Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

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        #1  

Member

Servus,

habe in der Suche keinen Threat gefunden, wäre aber interessant drüber zu schreiben.

Momentan kann man noch nichts genaues sagen, wie genau und ob sich die Pläne der Regierung in TH so durchsetzen lassen.
Offenbar betrifft es ja auch nur diejenigen, welche ihren Lebensmittelpunkt in Thailand haben, sich also mehr als 180 Tagen (egal ob ein oder mehrere Zeiträume) in Thailand aufhalten.

Viele Urlauber bzw. sich länger oder wiederkehrend in TH aufhaltende Urlauber haben ein Bankkonto in TH. Teilweise war es recht einfach dies zu eröffnen, so auch bei mir.
Könnte also auch da schon interessant werden, denn ich frage mich wie Thailand hier zwischen Urlauber, Expat / mehr als 180 Tage dort aufhaltender usw. unterscheiden will.

Ich habe selbst ein Konto in TH, nutze es aber derzeit nur zum "parken" von Urlaubsgeld, heißt, ich tausche immer wieder paar tausend Euro wenn der Kurs gerade passt. Zudem lagern dort bereits über 800K baht für ein in frühestens in 2 Jahre in Frage kommendes Rentnervisum das ich vielleicht dann nutzen werde. Das Konto ist in jedem Fall praktisch, die Frage ist halt nun, inwieweit das Probleme bzgl. der Zeuersache geben wird.

Da alles noch in den Anfängen ist, warten wir mal ab was kommen wird.


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        #3  

Member

Warten wir einfach mal ab, es wird zur Zeit viel diskutiert und die Gemüter sind teils entzürnt.

Ab 01.01.24 tritt die Sache in Kraft, mal sehen wie viel Donauwasser da die Elbe runterrauscht und was noch alles geändert, angepasst oder gar zurückgezogen wird.
In jedem Fall sollte man aber dran bleiben wenn man Kapital nach TH schickt, insbesondere bei Bankkonten, Imobilien usw. wer weiss was noch kommt...
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Ab 01.01.24 tritt die Sache in Kraft, mal sehen wie viel Donauwasser da die Elbe runterrauscht und was noch alles geändert, angepasst oder gar zurückgezogen wird.
Schlimmstenfalls wird es Für Expats lästig, weil sie ihre Renten in Thailand versteuern müssten. Thailand hat auf diese Recht ja bisher verzichtet. Urlauber oder solche die ein Konto in Thailand haben, betrifft es ja nicht. Die können und wollen doch nicht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Thailand aushebeln..
 
        #5  

Member

So wie ich es verstanden habe, sollte es in etwa so sein:

-> Wer mehr als 179 Tage im Jahr wohnhaft ist, müsste Steuern bezahlen.
-> Das Doppelbesteuerungsabkommen hilft nur, doppelte Steuern zu vermeiden. Nehmen wir an, dein Heimatland zieht beispielsweise bei der Rente 10% Steuern ab. Diese müssen in Thailand berücksichtigt werden. Falls du in Thailand 20% Steuern bezahlen müsstest, werden 10% abgezogen, und es sind noch 10% für Thailand fällig.
-> Angeblich sollten sämtliche Arten von Geldüberweisungen und Kreditkartenbelastungen als "Einkommen" behandelt werden, was sicherlich nicht umsetzbar ist.

Wie bei vielem wird jedoch nicht alles so gehandhabt, wie es niedergeschrieben ist. Also abwarten und Tee trinken.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Das Doppelbesteuerungsabkommen hilft nur, doppelte Steuern zu vermeiden. Nehmen wir an, dein Heimatland zieht beispielsweise bei der Rente 10% Steuern ab. Diese müssen in Thailand berücksichtigt werden. Falls du in Thailand 20% Steuern bezahlen müsstest, werden 10% abgezogen, und es sind noch 10% für Thailand fällig.
Eigentlich nicht..Steuerberechtigt ist der Staat in dem die Person ansässig ist und den Lebensmittelpunkt hat. Und dort muss er auch Steuern bezahlen.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Eigentlich nicht..Steuerberechtigt ist der Staat in dem die Person ansässig ist und den Lebensmittelpunkt hat. Und dort muss er auch Steuern bezahlen.
Es gibt jedoch auch Länder wo Steuern / Quellensteuer verrechnet werden auf Pension etc. , egal wo du wohnst - am extremsten USA
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Es gibt jedoch auch Länder wo Steuern / Quellensteuer verrechnet werden auf Pension etc. , egal wo du wohnst - am extremsten USA
Mag sein. Aber Deutschland hat ein Doppelbesteuerungabkommen mit Thailand und die Schweiz auch. Die sind sich sogar ziemlich ähnlich.
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Mag sein. Aber Deutschland hat ein Doppelbesteuerungabkommen mit Thailand und die Schweiz auch. Die sind sich sogar ziemlich ähnlich.

Trotzdem werden zum Beispiel bei einem Grenzgänger in der Schweiz Quellensteuern auf das Einkommen abgezogen. Diese werden dann in Deutschland bei der Steuerberechnung berücksichtigt, da sich der Lebensmittelpunkt dort befindet. Daher existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dies sollte in Thailand ähnlich gehandhabt werden. Was an einem Ort bereits besteuert wurde, darf durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht erneut besteuert werden, es sei denn, es handelt sich um Einkommen, das noch nicht oder tiefer besteuert wurde.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
rotzdem werden zum Beispiel bei einem Grenzgänger in der Schweiz Quellensteuern auf das Einkommen abgezogen.
echt..

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist ein wichtiger Aspekt für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Dieses Abkommen verhindert, dass diese Personen doppelt, also in beiden Ländern, besteuert werden.
 
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