Genau das habe ich ja geschrieben..... Die Person bezahlt in beiden Ländern steuern aber nicht doppelt.Member hat gesagt:echt..
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist ein wichtiger Aspekt für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Dieses Abkommen verhindert, dass diese Personen doppelt, also in beiden Ländern, besteuert werden.
Nein..die Quellensteuer, etwa 5 %, werden jedem Deutschen Grenzgänger vom Lohn abgezogen. Die bekommt er von Deutschland zurück, wenn er weniger als 183 Tage in der Schweiz übernachtet hat. Also Wochenaufenthalter nicht, tägliche Grenzgänger schon.Member hat gesagt:Genau das habe ich ja geschrieben..... Die Person bezahlt in beiden Ländern steuern aber nicht doppelt.
Member hat gesagt:Nein..die Quellensteuer, etwa 5 %, werden jedem Deutschen Grenzgänger vom Lohn abgezogen. Die bekommt er von Deutschland zurück, wenn er weniger als 183 Tage in der Schweiz übernachtet hat. Also Wochenaufenthalter nicht, tägliche Grenzgänger schon.
Member hat gesagt:Berücksichtigt heisst ja es wird verrechnet, abgezogen oder wie immer du das benennst - bitte richtig lesen... ENDE
Es ging darum ihm zu erklären was ein Doppelsteuerabkommen bedeutet weil er meine Aussage angezweifelt hat. Egal... ENDEMember hat gesagt:@gabbiano, @micro könnt ihr bitte beim Thema bleiben?
Was hat die Besteuerung zwischen Deutschland und der Schweiz mit dem Thema hier zu tun?
Erspart euch die Antworten. Denn das hat nichts damit zu tun.