Member
Member hat gesagt:Interessant Ja, aber Deutsche Pensionen sind laut DBA zw. TH und D ausschließlich (egal wo der Wohnsitz ist) in D zu besteuern und in TH von der Steuer befreit!
Viellecht könntest du dann noch erläutern ...
Warum haben dann alle bis jetzt keine deutsche Steuer bezahlt wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat
Member hat gesagt:@Monster-Hunter Du kannst ja schreiben was du willst, wie ich auch!
Aber ich weiß, wer meine Pension besteuert und das Recht dazu hat. Ich verlasse mich auf meine eigenen gemachten Erfahrungen und nicht auf Youtube Videos!
Erfahrungen sind ja gut, sollten aber nicht als Tatbestand verkauft werden. Finanzbeamte machen massig Fehler und dass viele irgendwo mal durchrutschen da der Bearbeiter wenig Ahnung über DBAs und interantionales Steuerrecht haben passiert ständig. Auf nomale Steuerberater trifft das genauso zu.
Man sollte aber immer Ahnung haben, ob man nur Glück hatte oder es die geltende Rechtslage ist. Wenn du schon Artikel 18 auflistest, dann ist doch glasklar darin eine unterschiedliche Besteuerung von verschiedenen Rentenzahlungen zu erkennen.
Deine pauschale Aussage ist also ehrlich gesagt Schwachsinn. Aber deine Situation kann so sein dass die in Deutschland laut DBA steuerpflichtig bist.
Im übrigen traue ich auch wenigen Youtube Videos ... das ist aber ein Channel der davon lebt internationale Steueroptimierung zu machen und daher schon ziemlich glaubwürdig.