Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Aber er meint doch, LH hätte so einen guten Ruf
... hat halt keine Ahnung. Lies dir mal den ganzen Blog (Teil 1
und 2) durch ... der ist vollkommen merkbefreit, reisst groß
die Klappe auf und redet sich um Kopf und Kragen.
Besonders lustig wird es am Schluss, als Freundin und Hobby-Putze Walter,
die noch weniger Ahnung hat, dem Nerd am beispringt und alles nur noch
schlimmer macht: Walter nennt sich Silke und kann hier bewundert werden: http://vivendulies.de
Im VFT nennt ihn einer den "aufgeschwemmten Hessenmops"; ist
zwar unsachlich und beleidigend, musste aber trotzdem lachen
Was mr nicht ganz klar ist: Hat er denn nun in der angegebenen Check-In Zeit eingecheckt, oder nicht. Wenn ja, dann ist LH meines Erachtens nach in der Pflicht zu einer Kompensation. Voraussetzung: Er hatte kein Stand-by Ticket.
Da kann es doch wirklich nicht nach "wie checken ein, bis der Flieger voll ist - wer danach kommt, ist selbst Schuld" gehen.
Wenn er zu spät gewesen wäre, hätte ihn der Automat gar nicht angenommen - meiner Ansicht nach.
Man lacht halt gern über solche Dinge, so lange sie einem nicht selbst passieren....
Er spricht immer von Ticket. Hatte er eine Bordkarte oder nicht?
Wenn ja, dann ist der Automat falsch eingestellt meiner Meinung nach.
Zu spät ist zu spät, da lässt sich nichts rütteln. Abmahnung und ggf. Kündigung kriegt man ja auch, wenn die Bahn zu langsam ist.
Manchmal gehts eben dumm aus. Mir ist auch schon ein Scheiß Selbstmörder von den Zug gehüpft und ich kam gerade zum Schalterschluß in MUC an.
5 Minuten später wärs auch vorbei gewesen.
Er hatte vermutlich eine "Boarding Management Karte". Die sieht genauso aus wie ein Bordkarte. Ist aber leider wertlos.
Kann den Ärger verstehen - Ausnahmen gibt es bei der Lufthansa aber im Grunde nie....die MItarbeiter scheinen auch einfach überhaupt keine Chance zu haben, Kulanz zu gewähren.