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Wow, das ist bei uns nicht soMember hat gesagt:Die Verpflichtungserklärung ist generell mittlerweile für fünf Jahre gültig.
Dies wurde mir so im Ausländeramt mitgeteilt.
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Bist du dir da ganz sicher?
Kann ich ehrlich gesagt gar nicht glauben weil in dem Fall wärst du ja für 5 Jahre auch verpflichtet wenn was vorfällt.
Also letztes Jahr wo ich für beide Schwiegis die VE gemacht habe wurde der Zeitraum + 10 Tage angegeben. Wird auch von der Botschaft so empfohlen
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