TH --> DE Probleme beim Visum nach Deutschland

  • Ersteller
        #201  

Member

Member hat gesagt:
Die Verpflichtungserklärung ist generell mittlerweile für fünf Jahre gültig.
Dies wurde mir so im Ausländeramt mitgeteilt.
Wow, das ist bei uns nicht so 😳

Bist du dir da ganz sicher?

Kann ich ehrlich gesagt gar nicht glauben weil in dem Fall wärst du ja für 5 Jahre auch verpflichtet wenn was vorfällt.

Also letztes Jahr wo ich für beide Schwiegis die VE gemacht habe wurde der Zeitraum + 10 Tage angegeben. Wird auch von der Botschaft so empfohlen
 
Zuletzt bearbeitet:
        #202  

Member

Member hat gesagt:
Wow, das ist bei uns nicht so 😳

Bei uns muss der genaue Zeitrahmen angegeben werden, max jedoch 90 Tage.

Moin Moin,
es gibt verschiedene Zeiträume.
Bei uns sicher am Meisten relevant,
wie von dir geschrieben.

Für ein Visum das z.B. für Studium etc.
beantragt wird, gibt es längere Zeiträume.
Hier mal ein Link für Beantragung in Berlin.
Da jedes AA sein eigenes Süppchen kochen darf, keine Allgemeingültigkeit.


Das ganze hat nichts mit der Erteilung von Mehrjahresvisum für jeweils 90/180 Tage
Besuchsvisum zu tun.
Diese erteilt die Botschaft zu den von
@Ostwind
in
geschriebenen Bedingungen.
 
        #203  

Member

Member hat gesagt:
es gibt verschiedene Zeiträume

Genau auf das wollte ich eben hinaus. Es geht eben nicht ein Jahresvisum zu beantragen wenn nur 3 Monate VE hast. Die muss dann eben auch auf 1 Jahr ausgestellt werden.

Als ich 2018 Visa D gemacht hatte brauchte es 6 Monate VE. Aber bei mir Zuhause hieß es das gibt es nicht. Die AA war nicht am neuesten Stand. Hab dann 3 Monats VE gemacht und wurde bei der Botschaft aufmerksam gemacht das dies abgelehnt wird weil die VE nicht der Vorschrift entspricht. Nach hängen und würgen konnte ich bei der Botschaft direkt einen neue VE machen. Mit dem Hinweis das dies aber eine "ABSOLUTE AUSNAHME" wäre 🙈
 
        #204  

Member

So richtig verstehe ich nicht was du meinst.
Die VE bei meinem AA hat keine Gültigkeitsdauer.
Aber ...
Eine VE wird von den Botschaften nur anerkannt wenn die Ausstellung durch die Behörde nicht länger als 6 Monate zurück liegt.

"Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können."
🔻

Wenn Sunni das Visum im Mai beantragen will, darf die VE,
die ich im AA mache,
frühestens im Dezember ausgestellt werden.
Einreise von ihr immer im Juni.
Heimreise im September.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #205  

Member

Member hat gesagt:
Bist du dir da ganz sicher?

Kann ich ehrlich gesagt gar nicht glauben weil in dem Fall wärst du ja für 5 Jahre auch verpflichtet wenn was vorfällt.
... Du hast die Hauptproblematik dabei erkannt und ich sehe Du bist genauso erstaunt wie ich.
Laut der Dame vom AA in Aachen ist es genau so. Auch kannst Du laut Ihrer Aussage die VE, im Original, mehrfach nutzen um ein Visa zu beantragen. Dies Änderungen sollen 1.2022 wirksam sein.

Member hat gesagt:
Auf der zweiten Seite unten wird angekreuzt. Nachgewiesen, glaubhaft gemacht, nicht glaubhaft gemacht, oder nicht nachgewiesen .
o.k. dass war mir neu, denn es hieß seit der ersten VE immer, wenn sie keinen aktuellen Einkommensnachweis haben, dann können wir leider keine VE ausstellen.


Member hat gesagt:
Die Problematik ist nun: dass die Verpflichtung generell mit Ausreise endet.
...genau dies scheint mittlerweile anders zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #206  

Member

Member hat gesagt:
.. Du hast die Hauptproblematik dabei erkannt und ich sehe Du bist genauso erstaunt wie ich.
Laut der Dame vom AA in Aachen ist es genau so. Auch kannst Du laut Ihrer Aussage die VE, im Original, mehrfach nutzen um ein Visa zu beantragen. Dies Änderungen sollen 1.2022 wirksam sein.
Es scheint das es da laufend Änderungen gibt bzw noch dazu kommt das jede AA ihr eigenes Süppchen kocht 🙈
 
        #207  

Member

Hui hier wird einiges vermischt :).

1. Die VE soll von der AV nur akzeptiert werden wenn die Ausstellung der VE nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Hintergrund ist dass sich die Bonität des VE Gebers geändert haben kann. Also wenn die Dame nach einem Jahr mit der gleichen VE wieder ein Visum beantragt klappt das nicht.

2. Die Haftung aus der VE gilt für 5 Jahre und endet i.d.r. vorzeitig bei Beendigung des geplanten Aufenthalts oder wenn ein AT für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt wurde.

Beispiel: Dame kommt mit Schengen Visum schwanger nach D, die Geburt findet in D statt, danach beantragt sie einen AT aufgrund des Kindes. Mit Erteilung dieses AT endet die VE. Allerdings bevor das jemand vor hat : Geburt muss selber bezahlt werden etc ;). Nicht zu empfehlen Rechtsstreit mit der ABH ist vorprogrammiert kenne genau diesen Fall bei bekannten 🤣

Beispiel 2: du begleitest deine Dame zum Check in bei Ausreise, sie fliegt aber nicht sondern taucht unter .. nach 4 Jahren kommt sie in eine random Polizeikontrolle und wird abgeschoben: du darfst Abschiebung und alles zahlen da die VE eben 5 Jahre gültig ist.

Was bei von bis in der VE eingetragen ist spielt gar keine Rolle. Meine ABH trägt wie es empfohlen wird dort auch einfach nur ein * ein.


Lest selber das bundeseinheitliche Merkblatt:
 
        #208  

Member

Leichte Kost zur Morgenzigarette und Kaffee 😋
 
        #209  

Member

        #210  

Member

Member hat gesagt:
Das kann jedoch dauern, denn jedes Schengenland muss dazu ja sagen.
Wenn das solange dauert wie mit der Abschaffung der Sommerzeit werden die meisten hier bereits das zeitliche gesegnet haben:dog:
 
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