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Wow, das ist bei uns nicht soMember hat gesagt:Die Verpflichtungserklärung ist generell mittlerweile für fünf Jahre gültig.
Dies wurde mir so im Ausländeramt mitgeteilt.
Bist du dir da ganz sicher?
Kann ich ehrlich gesagt gar nicht glauben weil in dem Fall wärst du ja für 5 Jahre auch verpflichtet wenn was vorfällt.
Also letztes Jahr wo ich für beide Schwiegis die VE gemacht habe wurde der Zeitraum + 10 Tage angegeben. Wird auch von der Botschaft so empfohlen
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