Gäste lese Limitierung!

Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

  • Ersteller
        #251  

Member

Da frage ich mich ernsthaft ,was ist mit dem Slogan Leistung muss sich wieder lohnen und warum bin ich nicht mit der
Mentalität von Arno Dübel zur Welt gekommen .
 
Zuletzt bearbeitet:
        #252  

Member

Diese ganzen unausgegorenen Vorschläge sind doch sowieso nur Quatsch. Das wird so nie kommen. Die GRV nähert sich immer mehr dem Kollaps, weil es in absehbarer Zeit mehr Rentner gibt, als arbeitende Menschen. Die einzige vernünftige Lösung wäre es, den Rentenbezug an die Lebenserwartung zu koppeln. So könnte man z.B. festlegen, das die durchschnittliche Bezugsdauer der Rente 12 Jahre ist. Bei einer Lebenserwartung von 21 bzw. 25 Jahren mit 60 Jahren, wäre das ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren. Wer privat versorgt, kann entsprechend auch eher aufhören.
 
        #253  

Member

Member hat gesagt:
Die GRV nähert sich immer mehr dem Kollaps, weil es in absehbarer Zeit mehr Rentner gibt, als arbeitende Menschen.
Ich würde das leicht umformulieren wollen. Es gibt in absehbarer Zeit mehr Rentner als in die Rente (GKV) einzahlende Menschen.
 
        #254  

Member

Member hat gesagt:
Ich würde das leicht umformulieren wollen. Es gibt in absehbarer Zeit mehr Rentner als in die Rente (GKV) einzahlende Menschen.


Anhang anzeigen IMG_4562.jpeg
Die Rahmenbedingung wurden nunmal seit Jahren in eine Richtung verändert, die es den Bürgern unattraktiv erscheinen lässt, neue Beitragszahler in die Welt zu setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #255  

Member

Das diese Entwicklung kommen wird
weiss man ja schon seit Jahrzehnten.
Babyboomer aber auch die jüngere Generation sind gleichermassen Rentenverlierer.
 
        #256  

Member

Member hat gesagt:
Mit dem Nullsummenspiel bezog ich mich auf die Steuersätze, weil mir die Rürup damals so verkauft wurde, dass die Besteuerung in der Rentenphase kein Nachteil sei, weil man im Alter sowieso mit geringeren Einkünften und dementsprechend niedrigerem Steuersatz rechnet.

Wenn man aber so hohe Einkünfte hat und die Rürup mit dem Spitzensteuersatz versteuern muss, verliert der Steuersparanreiz meiner Meinung nach an Attraktivität.
Zumal ja nicht wie bei Aktien oder ETFs nur Kursgewinne, sondern die komplette monatliche Rente bestehend aus Einzahlungen und Kursgewinnen versteuert wird und das dann womöglich mit 42% Grenzsteuersatz.

Klar, man kann es beitragsfrei stellen, aber das bereits angesparte Kapital ist bis zur Rente unantastbar.
Das ist mir persönlich zu unflexibel, weil es in 10,20 oder 30 Jahre vielleicht ganz andere / bessere Produkte geben kann.
Ich nehme die Altersvorsorge lieber selbst in die Hand.


Der Gläubigerschutz ist aber auch nicht unbeschränkt, sondern nur bis zu gesetzlichen Grenzen.
Was der Unterschied im "Gläubigerschutz" während der Ansparphase ist, würdest du sehen, wenn der Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher dich auffordert, die Hosen runter zu lassen. Da bleiben deine Ansprüche aus der gesetzlichen Rente sowie der Rürup-Rente komplett unangetastet. Sonstiges Kapitalvermögen wird dagegen zur Befriedigung der Gläubiger heran gezogen.
In der Rentenbezugsphase gelten dann natürlich die üblichen Pfändungsfreibeträge. Aber bis dahin solltest du mit dem Insolvenzverfahren auch durch sein und die Schulden abgeschüttelt haben.
Dass du bei Aktien oder ETFs nur die Erträge/Kursgewinne versteuern musst, liegt ja auch daran, dass du die Einzahlungen aus deinem versteuerten Netto getätigt hast, wogen die Einzahlungen in die Rürup-Rente aus dem steuerlichen Brutto erfolgen.
 
        #257  

Member

Member hat gesagt:
Den gibt es nur wenn Du in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) Mitglied bist.
GE
Member hat gesagt:
Den gibt es nur wenn Du in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) Mitglied bist.
Genau. 9/10 in der gesetzlichen Krankenkasse in der letzten Hälfte des Erwerbslebens ist dafür Voraussetzung.
Aber das könnte der Gesetzgeber noch ändern um die Krankenkassendefizite zu verringern. Vorsicht bei den Krankenkassen!
 
        #258  

Member

Member hat gesagt:
Diese ganzen unausgegorenen Vorschläge sind doch sowieso nur Quatsch. Das wird so nie kommen. Die GRV nähert sich immer mehr dem Kollaps, weil es in absehbarer Zeit mehr Rentner gibt, als arbeitende Menschen.

Nein, das ist nicht der Grund, das Problem ist, dass aus dem „Rententopf“ eine Art Selbstbedienungsladen für unsere Politiker geworden ist. Immer wenn Geld gebraucht wird, wird rein gegriffen.
Es wird für alle möglichen Aufgaben, die nichts mit der Rente zu tun haben Geld entnommen.
Würden diese Gelder endlich wieder zurück in den Topf wandern, dann wäre auch ein Rentenniveau von 60 oder mehr Prozent überhaupt kein Problem.
Prinzipiell ist die umlagefinanzierte Rente, nämlich ein gutes System. Nur es darf halt nicht missbraucht werden.
 
        #259  

Member

Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken heisst der Thread...​


Hier mal meine Idee/Gedankenspiel und mal bei Chat-GPT eingespielt.....(Lebe seit 12 Jahren im Ausland und koennte die irische Staatsbuergerschaft annehmen)

Hoert sich erstmal gut an, oder?

Hat das jemand mal ernsthaft erwogen?

Die Aufgabe der deutschen Staatsbuergerschaft hat natuerlich auch Nachteile (u.a. kein Sozialhilfeanspruch mehr).......
wird dieses mit einem ~ 6-stelligen Rentenanspruch aufgewogen?



Kann ich mit Aufgabe der deutschen Staatsbuergerschaft meinen Rentenversicherungsanspruch auszahlen lassen und wenn ja, wie?

ChatGPT said:​

Die Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge bei Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft ist nicht automatisch möglich – es gelten strenge gesetzliche Regeln. Hier die wichtigsten Informationen zur Frage:

✅ Grundsatz: Deutsche Rentenversicherung zahlt Beiträge nicht einfach zurück

Wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingezahlt hast, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Rente ab dem Renteneintrittsalter – unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft.
Eine Auszahlung (Erstattung) der Beiträge ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

🔒 Du kannst deine Rentenbeiträge nur in Ausnahmefällen zurückbekommen, z. B. wenn:

  1. Du kein deutscher Staatsbürger mehr bist und
  2. Du seit mindestens 24 Monaten (2 Jahren) nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst und
  3. Du keinen Rentenanspruch erworben hast (d. h. unter 60 Monate Beitragszeit)
    ODER:
    Du nicht mehr versicherungspflichtig sein kannst (z. B. weil du in einem Land lebst, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat).

📌 Die Rechtsgrundlage

Die Erstattung ist in § 210 SGB VI geregelt:
👉 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge ist möglich, wenn kein Rentenanspruch besteht, und nur unter bestimmten Bedingungen.

🧾 Voraussetzungen im Detail:

VoraussetzungErklärung
Kein Anspruch auf RenteDu hast weniger als 60 Monate (5 Jahre) Beiträge gezahlt
Nicht versicherungspflichtigDu bist nicht mehr in Deutschland beschäftigt
Mindestens 24 Monate WartezeitSeit dem letzten Beitrag müssen 2 Jahre vergangen sein
Staatsangehörigkeit aufgegebenDu hast keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr
Kein Sozialversicherungsabkommen mit deinem neuen WohnsitzstaatIn vielen Fällen schützt ein Abkommen deine Rentenansprüche


.......​


📝 So stellst du den Antrag auf Beitragserstattung:

  1. Formular V0901 ("Antrag auf Beitragserstattung") bei der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen.
    – Formular-Link: DRV V0901
  2. Nachweis der Ausbürgerung (Kopie der Ausbürgerungsurkunde)
  3. Wohnsitznachweis im Ausland
  4. Nachweis, dass keine Rentenansprüche bestehen (falls du unter 5 Jahre eingezahlt hast)
  5. ggf. Erklärung, dass du keine Versicherungspflicht mehr hast

📤 Wohin senden?

An den zuständigen Rentenversicherungsträger – z. B. DRV Bund, DRV Nord, DRV Bayern Süd etc.
Adresse findest du auf www.deutsche-rentenversicherung.de

❗ Wichtig:​

Wenn du dir die Beiträge einmalig auszahlen lässt, verlierst du alle zukünftigen Rentenansprüche aus der deutschen Rentenversicherung – endgültig.

✉️ Möchtest du konkrete Hilfe beim Ausfüllen des Formulars?​

Ich kann dir ein Musterschreiben oder eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe erstellen – sag einfach Bescheid, in welchem Land du lebst und wie viele Beitragsjahre du ungefähr hast.


You said:​

Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland?

ChatGPT said:​

Es besteht kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand – weder für die Renten-, Kranken-, Pflege- noch für die Arbeitslosenversicherung Im Ausland arbeiten+14Perspektive Ausland Podcast+14IWW Institut |+14.

⚖️ Was bedeutet das konkret?​

1. Kein Abkommen → keine Koordination​

  • Die in Thailand und Deutschland geleisteten Beiträge und Zeiten werden nicht gegengerechnet.
  • Eine Doppelversicherung kann bei Entsendung oder eigenständiger Tätigkeit leicht entstehen, da beide Länder eigene Systeme haben – ohne Vertrag zur Vermeidung bdae.com+4Im Ausland arbeiten+4GTAI+4.

2. Anwendung des Territorialitätsprinzips​

3. Beiträge in Thailand​

  • Bei Arbeit in Thailand gilt das thailändische Sozialversicherungsrecht:
    • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 5 % des Einkommens.
    • Maximal 15.000 THB Bemessungsgrenze, also bis zu 750 THB (≈ 20 €) monatlich je Partei Wikipedia+15GTAI+15Im Ausland arbeiten+15.

📌 Empfehlung & was du jetzt tun kannst:​

✅ Ist eine deutsche Versicherungspflicht erwünscht?​

🏢 Bei Entsendung durch deutschen Arbeitgeber:​

🛂 Bei langfristiger Tätigkeit vor Ort mit thailändischem Vertrag:​

  • Beiträge gehen nur ins thailändische System; in Deutschland entfällt Versicherungspflicht meist.
  • Keine Koordination über Abkommen möglich → private Absicherung sinnvoll.

ℹ️ Für deutsche Rentner in Thailand:​


🧾 Kurzfassung:​

ThemaStatus zwischen Deutschland & Thailand
Sozialversicherungsabkommen❌ Kein Abkommen vorhanden
Doppelversicherung möglich✅ Ja, bei Entsendung oder Auslandstätigkeit
Deutscher Versicherungsschutz beim Arbeiten in Thailand🚫 Nur bei rechtlich geregelter Entsendung (§ 4 SGB IV)
Thailändische Beiträge🟢 Ja – nach thailändischem Pflichtsystem
Rentenansprüche aus Thailand❌ Nicht übertragbar nach Deutschland
Private Absicherung empfohlen✅ Besonders Kranken- & Pflegeversicherung
 
        #260  

Member

Member hat gesagt:
Würden diese Gelder endlich wieder zurück in den Topf wandern, dann wäre auch ein Rentenniveau von 60 oder mehr Prozent überhaupt kein Problem.
Ist das wirklich so?

Angenommen der Rententopf würde ausschließlich für die Rente verwendet, d.h. es gibt keine zweckfremden Entnahmen, aber auch keine 120 Milliarden Zuschuss durch Steuergelder.

Könnten die jetzigen Beitragszahler tatsächlich das System einzig und allein durch ihre monatlichen Beiträge a) aufrechterhalten und b) ohne signifikante Beitragserhöhung auf 60% oder mehr anheben?

Rentenatlas 2024:

Einnahmen durch Beiträge: ca. 260 Mrd. €
Anhang anzeigen Bildschirmfoto 2025-07-18 um 09.54.12.png
Ausgaben für Renten: 340 Mrd. €
Anhang anzeigen Bildschirmfoto 2025-07-18 um 09.57.44.png

Die Ausgaben beinhalten natürlich auch versicherungsfremde Leistungen wie z.B. Mütterrente, Anrechnung von Zeiten zur Kindererziehung, Witwenrente, Grundsicherung (auch für langjährig Versicherte mit geringem Einkommen), Angleichung der Ost-Renten, usw.

Sollte man diese Leistungen, für die nie eingezahlt wurde, komplett streichen oder zur Aufrechterhaltung der sozialen Gerechtigkeit prinzipiell aus Steuergeldern bezahlen (was ja jetzt schon zum Teil passiert)?

Selbst wenn man die Rentenkasse so gestaltet, dass jeder Rentenzahlung eine vorherige Einzahlung gegenüberstehen muss, bleibt trotzdem das Kernproblem des demographischen Wandels.
Solange das System umlagefinanziert ist und die Gelder in der Renten keine Rendite erwirtschaften, kann man das Problem nicht ohne Rentenkürzung, späterer Renteneintritt oder Beitragserhöhung lösen.

Alternativ könnte man das System mit "externen" Arbeitskräften füttern. Wie gut das funktioniert, hat man aber die letzten 10 Jahre gesehen...
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten