Pattaya Roller (125ccm) mieten für 5-7 Tage,

  • Ersteller
        #21  

Member

Okay ... danke, dann bin ich beruhigt.
Dass ich nur mit internationalem Führerschein überhaupt in Thailand fahren darf, war mir ja klar ... aber diese zitierte Aussage weckte gewisse Zweifel bei mir.
 
        #22  

Member

Zunächst zum Führerschein:

Ab dem 1. Mai 2021 sind zum Führen von Kraftfahrzeugen in Thailand entweder der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist dann nicht mehr ausreichend. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.


Zu den Fahrerlaubnisklassen:

Für Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und eine Leistung von höchstens 11 kW benötigt man die europäische Fahrerlaubnisklasse A1, A2 oder A.


WICHTIG:

Die sogenannte Schlüsselzahl B196 (Fahrerschulung für 125 cm³) ist lediglich eine nationale (deutsche) Schlüsselzahl und berechtigt NICHT zum Führen von entsprechenden Krafträdern im Ausland.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Für einen kurzzeitigen Aufenthalt in Thailand (bis zu 3 Monate) mit einem Roller (bis 125ccm) ist der internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen in Kombination mit dem deutschen Führerschein der Klasse A1 ausreichend. Für längere Aufenthalte ist eine Umschreibung auf einen thailändischen Führerschein erforderlich.
Du hast recht mit dem Zeitraum, aber rechtssicher darf man mit A1 nicht fahren.
Es kann geduldet werden, aber muss nicht.
Und bei einem Unfall wird es dann sicher sehr lustig.
also ich hatte auch nur den, ich wollte keinen stress haben.
Deswegen habe ich einen Thaiführerschein gemacht.
 
        #24  

Member

Also ich muss nu auch mal die Kenner fragen.
Ich habe die alte klasse 3 und 4. also ich darf auto fahren und 50 ccm roller in deutschland.
Als ich den intern. Führerschein geholt habe, war das moped nicht angekreuzt, weil ich keinen A Klasse Führerschein habe.
Wenn ich nun umschreiben will dann gibts ja für lich keine erlaubnis roller tu fahren. Was kann ich tun?
Den A lappen in D machen ist viel zu teuer. Wie aufwendig ist das in Thailand? Ich hab keinen festen Wohnsitz in Thailand, ich fahre nur 2-3 mal im Jahr für Urlaub hin.
Jemand ne idee wie ich das am besten mache, damit ich nicht immer panik haben muss?
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Also ich muss nu auch mal die Kenner fragen.
Ich habe die alte klasse 3 und 4. also ich darf auto fahren und 50 ccm roller in deutschland.
Als ich den intern. Führerschein geholt habe, war das moped nicht angekreuzt, weil ich keinen A Klasse Führerschein habe.
Wenn ich nun umschreiben will dann gibts ja für lich keine erlaubnis roller tu fahren. Was kann ich tun?
Den A lappen in D machen ist viel zu teuer. Wie aufwendig ist das in Thailand? Ich hab keinen festen Wohnsitz in Thailand, ich fahre nur 2-3 mal im Jahr für Urlaub hin.
Jemand ne idee wie ich das am besten mache, damit ich nicht immer panik haben muss?

Hast du denn in Deutschland überhaupt schon auf den neuen Kartenführerschein gewechselt? Da müssten die Fahrerlaubnisklassen nach neuem Recht ja drinstehen.
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Hast du denn in Deutschland überhaupt schon auf den neuen Kartenführerschein gewechselt? Da müssten die Fahrerlaubnisklassen nach neuem Recht ja drinstehen.
In Deutschland sicherlich, aber das gilt nicht für thailand .
da es hier nur einen motorrad gibt keine unterteilung.

wer sicher sein will, führerschein machen, übrigens wird da gerade was in thailand in der regierung was ausgebrütet,
das es umschreiben nicht mehr geben soll, ohne test.
 
        #27  

Member

Das meinte ich nicht. Was er in Deutschland auf dem aktuellen Kartenführerschein anerkannt bekommt (Besitzstandregelung), das könnte ggf. auch nach einer Umschreibung berücksichtigt werden. Ich würde vor einer Umschreibung in Thailand immer erst den neuen Kartenführerschein mit den neuen Fahrerlaubnisklassen (nach der Führerscheinreform im Jahre 1999) beantragen. Zumal hier in Deutschland ja sowieso eine Umtauschpflicht besteht.
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Du hast recht mit dem Zeitraum, aber rechtssicher darf man mit A1 nicht fahren.
Es kann geduldet werden, aber muss nicht.

Und da sind sie wieder, die Zweifel :confused:
Dann macht eine internationale Vereinbarung ja echt Sinn, wenn im Falle eines Unfalls ein Land hingeht und sagt ... das mag ja theoretisch so sein, dass du mit deinem deutschen Führerschein in Verbindung mit dem Internationalen berechtigt wärest, diesen Roller zu fahren, aber in der Praxis legen wir es same same but different aus.

Mir kribbelt es ja schon seit geraumer Zeit in den Fingern, den Motorradführerschein zu machen, aber noch bin ich nicht irre genug, so viel Schotter dafür hinzulegen.
 
        #29  

Member

Sicher macht die Vereinbarung Sinn , nur gibt es halt nicht so viele Unterteilungen wie in Deutschland.
Und Unterberechtigungen.

Thailand gibt es Motorrad und das ist halt nun mal A.
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Du hast recht mit dem Zeitraum, aber rechtssicher darf man mit A1 nicht fahren.

Member hat gesagt:
also ich hatte auch nur den, ich wollte keinen stress haben.

Meinst du mit A1 oder mit A1+int.FS nach Wiener Abkommen? Dieses besagt, dass eventuelle Unter-Klassen durchaus unter den Vertragsparteien anerkannt werden müssen, auch wenn sie im jeweiligen Land nicht existieren. Im konkreten Fall wird gerade der A1 sogar im internationalen FS explizit eingetragen (siehe Anhänge im Link) und im Abkommen auch spezifiziert mit max. 125ccm und max. 11kW.

 
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