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Thai-Gesetzeslage heute:
Sex mit Menschen unter 15 Jahren ist generell verboten. Sex mit Personen, die 15, 16 oder 17 Jahre alt sind, ist verboten, wenn es sich dabei um einen Akt im Prostitutionsgewerbe handelt. Achtung: auch in Thailand wird eine Farang-Thai Verbindung quasi immer als ein Prostitutionsverhältnis gedeutet. Für den Kunden ist Geld für Sex straffrei, wenn die dienstleistende Person wenigstens 18 Jahre ist. Für die Sexworker stellt sich die Situation etwas komplizierter dar: Der Aufenthalt in Läden der Unterhaltungsindustrie ist ab 20 Jahren straffrei. Jedoch ist jede Absicht, die auf Gelderwerb durch sexuelle Gefälligkeiten abzielt, strafbar. Egal wo. Die Strafen liegen gesetzlich geregelt zwischen 1.000 Baht und Todesstrafe.
so erledigt.
gefunden thaipage
Sex mit Menschen unter 15 Jahren ist generell verboten. Sex mit Personen, die 15, 16 oder 17 Jahre alt sind, ist verboten, wenn es sich dabei um einen Akt im Prostitutionsgewerbe handelt. Achtung: auch in Thailand wird eine Farang-Thai Verbindung quasi immer als ein Prostitutionsverhältnis gedeutet. Für den Kunden ist Geld für Sex straffrei, wenn die dienstleistende Person wenigstens 18 Jahre ist. Für die Sexworker stellt sich die Situation etwas komplizierter dar: Der Aufenthalt in Läden der Unterhaltungsindustrie ist ab 20 Jahren straffrei. Jedoch ist jede Absicht, die auf Gelderwerb durch sexuelle Gefälligkeiten abzielt, strafbar. Egal wo. Die Strafen liegen gesetzlich geregelt zwischen 1.000 Baht und Todesstrafe.
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