Member
Mir ist ein Fall aus Malaysia bekannt (vor der Reform der Gesetze). Demjenigen wurden Drogen untergeschoben. Der Richter hat in der Urteilsverkündung gesagt: Es steht ausser Frage, dass Ihm die Drogen untergeschoben wurden und dass es eigentlich für Ihn unmöglich war das zu merken oder zu wissen, ABER: Die Drogen wurden bei Ihm gefunden und dass Gesetzt lässt keine Wahl ausser der Todesstrafe. Der Täter wurde auch hingerichtet. Nach unserem Rechtsverständnis war er Opfer nicht Täter
Seit dem bin ich ein Gegner der Todesstrafe.
Anmerkung: Heute hat der Richter einen Ermessensspielraum. Heute würde das Urteil so nicht mehr fallen.
Seit dem bin ich ein Gegner der Todesstrafe.
Anmerkung: Heute hat der Richter einen Ermessensspielraum. Heute würde das Urteil so nicht mehr fallen.