Besuchervisum
Besuchsvisum (Schengenvisum)
Planen Sie eine Reise zum Besuch eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freund oder Bekannten, dann beantragen Sie ein Besuchervisum und kein Tourismusvisum.
Für die Beantragung eines Besuchervisums benötigen Sie folgende Unterlagen:
gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass: mindestens zwei leere Seiten hat - innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden ist - noch mindestens drei Monate gültig ist nach der geplanten Ausreise
ggf. bisherige Reisepässe
zwei biometriefähige Passfotos Fotomustertafel
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa Videx
eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Nr. 6 und § 55 AufenthG Belehrung nach § 55 AufenthG (dem Antrag beifzügen) [pdf, 5.46k]
Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, die eine Rückführung im Krankenfall einschließt. Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier: Hinweise zu Krankenversicherungen [pdf, 395.51k] In Deutschland abgeschlossene Versicherungen werden ebenfalls akzeptiert.
förmliche Verpflichtungserklärung des Einladers aus Deutschland (die Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt zur Verpflichtungserklärung [pdf, 224.97k] oder Finanzierungsnachweis für Reise und Aufenthalt (Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können, wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde). Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.
Kopie des Passes der Verwandten / Bekannten / Freunde, die Sie besuchen möchten.
Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge.
Sind Sie thailändischer Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren müssen Ihre Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) zur Antragstellung mitkommen und den Antrag unterschreiben. Sollten die Sorgeberechtigten verhindert sein, kann der von den Eltern unterschriebene Antrag mit einer Einverständniserklärung gestellt werden. Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung muss jedoch vom thailändischen Bezirksamt, oder wenn die Eltern sich in Deutschland aufhalten, von einer deutschen Behörde beglaubigt sein. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.