TH --> DE Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok

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        #61  

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Ich muss jetzt mal eine Lanze für die Ausländerbehörde bei mir im Landkreis brechen.

- Dienstag, 11.02. Unterlagen (Antrag, Belehrung, Datenschutz, Einkommensnachweis und erweiterte Meldebescheinigung) abgegeben. Dafür ist kein Termin notwendig, Bearbeitungsdauer ca. 7 Tage
- Donnerstag, 13.02. Anruf bekommen, dass die VE fertig ist
- Freitag, 14.02. VE abgeholt

Auch in der Vergangenheit hat es nie länger als eine Woche gedauert.

Mittlerweile kann man die VE bei den meisten Ausländerbehörden Bayerns sogar online beantragen.
Wenn man die e-ID Funktion des Personalausweis benutzt (hab ich nicht) muss man nicht mal mehr zur Behörde, weil die VE dann per Post zugestellt wird.

Dass es anderswo nicht so rund läuft, will ich gar nicht bestreiten, allerdings gibt es auch positive Beispiele mit schnellen Bearbeitungszeiten und freundlichen Mitarbeitern.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #62  

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Off-Topic:
Aus leidiger Erfahrung muss ich leider sagen: Die deutsche Botschaft in Bangkok ist ein Drecksladen... genauso wie unsere Ausländerbehörde in Aachen !!!!
Springen wir zurück ins Jahr 2010: zu diesem Zeitpunkt war ich fast 5 Jahre mit meiner Frau verheiratet und unser erster gemeinsamer " Urlaub "( Familienbesuch) zu Songkran., vom 28.03- 18.04 war eingetütet. Zu diesem Zeitpunkt hatte meine Frau lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis ( nach knapp 5 Jahren Ehe !!!), die zu Ende April ausgelaufen wäre. Wir hatten natürlich rechtzeitig einen Termin für die Verlängerung( 27.04) vereinbart, der kurz nach unser Rückkehr stattfinden sollte.
Wie manch einer vielleicht noch im Gedächtnis hat, ist dann am 14.04 2010 derEyja.... der drecks Vulkan ausgebrochen und der Flugbetrieb wurde Größtenteils eingestellt.
So konnten wir normalerweise nicht rechtzeitig zu diesem Termin zurück sein, danach Freigabe des Luftraums uns als ersten möglichen Flug der 30.04 angeboten wurde.


Zu diesem Zeitpunkt hätte weine Frau nicht einreisen dürfen, da Aufenthaltserlaubnis abgelaufen!!
Wir also zu Botschaft und den Fall geschildert!
Der erste Hammer: Der Bedienstete mit dem wir es zu Anfangs zu tun hatten sprach kein einziges Wort deutsch !!!! Da es um eine Angelegenheit meiner Frau ging und nicht direkt um meine, verweigerte man uns erst einmal mit jemanden zu sprechen , der auch deutsch spricht !! Erst nachdem ich doch etwas sehr laut werden musste, entschloss sich ein Vorgesetzter ( Deutscher)sich der Sache anzunehmen.

Der zweite " kleine Hammer" : Für solche Ausnahmesituationen haben die weder einen Plan, noch eine Richtlinie !!!
Keine Abteilung fühlte sich zuständig und keiner konnte" wollte" helfen.

Die haben dann versucht das auf die Ausländerbehörde abzuschieben.


Heisst: MEINE Frau sollte sich von unserer zuständigen Ausländerbehörde bescheinigen lassen ( immerhin Formlos), daß ihre Aufenthaltserlaubnis im Normalfall verlängert wird. wenn dieses vorliegt, würde man ein Visa zur Einreise ausstellen. Die Botschaft sah sich nicht in der Lage, in Eigenregie eine Email oder ein Fax zu schicken, geschweige denn anzurufen.
So.... jetzt versucht mal mit 5 Stunden Zeitunterschied jemand bei einer deutschen Behörde telefonisch zu erreichen :(
( Wir haben es aber am nächsten morgen geschafft!)


Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde natürlich völlig überfordert !!! Rücksprache mit Leiter der Behörde ... nach langem hin und her und gefühlt 50 Telefonaten die Entscheidung:
Eine Bescheinigung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird nicht ausgestellt ( auch nicht formlos per Fax oder Anruf), da nicht gesichert ist, daß es sich bei der entsprechenden Person in Wirklichkeit um meine Frau handelt !!!

Mit dieser Info also wieder zur Botschaft, sie mögen doch bitte der Ausländerbehörde mitteilen, daß ich mit MEINER Frau vorstellig bin.

Originalkommentar aus der Botschaft: Eine Identitätsfeststellung ( eines nicht deutschen Staatsbürgers) liegt nicht im Aufgabenbereich der deutschen Botschaft !!!
Die haben echt Scheiße geraucht!!
Auf Nachfrage, wie denn meine Frau wieder nach Deutschland einreisen könnte:
Ich solle doch erst einmal alleine zurück fliegen, meiner Frau dann sämtliche erforderlichen Papiere zuschicken, damit sie dann vor Ort ein Visa zur Familienzusammenführung beantragen kann...
dauert ja nur 2-3 Monate...


Denen hat man wirklich ins Gehirn geschissen...

Die "Rettung" war mein damaliger Chef !!
Ich weiß zwar nicht warum, er wollte mich schnellstmöglich im Betrieb haben. Mein "Ersatzflug" am 30.04 war im einfach zu spät!!
Er hat dann das Reisebüro seines Vertrauens informiert und die haben dann wirklich noch einen Flug für den 23.04 bekommen. So konnte meine Frau nicht nur vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wieder einreisen ( genau 2 Tage ) , sondern den Termin zur Verlängerung konnten wir auch noch war nehmen.
Das dumme Gesicht des Sachbearbeiters hättet ihr sehen müssen...

Am Ende hat esirgendwie funktioniert, ganz ohne Hilfe der Botschaft und der Ausländerbehörde !!
 
        #63  

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@Messerjocke um Himmels Willen!!

Es ist nunmal so dass die Ausländerbehörde dem Visum zur Wiedereinreise zustimmen muss. Nun wird normal der Antrag bei der Botschaft gestellt und diese leiten es an die Ausländerbehörde weiter. So wie es bei jedem nationalen Visum abläuft!!

Falls jemand den gleichen Fall mal hat - und die abgelaufene Aufenthaltserlaubnis noch hat (geht leider nicht wenn diese verloren ist).

Dann soll die ABH einfach eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 ausstellen und diese irgendwie per Express nach Thailand schicken .. dann muss die Botschaft gar nicht involviert werden.
 
        #64  

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Da wünscht man sich einen Musk der die ganzen Beamten in die Armut schickt
 
        #65  

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@potti29 danke für deinen Beitrag...
du scheinst aber mehreres überlesen zu haben.
Zu dem Zeitpunkt der Vorsprache bei der Botschaft, war meine Frau im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis. Aufgrund einer Naturkatrastrophe war die geplante rechtzeitige Rückkehr nicht möglich und hätte sich um 12 Tage verzögert. Ankunft wäre 3 Tage nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gewesen. Da hätte man ein feineres Händchen beweisen können. Aber nein, es wurde angezweifelt, es handelt sich wirklich um meine Frau.
Es war einfach so, eine Behörde wollte mit der anderen nicht kommunizieren !!

Wir haben bis jetzt 5x mit der Botschaft zu tun gehabt und immer gab es Probleme. Das einzige mal ohne war das erste mal, als ich alleine dort war.
 
        #66  

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Hi :).
Nee ich glaube ich habe nichts überlesen. Genau so würde verfahren werden wenn z.b. dein Aufenthaltstitel in einer Woche abläuft du aber jetzt für 4 Wochen in Urlaub willst. Dann würde man auch eine Fiktionsbescheinigung ausstellen mit der man aus und einreisen kann.

Ich sag ja nicht dass die behörden sinnvoll gehandelt haben sondern das Gegenteil. Man hätte es vor allem als ABH einfach lösen können..


Lest mal das... Hammer auch Botschaft BKK

Gut dass meine Frau Filipina ist sie würde ich dann nach Manila fliegen lassen ... Mit dieser Botschaft haben ich durchweg positive Erfahrungen
 
        #67  

Member

Es gibt etwas Neues:
Ich bin dem Rat von @Ostwind gefolgt und habe eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Hier die etwas unverbindliche Antwort.
Besonders schön finde ich den letzten Satz: "Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig" :)
Da ich aber damit eigentlich nichts anfangen kann habe ich es jetzt an die Deutsche Botschaft in Bangkok geschickt und gefragt, ob sie denn jetzt auch Ausdrucke aus dem Internet ohne Unterschrift akzeptieren.
Anhang anzeigen Auswärtiges Amt 0204251.jpg
 
        #68  

Member

Spannend. Was war denn genau die Anfrage ?
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Ich muss jetzt mal eine Lanze für die Ausländerbehörde bei mir im Landkreis brechen.

- Dienstag, 11.02. Unterlagen (Antrag, Belehrung, Datenschutz, Einkommensnachweis und erweiterte Meldebescheinigung) abgegeben. Dafür ist kein Termin notwendig, Bearbeitungsdauer ca. 7 Tage
- Donnerstag, 13.02. Anruf bekommen, dass die VE fertig ist
- Freitag, 14.02. VE abgeholt

Auch in der Vergangenheit hat es nie länger als eine Woche gedauert.

Mittlerweile kann man die VE bei den meisten Ausländerbehörden Bayerns sogar online beantragen.
Wenn man die e-ID Funktion des Personalausweis benutzt (hab ich nicht) muss man nicht mal mehr zur Behörde, weil die VE dann per Post zugestellt wird.

Dass es anderswo nicht so rund läuft, will ich gar nicht bestreiten, allerdings gibt es auch positive Beispiele mit schnellen Bearbeitungszeiten und freundlichen Mitarbeitern.
Ich habe auch so einen Ausweis mit E-id Funktion. Habe die Unterlagen online eingereicht und nach ungefähr sechs Wochen wurde noch etwas nachgefordert. Dann hat es weitere vier Wochen gedauert bis ich Bescheid bekommen habe, dass ich in vier Wochen mit sämtlichen Unterlagen zur ausländerbehörde kommen soll. Ich frage mich, ob man bei uns überhaupt verstanden hat, was Digitalisierung bedeutet. Ich habe schon einige Verpflichtungserklärungen bekommen, aber es wird von Mal zu Mal komplizierter diese zu beantragen. Mir ist bereits einmal der Kragen geplatzt, weil ich nach über vier Monaten Wartezeit keine Verpflichtungserklärung erhalten habe, weil sich die Bedingungen geändert haben, was ich leider selbstverschuldet nicht mitbekommen habe. Ich habe mich dann auch nicht getraut einen neuen Termin zu machen, weil ich meine Wut deutlich zum Ausdruck gebracht habe.
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Was war denn genau die Anfrage ?
Na das es nicht sein kann, dass Original Kontoauszüge und Rentenbescheinigungen mit Unterschrift gefordert werden.
Beides gibt es nicht!
 
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