TH --> DE Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok

  • Ersteller
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Wo hast Du denn diese Weisheiten her , selbstverständlich wird die Verpflichtungserklärung wenn ich Sie dort abgebe auch dort bearbeitet -wo auch sonst ,wenn es in D keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz mehr gibt und somit auch keine zuständige AHB .
Zitat :
Wer kann eine Verpflichtungserklärung in der Deutschen Botschaft Bangkok abgegeben?
Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind und in Thailand wohnen, arbeiten oder studieren
können Sie die Verpflichtungserklärung in der Botschaft abgeben.

Meine "Weisheiten" habe ich aus den Paragraphen 66-68 des Aufenthaltsgesetzes. Abgeben kannst du diese, bearbeitet wird dort wohl eher nicht.
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Meine "Weisheiten" habe ich aus den Paragraphen 66-68 des Aufenthaltsgesetzes.
Und was sollen dann diese Sätze in den genannten § Bedeuten?

(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen.
(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen,


(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
Abgeben kannst du diese, bearbeitet wird dort wohl eher nicht.
Mir wäre neu das da noch irgendetwas groß bearbeitet wird wenn ich eine Verpflichtungserklärung abgebe , die Daten werden in den Rechner eingegeben , die geforderten Dokumente (Einkommensnachweise u. PA) u. Passablichtung überprüft und kopiert ,Belehrungen unterschrieben und die Verpflichtungserklärung auf dem Formblatt ausgedruckt und unterschrieben , Kostennote ausgedruckt und überreicht ,Verpflichtungserklärung einpacken und Tschüss . So läuft es zumindest bei meiner Ausländerbehörde .
Und ich denke auch in anderen - ausser die geforderten Unterlagen und die Höhe des verlangten Einkommens differieren manchmal ,
z.B bei mir im Landkreis wollen Sie die letzten 3 ,in der nächsten kreisfreien Stadt die letzten 6 Gehaltsnachweise .Und sicher werden dort auch ausgedruckte Gehaltsbescheinigungen akzeptiert .
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Mir wäre neu das da noch irgendetwas groß bearbeitet wird wenn ich eine Verpflichtungserklärung abgebe , die Daten werden in den Rechner eingegeben , die geforderten Dokumente (Einkommensnachweise u. PA) u. Passablichtung überprüft und kopiert ,Belehrungen unterschrieben und die Verpflichtungserklärung auf dem Formblatt ausgedruckt und unterschrieben , Kostennote ausgedruckt und
So ist es.Lediglich die Höhe des erforderlichen Einkommens um die Verpflichtungserklärung machen zu können ist regional unterschiedlich.
 
        #47  

Member

Habe jetzt eine Antwort bekommen...

"Wie Sie unserem Merkblatt entnehmen können, müssen zur Prüfung Ihrer Bonität alle einschlägigen Unterlagen im Original an der Botschaft vorgelegt werden.
Wie Sie diese im Einzelnen bei Ihrer Bank, Ihrem Arbeitgeber oder Rententräger etc. bekommen können, erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Stellen – es nicht Aufgabe der Botschaft Ihnen dies im Detail darzulegen.



Sofern Sie die im Merkblatt genannten Anforderungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der Botschaft Bangkok nicht erfüllen können, kann leider auch keine Verpflichtungserklärung in Ihrem Namen an der Botschaft ausgestellt werden.
 
        #50  

Member

Ja dachte ich auch... Naja man könnte jetzt zumindest mit dieser Aussage der Botschaft z.b. zu seiner Bank, Arbeitgeber etc gehen und schauen wie dies das nun ausstellen
 
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