Thailändisch lernen

TH --> DE Verpflichtungserklärung - höhe des Vermögen der Thailady

        #31  

Member

Member hat gesagt:
würde ich spätestens jetzt einmal darüber nachdenken, ob .....
Das würde die Behörde auch jedem "arbeitslosen" Multimillionär bescheinigen; der leider "nur" Kapitalerträge hat und kein festes Einkommen mit unbefristetem Arbeitsvertrag.

Ich hab das gleiche Problem bei jeder Wohnungssuche... Ich kann die Miete ohne Probleme ein Jahr im Voraus sofort zahlen, aber ich habe keine Form der nachweisbaren "Garantie" das Monat für Monat ein bestimmter Betrag aufs Konto kommt; auch wenn mehr Geld da ist als bei vielen...

Einfach lächerlich und sagt viel über unser Land; wirklicher Wohlstand der unabhängig macht ist nicht vorgesehen und auch nicht erwünscht...

Ein Studentenvisum könnte noch eine Alternative sein hier müssen glaube ich 8000€ hinterlegt werden; Visum ist dann meine ich aber ein Jahr sogar.

Eine weitere Möglichkeit wenn das Girl unter 25 Jahre ist, ist das Aupair Visum für 1 Jahr. Meiner Erfahrung nach das einfachste Visum und auf diesem Visum kann man bei Bedarf auch heiraten ohne erneute ein- und Ausreise vorher.
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:
Einfach lächerlich und sagt viel über unser Land; wirklicher Wohlstand der unabhängig macht ist nicht vorgesehen und auch nicht erwünscht...
Normalerweise wird ein Sparguthaben ja auch akzeptiert. In Bayern scheint ja vieles etwas anders zu laufen..Wertpapiere werden halt nicht als Sicherheit akzeptiert.
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
In Bayern scheint ja vieles etwas anders zu laufen.
Ich weiss nur dass es nicht überall in Bayern so ist.Es gibt sehr wohl Landkreise (Ausländerbehörden)wo eine Kautionshinterlegung für diesen Zweck möglich ist.Vieleicht auch nicht für jeden.
 
        #35  

Member

Member hat gesagt:
Wenn mir eine Behörde amtlich bescheinigen würde:

"Ihr Einkommen ist zu gering und liegt unterhalb Ihrer Pfändungsfreigrenze"

würde ich spätestens jetzt einmal darüber nachdenken, ob .....
Kannst Du mir mal erklären warum Du immer unnützes Zeugs was an der Fragestellung vorbei geht hier postet?

Murks ist nicht der einzige der damit Probleme hat. Es gibt genug Millionäre die keine Steuern zahlen und damit auch kein Einkommen haben!!!

Fürchterlich dieses dumme dazwischen quatschen
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Es gibt genug Millionäre die keine Steuern zahlen und damit auch kein Einkommen haben!!!

Falsche Reihenfolge. Da kein Einkommen, werden keine Steuern bezahlt. Jedoch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
 
        #37  

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Member hat gesagt:
Falsche Reihenfolge. Da kein Einkommen, werden keine Steuern bezahlt. Jedoch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
🙄 da hast natürlich recht, sorry Eifer des Gefechts
 
        #39  

Member

Habe gerade erfahren, dass eine Sicherheitsleistung (Sparbuch , Verwahrkonto..) bein Landaratsamt München getätigt werden kann, Stadt München leider nicht...
 
        #40  

Member

Um es mal auf den Punkt zu bringen bezüglich Nachweiß von Einkommen zur ERlangung einer VE folgendes von mir dazu.
Ich habe nämlich gerade für meine Partnerin und unserem Kind eine solche Verpflichtungserklärung abgegeben in Hamburg.
Folgende Information habe ich mir dort auf dem Amt geben lassen:

Ist das Nettoeinkommen unter der Pfändungsgrenze von zur Zeit ca.1.260 Euro kann eine solche VE nicht ausgestellt werden werden .

Dies ohne Berücksichtigung von Sparmittel oder Kautionen das ist Ermessensspielraum so die Aussage

Man zieht auch als Voraussetzung gerne den 3 fachen Hartz 4 Satz heran der dann in etwa bei der gleichen mindestsumme Liegt in etwa.

Laut Aussage im Amt sind die Voraussetzungen in allen Bundesländern gleich anzusetzen, dass nicht heißt das es Ermässenspielräume gibt
 
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