TH --> DE Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok

  • Ersteller
        #91  

Member

Was ich damit sagen will ist:

Selbst wenn 100 Leute (zumindest hier in Afrika) eine Verpflichtungserklärung vorlegen um das Visum zu erhalten, wird die Mehrzahl leer ausgehen und das überwiegend mit der Begründung der mangelnden Rückkehrwillgkeit.

Weil diesen Grund kann ich jedem Reisenden unterstellen. Wenn er nicht zurück will dann will er eben nicht. Was auch immer für Gründe im Heimatland gegeben sind. Und diese Art und Weise finde ich absolut schäbig dem Einlader gegenüber.
Dann sollten sie lieber anders herum arbeiten und sagen:
Das Visum ist bewilligt wenn die VE vorgelegt wird.
 
        #92  

Member

Member hat gesagt:
Das Visum ist bewilligt wenn die VE vorgelegt wird.
so müsste es eigentlich sein ,wozu sonst die Verpflichtung . Wobei man schon differenzieren muss bei der Vergabe zwischen TH ,Afrika oder den Phillipinen ,irgendwer hatte ja auch mal die Anerkennungzahlen gepostet ,da lag TH bei 93 % .
Aber zurück zum Thema
 
        #93  

Member

Hallo,mal eine Frage zur Verpflichtungserklärung.
Habe eine gemacht hat nur 4,5 Monate gedauert darum ist die Einreise jetzt verschoben.
Die Verpflichtungserklärung gilt ab 04.09.2025 für 6 Monate.
Muss in diesen 6 Monaten auch die Einreise erfolgen?
Oder kann man damit im Januar in der Botschaft in Thailand ein Visum für April beantragen.
Gruß loom
 
        #94  

Member

Member hat gesagt:
Hallo,mal eine Frage zur Verpflichtungserklärung.
Habe eine gemacht hat nur 4,5 Monate gedauert darum ist die Einreise jetzt verschoben.
Die Verpflichtungserklärung gilt ab 04.09.2025 für 6 Monate.
Muss in diesen 6 Monaten auch die Einreise erfolgen?
Oder kann man damit im Januar in der Botschaft in Thailand ein Visum für April beantragen.
Gruß loom
Die Frage hast Du doch selber beantwortet.
 
        #96  

Member

Member hat gesagt:
Muss in diesen 6 Monaten auch die Einreise erfolgen?
nein, die Einreise erfolgt nach jeweiliger Visagültigkeit
Die Verpflichtungserklärung darf bei Antragstellung nicht älter wie 6 Monate sein , wegen eventuell neuer Einkommensverhältnisse .
Im übrigen ist Sie bis zu 5 Jahre gültig und bindend , wenn ich also z.B. ein 5 Jahresvisum bekomme brauche ich dafür nur eine Erklärung bei Antragstellung .Da das Visa ja mittlerweile 6 Monate vor ab beantragt werden kann und die Verpflichtungserklärung bei Antragstellung im Januar nicht älter wie 6 Monate ist dürfte es keine Probleme geben .
Aber zurück zu Thema Abgabe Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok
 
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