TH --> DE Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft in Bangkok

  • Ersteller
        #31  

Member

Member hat gesagt:
Eigentlich verstehe ich das ganze Problem nicht so ganz. Die VE muss doch zur Ausländerbehörde, kann man nicht einfach die zuständige in Deutschland anschreiben?
Die AA erstellt in der Regel keine Verpflichtungserklärung in Deutschland, denn dies machen Bürgerämter und es interessiert die AB nicht wer eingeladen wird solange die Verpflichtung erfüllt wird und die oder eingeladene dem deutschen Staat nicht zu lasten fällt
 
        #32  

Member

Muss aber ja trotzdem ein Bürger mit Wohnsitz in D machen,oder irre ich mich da?
Edit: Ich selbst kann in meinem Ort die VE nur persönlich abgeben, muss also zur AB.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #33  

Member

        #34  

Member

Member hat gesagt:
Die AA erstellt in der Regel keine Verpflichtungserklärung in Deutschland, denn dies machen Bürgerämter und es interessiert die AB nicht wer eingeladen wird solange die Verpflichtung erfüllt wird und die oder eingeladene dem deutschen Staat nicht zu lasten fällt
Falsch. In München z.B. macht das nur die Ausländerbehörde.
 
        #35  

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Member hat gesagt:
Da der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat kann er eigentlich die Verpflichungserklärung auch in BKK bei der Botschaft machen .

Dein Link verweist nur auf die allg. Verpflichtungserklärung. Die Botschaft nimmt die höchstens stellvertretend an und leitet diese weiter. Wenn kein Wohnsitz in D, einfach Kumpel fragen. Wird die einfachste Lösung sein.
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Falsch. In München z.B. macht das nur die Ausländerbehörde.

So ist es. Selbst wenn es in bestimmten Komunen Bürgerämter gibt, die das machen, handeln sie im Auftrag des örtlichen Ausländeramtes. Die Bürgerämter sind nur Erfüllungsgehilfe. Verantwortlich für die Ausstellung von VE ist das AA.
 
        #37  

Member

Hier in Manila war die Aussage der Botschaft, wenn ich nicht in Deutschland gemeldet bin, kann ich keine Verpflichtungserklärung abgeben. Wenn Bangkok das macht ist das cool.
 
        #38  

Member

Member hat gesagt:
Wird die einfachste Lösung sein.
Eher nicht bei der Antragstellung muss ja ein Bezug zur Einladenden Person nachgewiesen werden.

Member hat gesagt:
Hier in Manila war die Aussage der Botschaft, wenn ich nicht in Deutschland gemeldet bin, kann ich keine Verpflichtungserklärung abgeben. Wenn Bangkok das macht ist das cool.
Hier die Bedingungen der Deutschen Botschaft in Bangkok:

Wer kann eine Verpflichtungserklärung in der Deutschen Botschaft Bangkok abgegeben?Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind und in Thailand wohnen, arbeiten oder studierenkönnen Sie die Verpflichtungserklärung in der Botschaft abgeben. Sollten Sie einTouristenvisum oder Ihren Wohnsitz ausschließlich in Deutschland haben, können Sie dieVerpflichtungserklärung nicht in der Botschaft abgegeben, sondern müssen das in Deutschlandbei der zuständigen Ausländerbehörde tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #39  

Member

Zur Erklärung:
Ich habe 2 Wohnsitze. Einen in Thailand, wo ich mich mehr als 6 Monate aufhalte und einen in Deutschland für den Rest.
Mein Verständnis wäre: Wenn ich in Deutschland abgemeldet wäre und nur noch einen Wohnsitz in Thailand hätte, dann kann ich ja eigentlich auch niemanden mehr nach Deutschland einladen. Ich weiß aber nicht sicher ob das so ist. Ich weiß aber dass der Glupperer, wenn er mit seiner Ehefrau nach Deutschland reisen will, diese Verpflichtungserklärung immer vom Seebiker in Deutschland machen lässt, weil er ja z.B. diese Kontoauszüge einer deutschen Bank natürlich nie liefern kann. Er hat ja nichts mehr in Deutschland.

Aber das alles war ja gar nicht Gegenstand der Diskussion mit der deutschen Botschaft. Da hat keiner danach gefragt. Das einzige Problem waren die Kontoauszüge und Rentenbescheinigungen die ich nicht im "Original" vorlegen konnte.
 
        #40  

Member

Member hat gesagt:
Dein Link verweist nur auf die allg. Verpflichtungserklärung. Die Botschaft nimmt die höchstens stellvertretend an und leitet diese weiter. Wenn kein Wohnsitz in D, einfach Kumpel fragen. Wird die einfachste Lösung sein.
Wo hast Du denn diese Weisheiten her , selbstverständlich wird die Verpflichtungserklärung wenn ich Sie dort abgebe auch dort bearbeitet -wo auch sonst ,wenn es in D keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz mehr gibt und somit auch keine zuständige AHB .
Zitat :
Wer kann eine Verpflichtungserklärung in der Deutschen Botschaft Bangkok abgegeben?
Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind und in Thailand wohnen, arbeiten oder studieren
können Sie die Verpflichtungserklärung in der Botschaft abgeben.
 
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