Riewe
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Die AA erstellt in der Regel keine Verpflichtungserklärung in Deutschland, denn dies machen Bürgerämter und es interessiert die AB nicht wer eingeladen wird solange die Verpflichtung erfüllt wird und die oder eingeladene dem deutschen Staat nicht zu lasten fälltEigentlich verstehe ich das ganze Problem nicht so ganz. Die VE muss doch zur Ausländerbehörde, kann man nicht einfach die zuständige in Deutschland anschreiben?