Thailändisch lernen

vertrauenswürdigkeit der thail. polizei

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        #11  

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@Grubert
Ich habe mal vorausgesetzt, dass die Sache mit der Vaterschaft soweit abgeklärt ist. Natürlich hast du recht: ein Vaterschaftstest sollte immer der erste Schritt sein. Ist der negativ hat sich das Problem schon von alleine erledigt.
 
        #12  

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Logo als erstes Vaterschaftstest und dann weitersehen. Aber wenns das eigene ist sollte sich doch keiner der noch in den Spiegel schen möchte, vor der Verantwortung drücken.

Zum Thema Minderjährig: gilt in Thailand nicht 21 als legal age? Für alle Moralapostel noch: in der Schweiz ist Prostitution ab 16!!! legal.
 
        #13  

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Ja, vielleicht sollte man sich auf den Begriff "Minderjährigenficker" einigen. :mrgreen:

Das wäre dann keine Beleidigung oder falsche Anschuldigung mehr,
sondern eine Tatsache (wenn sie denn vor dem Gesetz noch nicht volljährig war).
 
        #14  

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So, ich versuche, das Ganze mal nur von den Fakten anzugehen:

  1. Ein älterer Österreicher soll eine jüngere Thai geschwängert haben, das steht erst mal als Behauptung im Raum!
  2. Das Mädchen ist schwanger!
  3. Er erkennt die Vaterschaft nicht an!
  4. Es war eine Hochzeit geplant!
  5. Die Familie stellt hohe Geldforderungen (Sin Sod)!
  6. Die Hochzeit ist von der Zustimmung der Familie abhängig, rechtlich gesehen!
Erst einmal die rechtliche Seite. Wenn die (rechtliche) Zustimmung der Eltern zur Hochzeit erforderlich ist, muss sie wohl unter 18 gewesen sein. In Thailand unterliegt der sexuelle Verkehr mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) auch mit deren Einverständnis dem Strafrecht und wird teilweise mit hohen Gefängnisstrafen geahndet. Das Strafmaß kann bis zu 6 Jahre betragen. Sollte es sich einfach nur um das Einverständnis der Eltern handeln, wird sie wohl mindestens 18 Jahre alt sein. Er hat ja noch die Möglichkeit zu warten, bis sie 18 ist.

Quellennachweis Auswäriges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ThailandSicherheit.html

ad 1-3) Er soll gefälligst einen Vaterschaftstest durchführen und verifizieren, ob er Vater ist oder nicht.

Sollte er der Vater sein, dann soll er seinen Verpflichtungen nachkommen und dafür sorgen, dass sein Kind von ihm unterstützt wird. Er muss dann dazu stehen, dass er Mist gebaut hat und er dafür geradezustehen hat.

Die Punkte 4-6 lassensich ebenfalls zusammenfassen. Lies dir dazu mal die Beiträge hier im Forum zum Sin Sod durch, da wird alles Wesentlcihe gesagt. Das Verhalten der Familie, zumindest nach deinen Schilderungen, lässt eigentlich nur eine Schlussfolgerung zu: Abzocke. Da bleibt eventuell noch die Frage abzuklären, auf welcher Seite dasMädchen steht. Sie wäre nicht die erste, die sich von der Familie abwendet, dann wäre noch eine gemeinsame Zukunft möglich. Im anderen Fall unter Voraussetzung der Vaterschaft sollte er sich mit der Familie einigen. Eine einmalige Geldzahlung wäre Unfug, da die Familie das wahrscheinlich sofort durchbringen würde und die Mutter dann trotzdem wieder für das Kin arbeiten müsste. Also wär es da ein gangbarer Weg, alles nur über das Mäcdchen laufen zu lassen, und zwar im Rahmen einer monatliche Zahlung von 100-150€.

@DerNeue: Ok, du räumst ein, dass du dich nicht auskennst. Die Thais denken da schon mal sehr praktisch. Ein Farang, der wegen GV mit Minderjährigen für1-6 Jahre Urlaub im Bangkok Hilton macht, kann keinen Beitrag zur Unterstützung leisten.

Polizei: Grubert hat es eigentlich auf den Punkt gebracht. Den einzige Punkt, der im Bereich der Polizei liegen würde, habe ich oben angesprochen.

Und für viel Dinge, die hier im Schnellschussverfahren abgegeben wurden, pflichte ich Onkel bei: Lesen, Denken, Verstehen, Reagieren, und nicht bei einem Reizwort direkt drauf losschreiben.

Liebe Grüße

KingPing
 
        #15  

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@loveasia: In Thailand ist 18 die Grenze zur Minderjährigkeit. Und das hat nichts mit Moral zu tun sondern mit der Gesetzgebung, denn danach wird gemessen und geahndet.
 
        #16  

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@ bangkok-addict: Wo ziehst du denn die Grenze zur Widerlichkeit? Du stehst vor 3 Mädchen, die alle im gleichen alter sind, aber in unterschiedlichen Stufen der Entwicklung. Du weist allerdings nicht, dass sie minderjährig sind. Wodran machst du deine empfundene Widerlichkeit fest? Das würde mich ernsthaft mal interessieren.

Ich habe eine Freundin meiner Frau in Pattaya kennengelernt. Sie war körperlich voll entwickelt, und das mit 15 Jahren. Mit 16 hat sie einen Italiener kennegelernt, mit 17 hat sie ihn mit Einverständnis ihrer Eltern geheiratet. Seit 2002/3 lebt sie mit ihm in Italien und hat mittlerweile 2 süße Bambini. Rechtlich war es in Thailand nicht sauber. Ist das jetzt pervers und widerlich? Ich frage dich!
 
        #17  

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Das thailändische Strafrecht stellt den Geschlechtsverkehr unter Strafe, wenn mindestens ein Partner noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. (Auch bei Einverständniss).
Quelle: hxxp://www.der-farang.com/?article=2007/25/recht

Heirat ab der Volljährigkeit (20 Jahre)...mit ZUSTIMMUNG der Eltern ab 17 Jahren.
Quelle: hxxp://www.thailaendisch.de/pdf/merkblatt-thai-deutsche-heirat.pdf

Habs ja gewusst...(hoffe die Links helfen weiter) :mrgreen:

sawasdee frank69
 
        #18  

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ich danke für die vielen nützlichen infos.

in manchen details bin ich schlichtweg nicht informiert, insb. was das genaue alter des mädchens anbelangt. das ursprungsposting des österreichers war in english verfasst, das mädchen demnach "underage". nun, das ist interpretierbar und womöglich liegen manche streitpunkte hier in meiner unzureichenden übersetzung begründet; wenn dem so ist, bedaure ich dies ausdrücklich, denn ich wollte keine auseinandersetzung über sex mit oder gar missbrauch von minderjährigen anstossen.

derzeit wird er wohl durch sanften druck aber ohne gewalt an der abreise aus dem dorf gehindert (motto: wenn du gehst, dann sofort meldung an polizei!). in der erweiterten verwandschaft befindet sich wohl ein ranghöherer police-officer. eine gewisse drohkulisse scheint also zu bestehen.

zum sachverhalt: die familie fordert eine summe von umgerechnet rund 32.000 euro. ausserdem geht es um ihn begünstigende eintragungen auf 2 grundstückstiteln, die er auf die familie umschreiben lassen soll. ich hoffe, ich habe das so richtig übersetzt wiedergegeben.

zu den bewertungen des sachverhalts hier: mir kommt die sache auch irgendwie komisch vor, beinahe wie eine art "räuberpistole". ich denke, eigentlich muss sich so etwas doch einvernehmlich regeln lassen. vielleicht liegt das ja an meiner unkenntnis des landes und seiner bewohner bzw. deren mentalität. evtl. hatte ich auf den phils bislnag aber auch einfach nur glück, nicht in solche angelegenheiten verwickelt zu werden. vertrauen in die örtliche polizei hätte ich aber auch auf den phils eher nicht, da es wohl eine klare tendenz zur parteilichen ermittlung und arbeit zugunsten der einheimischen geben soll (reines hörensagen, weil keine eigenen erfahrung)

danke nochmals an alle
 
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        #19  

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Member hat gesagt:
Das thailändische Strafrecht stellt den Geschlechtsverkehr unter Strafe, wenn mindestens ein Partner noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. (Auch bei Einverständniss).
Quelle: hxxp://www.der-farang.com/?article=2007/25/recht

Auch bei Heirat?
 
        #20  

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Sowohl der Österreicher als auch die Familie ist nicht frei von Schuld. Auf der einen Seite steht der Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen, auf der anderen Seite wohl Erpressung und Freiheitsberaubung, ganz gleich ob mit sanfter Gewalt oder mit Einsperrung durchgesetzt.

Die Summe von 32.000€ entspricht zur Zeit ja in etwa 1.39 Millionen Baht. Dann kommen noch die Grundstückstitel dazu, in denen er begünstigt wird. Das schreit doch irgendwie zum Himmel.

Du scheinst ja irgendwie mit ihm in Kontakt zu stehen. Was mir persönlich an der Sache stinkt, ist der dreiste Versuch der Familie, aus dieser Situation Kapital zu schlagen. Ohne Hilfe von außen wird er wohl nicht ohne Blessuren aus der Sache rauskommen. Allerdings ist das seiner Dummheit zuzuschreiben, dass er in diese Situation gekommen ist. Setz dich doch einfach mal mit der Österreichischen Botschaft in Verbindung schildere den Fall und frage, was in einer solchen Situation zu tun ist. Steht denn die Vaterschaft fest? Dies ist wohl die wichtigste Frage, die immer noch nicht geklärt ist. Er muss doch wohl einen Grund dafür haben, die Vaterschaft anzuzweifeln. Ist das Mädchen schwanger? Im wievielten Monat ist sie schwanger? Oder hat sie schon entbunden? Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass man ihm ein Kind unterjubeln will.

Das mit dem hohen Polizeioffizier in der entfernten Verwandschaft dient wirklich nur dazu, eine Drohkulisse aufzubauen. Wenn die Fakten klar sind und er nachweislich mit eijner Minderjährigen Sex hatte, der nicht ohne Folgen blieb, reicht die örtliche Polizei. Und die werden Gründe haben, diese Drohkulisse aufzubauen. Er solltte zusehen, dass er eventuell mit Hilfe der Botschaft auch räumlich aus dieser Sache rauskommt. Er soll einen Vaterschaftstest machen und sich im Falle eines positiven Ergebnisses mit der Mutter einigen, wie immer das auch aussehen mag. Aber von der Familie sollte er sich auf jeden Fall distanzieren, auch wenn er mit der Tochter zusammenbleiben will.

So, und jetzt mal "Butter bei die Fische", wie alt ist das Mädchen? Ist sie 17 oder jünger? Finde es mal heraus?
 
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