Visa, Botschaften, Konsulate und die mangelnde Rückkehrwilligkeit.

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        #11  

Member

Den Ehevertrag sollte man schon in dem Land machen, in die die Ehe tatsächlich gelebt wird. Mag sein, dass ein Vertrag in Asien hier leichter geht, aber Du läufst ja Gefahr, dass der hier in Dach dann gar nicht wirksam ist.

Nach thailändischem Recht ist ein klassischer Vertrag der Gütertrennung wie in Deutschland erst gar nicht möglich. Das könnte auf den Phills schon ähnlich sein. Eine so ausgeprägte Vertragsfreiheit wie in D ist nicht auf der Tagesordnung vieler anderer Länder.

Oder anders formuliert wird man kaum in der Lage sein, einen Vertrag auszuarbeiten, der beiden Rechtssystemen so unterschiedlicher Länder gerecht wird. Bedeutet dann zwangsläufig den gesetzlichen Güterstand in Deutschland, wenn der auf den Phillipinen geschlossene Vertrag bei uns gar nicht möglich ist. Also eine noch ungünstigere Ausgangslage als die möglicherweise auf Sand gebaute Gütertrennung mittels Ehevertrag nach deutschem Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #12  

Member

Um auf das Ursprungsposting von Brömmel zurück zu kommen,

Einen Führerschein kann man sich für ein paar Hundert Peso im Copyshop machen lassen. Der sieht so echt aus dass man damit und der sssID einen Reisepass beantragen kann.

Trotzdem glaube ich in Deinem Fall nicht dass Deine Freundin das 90 Tages Touristenvisum erhalten wird. Denn genau wie Du geschrieben hast die Rückkehrwilligkeit kann in Deinem Fall kaum nachgewiesen werden.
Eventuell wenn Du mit ihr mehrere Reisen in Asien unternimmst, also sie in Bangkok und Singapur und Hongkong triffst, so dass im Pass mehrere ausreise und Einreise Stempel drin sind. Aber ohne festen Job, Kinder oder Familie oder eine eigene Firma für die sie da sein muss, sehe ich da eher schwarz.

Lass sie doch als Refugee her kommen und Asyl beantragen. :)
 
        #13  

Member

Nochmal wegen des Ehevertrags. Ist schon alles richtig, dass der Richter das kippen kann. Aber ich habe deshalb auch extra geschrieben in den ersten 3 (!) Jahren nach Eheschluss. Will heißen, wenn Brömmels Mietze ihn nach zwei Jahren oder gar nach nur einem Jahr wieder verlassen will, dann hat auch der Richter seine Probleme zu begründen warum Brömmel für sie lebenslänglich zahlen soll oder sonstige größeren finanziellen Zuwendungen berappen soll. Und wenn die drei Jahre gut gehen, können sich doch alle freuen, dann hält es sicherlich auch noch darüber hinaus.

Ist vielleicht im ersten Moment ein bisschen abstrakt das so zu machen, aber gut.

Die Verpflichtungserklärung müsste er dadurch umgehen können, dass die beiden auf den Phils heiraten und dann kein Heiratsvisum beantragt wird, sondern eines zur Familienzusammenführung.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Eine ID reicht (wobei auch alte Photo-IDs von Arbeit, College etc. möglich sind als 2. ID),
Hmmm, das eine ID reicht habe ich auf der Seite von DFA auch schon gelesen aber Sie sagt mir das Ihr dort gesagt wurde das würde nicht stimmen.
Was mich jetzt auch irritiert das du dann in den Klammern auch wieder von einer 2. ID sprichst.
Member hat gesagt:
unterstützende Dokumente sind wichtig und schneller zu bekommen (Barangay Clearance, NBI Clearance etcpp.). Im Prinzip rennt man mit den vorhandenen Dokumenten von Ort zu Ort und kann dann in ein paar Tagen eine Reihe an Dokumenten zusammenstellen.
Was wäre denn von Ort zu Ort? Alles Manila? Gibts da irgendwie eine liste oder sowas, denn irgendwie ist mein Mädel damit wohl überfordert und ich würde Sie dann gerne wenn ich da bin an der Hand hinter mir her zu den diversen Orten schleppen.
Member hat gesagt:
Wichtig ist, immer möglichst viele Dokumente dabei zu haben, da die sich bei der Beantragung z.T. gegenseitig voraussetzen. Ist ein bisschen Aufwand, aber alles machbar. Hier die vollen Anforderungen: ungültiger Link entfernt
Das ist auch so ein Problem das sie kaum Dokumente bei sich hat, die Liegen alle noch im Hause Ihrer Zieheltern.
Die kann Sie dort zwar holen, mir wäre aber lieber wenn sie auch nur das holt was sie wirklich braucht, nicht das davon auch noch was verloren geht.
Member hat gesagt:
@khunjack Es geht hier allerdings um PI, nicht um Thailand.
Richtig :)
Trotzdem danke an khunjack, war ja gut gemeint
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
@Brömmel: Hinsichtlich Ehevertrag berät Dich ein Notar. Er entwirft Dir einen und dieser ist sogar als Entwurf kostenlos, wenn er nicht beurkundet wird.
Ernsthaft? Das ist interessant aber weshalb macht ein Notar das denn?
Member hat gesagt:
Der Frau muss der Vertrag in Iherer Landessprache schriftlich vorgelegt werden. Sie muss ihn inhaltlich verstehen und braucht ausreichend Bedenkzeit.
Ware das denn dann Englisch oder Tagalog?
Member hat gesagt:
Für die Beurkundung beim Notar brauchst Du eine amtlich anerkannte Übersetzerin, die den Vertragsentwurf bei der Verlesung begleitet, das Gespräch insgesamt übersetzt und ihr Fragen und Anregungen ermöglicht.

Inhaltlich gibt es bei der Gütertrennung schon einiges zu beachten. Vollends sich aus den üblichen Verpflichtungen einer Ehe sich zu verabschieden ist nicht möglich. Je nach sozialem und wirtschaftlichen Umfeld ist die Grenze zur Sittenhaftigkeit schwierig und fliessend.

Also nichts, was man lapidar hier im Forum verbindlich mit gutem Gewissen und gar Halbwissen weitergeben sollte.

Das ist ja auch völlig OK. Eigentlich wiederstrebt mir das sowiso alles denn einem geliebten Menschen unterstellt man ja nichts böses.
in dem Fall der "fehlenden Probezeit" würde ich mich aber schon sicherer fühlen. Nicht das ich sie ohne alles nach Hause schicken wollte aber sie sollte aber auch nicht mit allem von mir nach Hause gehen können.
Member hat gesagt:
Such mal einen/Deinen Notar auf, lass Dir einen Entwurf aushändigen und erläutere Deine Vorstellungen und Änderungswünsche.
Also einen eigenen Notar hab ich nicht.
Machen eigentlich alle alles oder gibt es Spezialisierungen?
Ich hatte bisher nur einmal bein Hauskauf kontakt zu einem Notar.
Kann einer einen guten Notar in Köln empfehlen der sich damit auskennt?

Member hat gesagt:
Den Ehevertrag sollte man schon in dem Land machen, in die die Ehe tatsächlich gelebt wird. Mag sein, dass ein Vertrag in Asien hier leichter geht, aber Du läufst ja Gefahr, dass der hier in Dach dann gar nicht wirksam ist.
Nach thailändischem Recht ist ein klassischer Vertrag der Gütertrennung wie in Deutschland erst gar nicht möglich. Das könnte auf den Phills schon ähnlich sein. Eine so ausgeprägte Vertragsfreiheit wie in D ist nicht auf der Tagesordnung vieler anderer Länder. Oder anders formuliert wird man kaum in der Lage sein, einen Vertrag auszuarbeiten, der beiden Rechtssystemen so unterschiedlicher Länder gerecht wird. Bedeutet dann zwangsläufig den gesetzlichen Güterstand in Deutschland, wenn der auf den Phillipinen geschlossene Vertrag bei uns gar nicht möglich ist. Also eine noch ungünstigere Ausgangslage als die möglicherweise auf Sand gebaute Gütertrennung mittels Ehevertrag nach deutschem Recht.
Ich denke nicht das es solch einen Ehevertrag auf den Philippinen überhaupt gibt, denn dort gibt es ja nicht einmals eine Scheidung. Ist halt ein streng Katholisches Land, dort gibt es nur "bis das der Tod euch scheidet" und dann ist ja auch ein Ehevertrag quatsch denn schlisslich hat man sich ja nicht gefunden sondern Gott hat einen zusammengeführt.

Member hat gesagt:
Nochmal wegen des Ehevertrags. Ist schon alles richtig, dass der Richter das kippen kann. Aber ich habe deshalb auch extra geschrieben in den ersten 3 (!) Jahren nach Eheschluss. Will heißen, wenn Brömmels Mietze ihn nach zwei Jahren oder gar nach nur einem Jahr wieder verlassen will, dann hat auch der Richter seine Probleme zu begründen warum Brömmel für sie lebenslänglich zahlen soll oder sonstige größeren finanziellen Zuwendungen berappen soll. Und wenn die drei Jahre gut gehen, können sich doch alle freuen, dann hält es sicherlich auch noch darüber hinaus.
Ja das hört sich an sich gut an.
Member hat gesagt:
Die Verpflichtungserklärung müsste er dadurch umgehen können, dass die beiden auf den Phils heiraten und dann kein Heiratsvisum beantragt wird, sondern eines zur Familienzusammenführung.
Das ist aber doch irgendwie nicht zuende gedacht.
Welchen Grund sollte Sie denn haben einen Ehevertrag zu unterschreiben wenn man schon verheiratet ist?
Oder andersherum, was macht man wenn sie einem dann in D sagt das wir uns ja lieben und sowas nicht brauchen?
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Um auf das Ursprungsposting von Brömmel zurück zu kommen,
Einen Führerschein kann man sich für ein paar Hundert Peso im Copyshop machen lassen. Der sieht so echt aus dass man damit und der sssID einen Reisepass beantragen kann.
Also gegenüber einer Behörde würde ich mich das aber nicht wagen.
Selbst auf den Phills sollte es doch möglich sein das die irgendwo abfragen können ob die Person tatsächlich einen Führerschein hat. Wie aufwändig und teuer wäre denn ein echter Führerschein auf den Phills?
Member hat gesagt:
Trotzdem glaube ich in Deinem Fall nicht dass Deine Freundin das 90 Tages Touristenvisum erhalten wird. Denn genau wie Du geschrieben hast die Rückkehrwilligkeit kann in Deinem Fall kaum nachgewiesen werden.
Eventuell wenn Du mit ihr mehrere Reisen in Asien unternimmst, also sie in Bangkok und Singapur und Hongkong triffst, so dass im Pass mehrere ausreise und Einreise Stempel drin sind. Aber ohne festen Job, Kinder oder Familie oder eine eigene Firma für die sie da sein muss, sehe ich da eher schwarz.
Wobei ein 90 Tages Visum ja auch noch nicht wirklich etwas bringt.
Wenn Sie von Juli bis September hier wäre vieleicht alles wunderschön (und die kalte Ernüchterung käme dann später)
Wenn sie von Dezember bis Februar hier wäre würde sie wohl kaum noch einmal herkommen (wir hauen ja auch in der Zeit am liebsten ab)
Also 180 Tage (z.B. Juli bis Januar) sollten es schon sein.
Ausserdem möchte ich sie schnellstmöglich her holen und nischt noch ewig mit ihe in SOA herumreisen, da Sie sich auch nicht mehr wirklich wohl bei ihrer Freundin fühlt, denn Sie wohnt ja bei Ihr und ihrem Lebensgefährten und die Freundin ist grade Mutter geworden.
Jetzt wird es halt auch langsam eng in dem kleinen 1.Zimmer Häusschen.

Member hat gesagt:
Lass sie doch als Refugee her kommen und Asyl beantragen. :)
Hmpf, wenn mir einer erklärt wie ich das hinbekomme, gerne
 
        #17  

Member

Andere Variante.
Was wäre denn wenn Sie schwanger würde?
Wenn ich das Kind anerkenne, wäre es mein Kind und somit deutsche/r Staatsbürger/in.
Bekäme problemlos einen Pass und Könnte ausreisen.
Müsste man da nicht auch direkt eine Familienzusammenführung machen können?
Es ist ja schliesslich nicht zumutbar das das Kind ohne Vater oder Mutter aufwachsen muss.
Hat da schon jemand Erfahrung?
Nur zur Info, ich möchte nicht so pervers sein ein Kind dazu zu missbrauchen, sondern wir würden sowieso gerne ein Kind haben.
Prinzipiell wäre es mir aber lieber wenn Sie hier ist während der Schwangerschaft.
Andererseits verträgt Sie die Pille nicht gut, in sofern werden wir wohl sowieso bei der nächsen gemeinsamen Zeit das Schiksal entscheiden lassen.
Wäre halt nur interessant, ob es dann wenigstens Vorteile hätte, wenn sie vor Ort schwanger und Mutter würde.
 
        #18  

Member

Das Kind muß erst geboren sein!
Schwangerschaft in Deutschland geht also auf dieser Basis nicht.
 
        #19  

Member

Das ist mir klar. Deshalb ja auch meine Erläuterung, das ich sie wärend der Schwangerschaft lieber hier hätte, was sicher in hinblick auf die Gesundheitssysteme verständlich ist.
Mich interessiert halt ob es wenigstens einen Vorteil für die Ausreise hat, wenn sie das Kind dort bekommen würde.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Das Kind muß erst geboren sein!
Schwangerschaft in Deutschland geht also auf dieser Basis nicht.

Das stimmt so nicht. Der zukünftige deutsche Staatsbürger hat ein Recht darauf in Deutschland geboren zu werden. Normalerweise wird das Visa im Zeitraum 4. Monat bis 7. Monat erteilt.
 
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