Visa, Botschaften, Konsulate und die mangelnde Rückkehrwilligkeit.

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
Das stimmt so nicht. Der zukünftige deutsche Staatsbürger hat ein Recht darauf in Deutschland geboren zu werden. Normalerweise wird das Visa im Zeitraum 4. Monat bis 7. Monat erteilt.

Wo hast du diese Information her, kannst du die mit einer Quelle belegen?
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Mich interessiert halt ob es wenigstens einen Vorteil für die Ausreise hat, wenn sie das Kind dort bekommen würde.
Nach der Geburt mußt Du die Vaterschaft über die Botschaft anerkennen. Damit ist das Kind deutscher Staatsbürger und kann natürlich auch in Deutschland leben. Und da die Mutter zur Betreuung notwendig ist, kann sie ebenfalls (auch ohne Sprachprüfung u.a.) nach Deutschland kommen und dort zusammen mit dem Kind leben. Wenn die Formalitäten erledigt und alle Papiere vollständig sind, können Kind und Mutter zusammen nach Deutschland ausreisen. Beide müssen natürlich einen Pass haben.
 
        #23  

Member

Da hier doch recht widersprüchliche Meinungen vertreten werden stelle ich mal einen Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum deutschen Aufenthaltsgesetz hier ein. Ich schließe daraus, dass eine Einreise vor Geburt eines deutschen Kindes möglich ist, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt wurde.
Ein weiterer Vorteil – A1-Sprachkenntnisse dürfen hier nicht verlangt werden.

LG Jack


28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden. Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren - insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken - und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden. Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere - z.B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft - auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann. Es ist eine geeignete ärztliche Bescheinigung beizubringen. Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung der Einreise, dass das Elternteil nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung, eine Beziehung zu dem Kind entstehen lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat, die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung zu übernehmen. In Fällen des begründeten Verdachts einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in diesem Zusammenhang vgl. Nummer 27.1a.1.3. Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird nach der Geburt erteilt. Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.
 
        #24  

Member

Hallo Brömmel,

sorry, aber gerade WENN ihr ein Kind zusammen habt, sehe ich dich ganz stark in der Pflicht sie zu heiraten. Jetzt nicht moralisch oder so, aber denke bitte an die Absicherung! Wenn dir was passiert und sie alleine da steht ok, ist zwar assozial aber gut. Aber wenn dir das passiert und sie steht alleine da MIT Kind, finde ich unverantwortlich!

Was ich auch nicht verstehe: Du scheust dich vor der Ehe (oder ich habe das falsch gedeutet) aber nicht vor einem Kind. Meiner Meinung nach ist es deutlich leichter aus der Ehe finanziell glimpflich rauszukommen als mit der Kind-Konstellation. Da zahlst du für sie mindestens 18 Jahre mit.

Noch was zur Pille: Schon mal was von natürlicher Verhütung gehört? Ist natürlich auch nicht 100% sicher aber man muss ja vielleicht nicht voll ins Risiko gehen.

Die Pillen von den Phils sind Müll und häufig mit vielen Nebenwirkungen. Mein Vorschlag, bring ihr Mycrogynon aus Deutschland mit. Wie kommst du da ran? Ganz einfach und legal hier: https://www.dred.com/de/microgynon.html die 6 Monatspackung kostet dich inklusive Rezept lediglich 45 €. Als Empfänger gibst du einfach "Frau Brömmel" an.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
sorry, aber gerade WENN ihr ein Kind zusammen habt, sehe ich dich ganz stark in der Pflicht sie zu heiraten. Jetzt nicht moralisch oder so, aber denke bitte an die Absicherung! Wenn dir was passiert und sie alleine da steht ok, ist zwar assozial aber gut. Aber wenn dir das passiert und sie steht alleine da MIT Kind, finde ich unverantwortlich!
Wegen einem Kind braucht heutzutage kein Mensch mehr zu heiraten, für die Absicherung gibt es bessere Möglichkeiten als eine Eheschließung.
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Wegen einem Kind braucht heutzutage kein Mensch mehr zu heiraten, für die Absicherung gibt es bessere Möglichkeiten als eine Eheschließung.

Aber vielleicht nicht um die Mutter nach Deutschland zu holen :mrgreen:
Und ist man auch sicher, ob es das eigene Kind auch ist :ironie:
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Das Kind muß erst geboren sein!
Schwangerschaft in Deutschland geht also auf dieser Basis nicht.

Vorsicht Rudi mit so vorschnellen Äußerungen, wenn Du Dich hier nicht auskennst! Das ist sehr wohl möglich, siehe hierzu Tz. 28.1.4 der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz. Es handelt sich dann um einen via Grundgesetz gesicherten Einreiseanspruch und nicht mehr um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde oder Botschaft.
 
        #28  

Member

@Brömmel:

Der Notar macht das, weil er es muss. In seiner Zwitterfunktion als Beamter und Advokat hat er eine Beratungs- und Aufklärungspflicht. Frag mich bitte nicht, ob das bundeseinheitlich ist und wo dies zu finden ist.

Ihre Muttersprache wird wohl Tagalog sein. Mit Englisch kommst Du hier nicht weiter. Entsprechend anerkannte und qulifizierte Übersetzer kann Dir auch Dein Notar nennen. Vielleicht hast Du Glück und in halbwegs vernünftiger Reiseweite findet sich hier jemand. Allerdings langen die oft ganz schön hin, da die Verträge inhaltlich alles andere als trivial sind und sich ganz schwer in eine (Tagalog?) einfachere Sprache heruntertransferieren lassen. So stehen für die Wortschöpfungen des deutschen Rechts wohl häufig keine adäquaten Wörter zur Verfügung und es muss hier ganz schön rangiert werden.

Der Verrag muss natürlich schon einvernehmlich und ohne Druck zustande kommen. Das muss Du schon weit im Vorfeld mit Deiner Freundin absprechen. Wenn Sie Dich liebt, und sie Dich im Falle einer Trennung nicht ausnehmen will, dann ist sie sicher auch bereit, den Vertrag - auch nach Heirat - zu unterzeichnen.

Wo in köln ein guter Notar zu finden ist, da fragst Du mit einem Oberbayern leider den richtigen... Ich hätte Mühe, in Köln den Dom zu finden... Sorry.

Besprich das ganze aber wirkich noch mit einem Notar. Ich meine, mich noch an eine Bedingung der Begegnung auf Augenhöe mit Deiner Partnerin zu erinnern. Das ist eben bei vielen Partner unterschiedlich gelagert.
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Andere Variante.
Was wäre denn wenn Sie schwanger würde?
Wenn ich das Kind anerkenne, wäre es mein Kind und somit deutsche/r Staatsbürger/in.
Bekäme problemlos einen Pass und Könnte ausreisen.
Müsste man da nicht auch direkt eine Familienzusammenführung machen können?
Es ist ja schliesslich nicht zumutbar das das Kind ohne Vater oder Mutter aufwachsen muss.
Hat da schon jemand Erfahrung?
Nur zur Info, ich möchte nicht so pervers sein ein Kind dazu zu missbrauchen, sondern wir würden sowieso gerne ein Kind haben.
Prinzipiell wäre es mir aber lieber wenn Sie hier ist während der Schwangerschaft.
Andererseits verträgt Sie die Pille nicht gut, in sofern werden wir wohl sowieso bei der nächsen gemeinsamen Zeit das Schiksal entscheiden lassen.
Wäre halt nur interessant, ob es dann wenigstens Vorteile hätte, wenn sie vor Ort schwanger und Mutter würde.

Wenn ihr beide den Kinderwunsch habt, ist das sicher die einfachste Lösung. Ich hatte ja Rudi's vorschnelle Äußerung bereits moniert. Hier der Link zu den rechtlichen Grundlagen:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

Diese "Variante" hat einige Vorteile:
Die Familienzusammenführung erfolgt nicht zu Dir, sondern zum ungeborenen deutschen Kind als Verwanter 1. Grades, also unabhängig von Dir!
Eine Heirat ist nicht zwingend erforderlich.
Einer Verpflichtungserklärung bedarf es nicht. § 28 (1) Nr. 3 S. 2 AufenthG (abweichend von § 5 ...). Fundstelle:
AufenthG - Einzelnorm
Ihr seid keine Bittsteller mehr, die auf eine Ermessentscheidung zu Eurem gunsten angewiesen seid.
Birgt bei fehlernder Heirat aber auch Nachteile:
Krankenversicherungsschutz insbesondere der Geburtsrisiken in Deutschland so gut wie nicht erreichbar.
Sorgerecht für das kind in der Praxis nicht gleichrangig. Gerade Aufenthalt für Kind D oder Phills von Bedeutung!

Die Variante einer Geburt in Asien führt über andere Wege zum gleichen Ergebnis. Mir wäre das zu riskant, da ich unserer Medizin schon eher traue und für westlichen Standard (gibt es den?) auf den Phills auch eine ganze Menge Geld hingeblättert werden muss.

Insgesamt in meine Augen die sinnvollste Variante, bedenkt man die Probleme, die auf Euch zukommen würden, wenn Euer Kinderwunsch in Deutschland unerfüllt bleiben sollte. Lässt sich das alles so planen?
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Wegen einem Kind braucht heutzutage kein Mensch mehr zu heiraten, für die Absicherung gibt es bessere Möglichkeiten als eine Eheschließung.

So sehe ich das auch und so ist das auch. Vor allem solte man eine so ureigene Entscheidung zweier Partner mit all ihren möglichen Konsequenzen von dritter Seite weder werten noch in irgendwie beeinflussen.
 
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