Visa, Botschaften, Konsulate und die mangelnde Rückkehrwilligkeit.

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        #31  

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Member hat gesagt:
Vorsicht Rudi mit so vorschnellen Äußerungen, wenn Du Dich hier nicht auskennst!
Keine vorschnelle Äußerung! Das, was ich geschrieben habe, bezog sich auf eine mir erteilte Auskunft der Botschaft, die allerdings schon sehr viele Jahre zurückliegt (10-11 Jahre). Sorry, wenn ich hier etwas nicht Aktuelles als noch gegeben angenommen habe.
 
        #32  

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Member hat gesagt:
Keine vorschnelle Äußerung! Das, was ich geschrieben habe, bezog sich auf eine mir erteilte Auskunft der Botschaft, die allerdings schon sehr viele Jahre zurückliegt (10-11 Jahre). Sorry, wenn ich hier etwas nicht Aktuelles als noch gegeben angenommen habe.

Dabei kann nicht mal ausgeschlossen werden, dass man diese mündliche Aussage heute noch von der Botschaft bekommt...

Also wirklich sich selbst mit dem Gesetz und den Verwaltungsvorschriften hierzu befassen und sich nicht abwimmeln lassen!
 
        #33  

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In Tipp ist das Forum info4alien.de Dort sind Fachleute der ABH, der BPOL und auch Mitarbeiter von Konsulaten. Die Dort sind Topp. Einfach dort fragen . ABER: Bitte gesittet. Gewisse Bemerkungen wie hier bitte unterlassen, sonst gibt es Ärger dort. Die Infos sind super, aber das Forum wird sehr stark moderiert. Finde ich eigentlich super, könnte aber event. ungewohnt sein. Mir wurde schon oft geholfen.

Vom Prinzip ist die Einreise möglich, wenn man die Anerkennung akzeptiert.
Du solltest aber bedenken, wenn Du die Vaterschaft anerkennst, und Du gewusst hast, dass Du nicht der Vater bist, oder es hätte wissen müssen stellt das mehrere Staftatbestände dar.
Bsp: Du erkennst die Vaterschaft vor Geburt an, und Dir ist bekannt, dass Du unfruchtbar bist. Oder sie wäre eine Bardame und du wüsstest, dass Sie in der Zeit mit noch anderen Männern ungeschützten Sex hatte
Also Dich in dem genannten Forum beraten lassen. Wird das Visum abgelehnt , Remission einlegen beim Konsul und um eine Begründung bitten, weil Du beabsichtigst vor dem VG Berlin zu klagen.
Die Begründung gibts zwar eh, aber dann ist bekannt, dass Du den Rechtsweg kennst und dass eine Ablehnung sehr sorgfältig begründet werden muss. Macht Arbeit, bedeutet Ärger.
Auch hilft eine Vorsprache bei Deiner ABH. Den Fall schildern und um Vorabzustimmung bitten. Mit Vorabzustimmung muss das Konsulat schon gute Gründe haben das Visum abzulehnen.
Über diese Nationalen Visa entscheidet das Konsulat nicht aleine. Es entscheidet zusammen mit Deiner ABH. Genau wie bei einem Visa zur Eheschliessung oder Familienzusammenführung.
Ist das Kind geb, und Deutscher hat es ein Recht in D zu leben und dort mit seiner Mutter zusammen. Dies bedeutet, dass die Mutter ohne Ehe mit dem Kind zusammen in D leben kann.
Heiratest Du sie, kann Sie auch dann hier bleiben, wenn eigentlich die Zeit zu kurz war. Heiratet Ihr nach der Geburt, kann trotz Ehe der Grund zur Erteilung der AE oder danach der NL das Kind sein und nicht die Ehe .
Nachfragen gibt es deswegen, wei leider regelmässig Männer Kinder anerkennen und auch überzeugt sind, dass sie der Vater sind. Und beim Test nach der Geburt wird die Vaterschaft ausgeschlossen.
Dies ist gerade in meinem engsten Bekanntenkreis geschehen. Er Deutscher, Sie Peruanerin.
 
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        #34  

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Zuerst einmal einen herzlichen Dank an alle für die interessanten Beiträge, das meisste ist wirklich hilfreich.
Member hat gesagt:
In Tipp ist das Forum info4alien.de Dort sind Fachleute der ABH, der BPOL und auch Mitarbeiter von Konsulaten. Die Dort sind Topp. Einfach dort fragen . ABER: Bitte gesittet. Gewisse Bemerkungen wie hier bitte unterlassen, sonst gibt es Ärger dort. Die Infos sind super, aber das Forum wird sehr stark Moderiert. Finde ich eigentlich super, könnte aber event. ungewohnt sein. Mir wurde schon oft geholfen.
Das hört sich sehr interessant an, Danke.
Mit der Aussage "ABER: Bitte gesittet. Gewisse Bemerkungen wie hier bitte unterlassen, sonst gibt es Ärger dort." meinst du mich? Oder andere in diesem Tread oder im Forum allgemein?
Wenn du mich meisnt, was genau bemängelst du dann?
Member hat gesagt:
Vom Prinzip ist die Einreise möglich, wenn man die Anerkennung akzeptiert.
Du solltest aber bedenken, wenn Du die Vaterschaft anerkennst, und Du gewusst hast, dass Du nicht der Vater bist, oder es hätte wissen müssen stellt das mehrere Staftatbestände dar.
Schon klar, ich würde die Vaterschaft auch nur anerkennen wenn ich mindestens zu 99% sicher bin.
Member hat gesagt:
Bsp: Du erkennst die Vaterschaft vor Geburt an, und Dir ist bekannt, dass Du unfruchtbar bist. Oder sie wäre eine Bardame und du wüsstest, dass Sie in der Zeit mit noch anderen Männern ungeschützten Sex hatte
Trift in meinem Fall beides nicht zu, zumindestens sofern ich es weis. Ich glaube aber das ich ihr vertrauen kann, zumal die "Sache" mit dem Kind ja bisher nur theoretisch ist, also was wäre wenn es passiert weil wir bein nächsten mal wohl nicht so 100% aufpassen werden.
Member hat gesagt:
Also Dich in dem genannten Forum beraten lassen. Wird das .... leider regelmässig Männer Kinder anerkennen und auch überzeugt sind, dass sie der Vater sind. Und beim Test nach der Geburt wird die Vaterschaft ausgeschlossen.
Ist denn der Vaterschaftstest in einem solchen Fall eine Pflicht zur Erteilung der AE?
Auch wenn bereits geheiratat wurde?


Nur noch mal zur Klarstellung, ich scheue mich weder vor der Ehe noch möchte ich irgendetwas Tricksen.
Ich denke halt nur es ist gut bescheid zu wissen was in mögliches Situationen zu tun ist.
Auch was den Ehevertrag angeht wäre mir die normale Zugewinngemeischaft als übliche Basis einer Ehe am liebsten, nur wurde ich halt hier auch schon davor gewarnt.
Was im Gegensatz zu einer Frau aus D oder einer Frau von den PH mit potentieller ausreichender Rückkehrwilligkeit halt fehlt ist die Chance vor der Ehe zusammenzuleben und sich im Alltag auszuprobieren.
Somit würde man quasi "die Katze im Sack" heiraten.
Das kann schief gehen. Das wäre sehr schade. Es sollte aber geklärt sein was dann passiert, auch wenn es extrem unromantisch ist.
 
        #35  

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Sowas nennt man Remonstrieren!

Du solltest aber bedenken, wenn Du die Vaterschaft anerkennst, und Du gewusst hast, dass Du nicht der Vater bist, oder es hätte wissen müssen stellt das mehrere Staftatbestände dar.

Wie kommst Du auf sowas?

§1592, ff

Ob der Anerkennende auch der biologische Vater des Kindes ist, ist dabei unerheblich; der Gesetzgeber wollte mit dem Verfahren der Vaterschaftsanerkennung auch die Möglichkeit der rechtlichen Vaterschaft für solche Männer schaffen, die eine tatsächliche Vaterrolle („sozialer Vater“) ausfüllen, ohne biologischer Vater zu sein. Die gelegentlich verwendete Begrifflichkeit der „wahrheitswidrigen“ Vaterschaftsanerkennung ist insofern verfehlt, da die Anerkennung nicht mit der Behauptung des Mannes verbunden ist, er sei in Wahrheit der biologische Vater des Kindes.

Nachzulesen hier




 
        #36  

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Member hat gesagt:
Wie kommst Du auf sowas?
§1592, ff

Damit schein die Frage "Ist denn der Vaterschaftstest in einem solchen Fall eine Pflicht zur Erteilung der AE?
Auch wenn bereits geheiratat wurde?
" schon einmal geklärt zu sein.
 
        #37  

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@chillyred: Darum geht es nicht. es geht um die Erschleichung eines Aufenthaltstitels . Aktuell hat mein Bekanter ein Ermittlungsverfahren deswegen anhängig.
Grund ist der:
Fraux Drittstaatler hat ein Kind lebt in X. Der Vater ist unbekannt.
Herr y ist Deutscher erkennt das Kind an in dem Wissen dass er nicht der Vater ist. Mutter und Kind können kommen.
Auch ist es nicht strafbar eine Scheinehe zu schliessen. Es ist aber strafbar daraus Vorteile zu ziehen z.B. Steuerklasse, Aufenthaltstitel

Der Gesetzgeber will mit der von Dir zitierten Vorschrift erreichen, dass z.B. ein Mann, der lange mit einer Frau zusammenlebt und quasi in der Vaterolle ist auch Vater sein kann und daraus auch Rechte ableiten kann aber nicht illegale Einreisen fördern.
Ansonsten könnte ja jeder der eine Frau mit Kind kennenlernt die Vaterschaft anerkennen, Frau und Kind können kommen. Heiraten überflüssig. Im Zweifel ALG2 Empfänger, zahlt also nochnichtmal Unterhalt. Oder auch gegen Geld um der Frau und dem Kind die Einreise zu ermöglichen. Und das im Gegensatz zu einer Scheinehe straffrei.

Und Remonstrieren ist natürlich richtig . War mein Fehler .
 
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        #38  

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Für den Ehevertrag einen guten Notar suchen. Er farf nicht sittenwiedrig sein. Letzteres ist leider Auslegungssache. Ich empfehle immer möglichst in D zu heiraten. Dann hast Du eine deutsche Urkunde, must nichts legalisieren usw.
Du wählst deutsches Recht. Das hat den Vorteil, dass dir hier ein Anwalt helfen kann. Dein Lebensmittelpunkt ist Deutschland.
Ganz klar geht ein Ehevertrag auch, wenn Du im Ausland geheiratet hast. Nur, hast Du im Ausland geheiratet, lebst auch dort, lässt Dich dort scheiden hilft ein Ehevertrag in D wenig. Auch kann Dir ein Notar in D auch nicht helfen ob soetwas in dem Land möglich ist . Da hilft nur Fachanwalt vor Ort fragen und am besten 2 unabhängig von einander.
 
        #39  

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Member hat gesagt:
Für den Ehevertrag einen guten Notar suchen. Er farf nicht sittenwiedrig sein. Letzteres ist leider Auslegungssache.
Das ist klar. Nur was ist ein guter Notar und wie sucht man so einen.
Ist der Notar haftbar zu machen wenn man ausdrücklich einen nicht sittenwiedrigen Ehevertrag wünscht?
Member hat gesagt:
Du wählst deutsches Recht. Das hat den Vorteil, dass dir hier ein Anwalt helfen kann. Dein Lebensmittelpunkt ist Deutschland.
Richtig, und D wird auch mindestens bis zur Rente, mein Lebensmittelpunkt bleiben.
Member hat gesagt:
Ganz klar geht ein Ehevertrag auch, wenn Du im Ausland geheiratet hast. Nur, hast Du im Ausland geheiratet, lebst auch dort, lässt Dich dort scheiden hilft ein Ehevertrag in D wenig.
Richtig, zumal er auf den Philippinen sowiso sittenwiedrig wäre da es dort keine Scheidung gibt.
Zumal, warum sollte eine Frau einen Ehevertrag unterschreiben wenn sie schon verheiratet ist.
 
        #40  

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@Brömel: Den Notar findet man eigentlich nur durch Empfehlung. Das Problem ist, dass dir oft niemand sagen kann, ob der Ehevertrag sittenwiedrig ist. Nur bei ganz groben verstössen wirst Du den Notar haftbar machen können.
Also Dinge die ganz offensichtlich sittenwiedrig sind. Letztendlich darf die Frau nicht vor dem Nichts stehen. Bsb: Du schickst sie zurück, sie steht in Manila auf dem Flughafen mit nichts, hat niemanden wohin sie gehen kann, ALG2 wie bei und gibt es nicht und muss auf der Strasse leben. Das geht nicht.
Du kannst sie z.B. auch per Ehevertrag nicht zwingen im Puff zu arbeiten.
Im Wesentlichen geht es ja um nachehelichen Unterhalt . Den kannst Du nicht immer ausschliessen . Der Frau muss ein menschenwürdiges Leben möglich sein.
Auch sollte ein Ehevertrag ständig an die sich ändernde Rechtslage angepasst werden.


Wenn Du Sie mit einem Besuchervisa einladen solltest, den Fall im info4alien schildern. Je nach Konsulat arbeitet ein Member dort im Konsulat. Ich habe so ein Visa für ein Mädel erhalten, dass vorher mit anderem Shengen Visa an der Grenze zurückgewiesen wurde. Sie hatte aber keine Sperre im SIS.
Meine privaten Bekannten haben so immer ein Visa erhalten. 90 tage kannst Du aber vergessen. Freu Dich wenn es 30 werden. 14 können es aber auch sein.
Auch hilft ein schreiben von Dir warum Du sie einlädst. Sie ist eine Bekannte. du warst bei Ihr und möchtest Ihr Weihnachten in Deutschland zeigen, oder Karneval, oder auch was Demokratie und Gleichberechtigung bedeutet.
Nicht schreiben, dass sie deine GF ist. Ganz im Gegenteil. Eventuell ist es das letzte mal, weil sie im nächten Jahr in PHIL eigene Familie hat.
Auch nicht, dass Ihr euch von ner Datingsite, oder gar ne Bar kennt.
Ansonsten ist es hilfreich, wenn sie bezahlten urlaub in der Zeit hat, wenn es das da gibt. Sie muss einen Grund haben zurückzukommen. Im Zweifel Remonstrieren schon mit dem Hinweis dass Du klagen wirst.
Sollte sie einen SIS Eintrag haben, hat Sie ein Recht auf Selbstauskunft. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Mädel sagt, sie war noch nie in Shengen und sie wurde aber abgeschoben !!
Es muss der Eindruck entstehen, dass sie zurückgeht, dass sie nicht versucht illegal zu arbeiten, oder versuch mit tourivisum zu heiraten, aller Dänemark oder Malta und so ..
Ach ja, es darf auch nicht der Eindruck entstehen, dass sie deine Privatprostituierte ist. Das wäre illegale Arbeit.
Und beim interw. am Schalter: Das sind norm. Ortskräfte. Die entscheiden nicht über das VIsa, aber: Die geben einen Eindruck ab. Sonst bräuchte man sie nicht. Ist der negativ wird es schwer mit dem Visum. Der Entscheider braucht gute Gründe dann das Visum doch zu erteilen. Aber ein OK der Ortskräfte bedeutet mit Nichten dass das Visa erteilt wird .
Wenn Du dazu fragen hast, wende Dich per PN in info4alien an einen Member der auf einem Konsulat als Entscheider arbeitet. Den Mitgliedsnamen gebe ich dir dann per PN.

Noch etwas: Wenn Du die VE auf der ABH machst, können Dir beiläufig Fragen gestellt werden. Bekommt die Dame oder der Herr dort den Eindruck, das etwas nicht stimmt, kann eine Nachricht ans Konsulat rausgehen und das Visa hat sich erledigt. Das ist übrigens haufig der ware Grund für die Ablehnung . Wissen wenige ...Obiges gilt übrigens generell, unabhängig der Nationalität

Es gibt übrigens eine ABH da hat die Dame Zitat" generell etwas dagegen wenn alte Säcke junge Dinger einladen". Da geht die Nachricht immer raus. Ab einem gewissen Alterunterschied hast Du da keine Chance.

Als ich in 2006 geheiratet hatte , habe ich meinen Wohnort gewechselt um die ABH zu wechseln. Mit meiner ABH hätte ich kein Visum zur Eheschliessung bekommen. Und bei einer Heirat vor Ort hätte sie Scheinehe unterstellt. Ich hätte müssen zur ABH, das Mädel zum Konsulat und Fragen beantworten.. Bin dann wieder zurück und hatte in 6 Monaten 2 Kontrollen vot Ort. Der Altersunterschied waren 14 Jahre, für die Dame zu viel. Wie gesagt das muss man erstmal wissen. Nur dann kann man etwas unternehmen dagegen.
 
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