DACH --> TH Visum Thailand

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
Eine Frage zu Touristenvisum ich will vom 15.03. - 14.04. fliegen 31 Tage
Allerdings reise (lande) ich erst am 16.03. in Bankog ein.
Die Laufzeit des Touristenvisum beginnt doch erst ab dem Einreisetag also am 16.03. oder ?
?

Ein Touristenvisa berechtigt zu 60 Tagen Aufenthalt in Thailand ab Einreise. TR wird in DACH beantragt.

Du meinst sicher die 30 Tage Einreise über den Airport die es ohne Touristenvisa bei Einreise gibt. Entscheidend ist bei dieser Einreise das Datum der Einreise und Ausreise beides wird vermerkt im Pass in Form eines Sichtvermerks.

30 Tage darst Du bleiben und so mit past es auf den Tag genau
 
        #22  

Member

Overstay in Thailand ist überhaupt kein Problem, insofern man nicht erwischt wird. Hatte schon 2 mal Overstay, einmal 3 Monate und einmal 6 Monate. Die Höchststrafe für Overstay ist 20.000 thb, egal ob du jetzt 40 tage drüber bist oder 5 Jahre.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Overstay in Thailand ist überhaupt kein Problem, insofern man nicht erwischt wird. Hatte schon 2 mal Overstay, einmal 3 Monate und einmal 6 Monate. Die Höchststrafe für Overstay ist 20.000 thb, egal ob du jetzt 40 tage drüber bist oder 5 Jahre.

Und was machst wenn du während dem Overstay kontrolliert wirst oder einen kleinen Unfall hast?
Schreibst dann eine Ansichtskarte vom Bangkok Hilton?
 
        #24  

Member

@bkk: Overstay ist solange kein Problem, wie du nicht erwischt wirst. Also sei bitte mit solchen Aussagen nicht so leichtfertig und verleite andere durch solche Aussagen nicht zu einem ebenso leichtfertigen Umgang mit dem Overstay! Wirst du erwischt, atmest du erst mal gesiebte Luft, egal, ob du 1 Tag, 3 Monate oder 6 Monate oder länger illegal in Thailand bist.
 
        #25  

Member

Hier mal etwas für Thailand Visa - Verlängerung in Laos!!

Für Leute die einfach mal einen etwas anderen Visa - Trip als den nach Kambodscha machen wollen!!

Interessiert ja evtl. den einen oder anderen !

Links: ungültiger Link entfernt


und das Hotel.. dazu hier


Savan Vegas Hotel and Entertainment Complex - Location

MfG
Buddy
 
Zuletzt bearbeitet:
        #26  

Member

@ KingPing
sagt ja sölange man nicht erwischt wird. " Gesiebte Luft" atmet man nur in Abschiebehaft falls der Overstay nicht betahlt werden kann.
Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden ob es das Risiko wert ist. Wenn es nur für wenige Tage ist, der Overstay bezahlt wird und ein gültiges Rückflugticket vorgelegt weden kann, passiert rein gar nichts außer im schlimmsten Fall einigen Stunden Zeitverlust bei der Immigration.
Aber wie du selbst sagst: Für und wieder gegeneinander abwägen und dann entscheiden.
Das hier soll keine Anleitung zu kriminellen Handlungen sein, sondern einfach eine Schilderung der Sachlage. Denn anders als in Pi wird Overstay in Th in der Praxis eher lax gehandelt ( Auch wenn das Gesetz andere Möglichkeiten her gibt)
 
        #27  

Member

Ich würde mal sagen, dass du da ein Russisches Roulette spielst. Wenn du am Tag deines Abfluges mit Overstay erwischt wirst, wirst du erst einmal in Gewahrsam genommen. Die Braunen interessiert es erst mal gar nicht, ob du deinen Flug bekommst oder nicht. Dein Ticket verfällt und du musst erst mal tief in die Tasche greifen um ein neues Rückflugticket zu besorgen.

Ich sehe das auch nicht als Anleitung zu einer kriminellen Handlung. Ich zeige nur die Risiken auf. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Overstay kann unter diesen ungünstigen Voraussetzungen ziemlich teuer werden. Die eher "laxe" Handhabung greift auch nur, wenn dein Overstay bei der Ausreise "bekannt" wird.
 
        #28  

Member

Naja, das möchte ich doch stark bezweifeln. Theoretisch mag das zwar möglich sein, am Tage deines Abfluges einkassiert zu werden, aber in der Praxis? Wie du selbst in deinem vorigem Post schon sagtest: Bei einem Tag passiert nichts.
Overstay brauchst du auch bei Ausreise nicht vorher bekannt geben, habe ich zwar auch mal irgendwo gelesen, wird aber kein Wert drauf gelegt. Gehst ganz normal am Flughafen zur Immigration, sagst das du Overstay hast und das bezahlen möchtest. Du zahlst, bekommst einen Quittungsstempel samt Unterschrift in deinen Pass und das wars. Das ganze dauert 5 Minuten. Kein Negativ-Vermerk oder Einreiseverbot.
Für weitaus Risikanter halte ich es in Bangkok ohne Pass oder einer Passkopie samt Immigrationscard rumzulaufen. Bei nächtichen Kontrollen, die jetzt immer öfter in den Bars stattfinden, werden erstmal alle Einkassiert die keinen Pass/Kopie dabei haben oder sich irgendwie ausweisen können. Da passiert zwar auch nicht allzuviel, aber unangenehm und nervig ist das allemal.
 
        #29  

Member

Sorry, mir hat es gerade eine rel. umfangreiche Antwort ohne Vorwarnung kurz vorm Ende weggelöscht. :(
Habe keine Lust, alles nochmal zu schreiben, aber zusammengefasst hat KingPing u.a., im Gegensatz zu bkk, recht. Da ich mit solchen Dingen bereits mehrere Jahre direkt befasst bin, weiß ich, wovon ich schreibe. Insofern ist das, was bkk hier schreibt, neben teilweisem Unsinn auch noch unverantwortlich! Ob er das nun stark bezweifelt oder nicht.:mrgreen:
Es ist ein großer Unterschied, ob man den Overstay beim Abflug auf den Airport bezahlt (kein Problem), oder auf dem Weg dorthin oder früher "erwischt" wird (grosses Problem!)!

Gruß, rudi1949
 
Zuletzt bearbeitet:
        #30  

Member

was soll da bitte Unsinn sein?
 
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