Bei den Reiseversicherungen bitte genau lesen und zwischen Leistung und versichertes Ereigniss genau unterscheiden.
Das versicherte Ereignis ist z. B. die häusliche (Hotel)Quarantäne. Das heißt aber nicht automatisch, dass die Kosten für das Hotel auch erstattet werden. Dazu wären die Leistungen zu prüfen. Und da steht weder bei Hanse Merkur, ADAC oder Ergo etwas von Erstattung der Kosten für das Quarantänehotel.
In der Leistungsbeschreibung bei Reiseabbruch und verspätete Rückreise ist häufig zu lesen:
"Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten."
Das würde ich pauschal nicht auf das Quarantänehotel beziehen. Bestenfalls bei vespäteter Rückreise, weil die Quarantänezeit über den ursprünglichen Rückreisetermin hinausgeht, könnte ich mir vorstellen, dass die (Hotel)Mehrkosten für den Verlängerungszeitraum erstattet werden. Liegt die gesamte Quarantänezeit innerhalb des ursrünglichen Reisezeitraums, es also keine Verlängerung der Reise notwendig ist, lese ich hier keine Erstattung des Quarantänehotels.
Eventuelle Stornokosten von anderen gebuchten Leistungen (Hotel, Weiterflüge etc.) sind davon ausgenommen. Diese werden erstattet.