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Willu ist im Moment ja „On the Road“ und vielleicht kann man diese etwas nachrichtenlose Zeit für ein paar nützliche Infos zu dem Thema nutzen, auch wenn es etwas „Off Topic“ ist.
Noch mal zum Thema Gültigkeit eines Führerscheines.
Ich hasse Leute, die hier irgendwelche mehr oder weniger sinnigen Strandweisheiten als Tatsache weitergeben und somit oft Unsinn in die Welt setzen. Ich lebe die meiste Zeit des Jahres in Th und versuche so viel wie möglich über das Land die Leute und das Leben hier zu erfahren, weil es mich interessiert. Wenn ich was höre, was interessant sein könnte, dann versuche ich auch korrekte Antworten zu den Themen zu erhalten, mgl. aus fachkundiger Quelle,
Woher also meines Kenntnisse wegen Führerschein?
Ich habe im Oktober 2006 mit einem Leih-Pickup der Fa. Budget einen Totalschaden gebaut. Aquaplaning nachts, etwas zu schnell, ein unbeleuchtetes Auto schneidet mich und ich mache einen Abflug. Der andere ist natürlich abgehauen. Fahrerflucht scheint Pflicht zu sein in Th. Ich habe erst mal mit der Breitseite einen dieser dicken Kilometersteine aus Beton mit Fundament zerlegt und dann noch dafür gesorgt, dass ein Baumarkt mitten in seinem Grundstückszaun eine weitere Einfahrt auf den Parkplatz hatte. Mein Pickup war krumm wie ein Bumerang. Aber kein Personenschaden!
Der Sachverständige der Versicherung kam zur Unfallstelle. Er sprach ein ausgezeichnetes Englisch. Zuerst widmete er sich nach einem kurzen Blick auf den Mietvertrag sehr ausführlich meinem Thai-Führerschein. Das erweckte bei mir wieder das Interesse, mehr zu dem Thema noch dazu aus erster Quelle zu erfahren und ich habe ihn ausführlich nach der Gültigkeit der Führerscheine gefragt.
Klare Antwort: Der normale nationale deutsche Führerschein gilt hier überhaupt nicht! Der internationale, der ja eigentlich dafür gedacht ist, dass Reisende in fremden Ländern mobil sein können, gilt auch nur 42 Tage nach Einreise!!! War mir auch vollkommen neu!
Grundsätzlich besteht ein Versicherungsschutz bei Thai-Automobil-Versicherungen nur, wenn der Fahrer einen Thai-Führerschein hat. Einzige Ausnahme sind ordentlich zugelassene und registrierte Leihwagen.
Der Punkt ist also auch wichtig, wenn sich ein Farang mit Non-Immigrant-Visum hier ein Auto kaufen will, was ja möglich ist!
Ordentlich zugelassene und registrierte Leihwagen!?!?!? Bei internationalen Firmen wie Budget, Sixt usw. bin ich mir da sicher. Was ist aber mit den meist viel preiswerteren privaten Vermietern? Weiß ich, ob der mir den ungenutzt rumstehenden Wagen der Tante als Leihwagen gibt. Ich habe da wohl kaum eine Chance, das zu prüfen. Heißt für mich also: Finger weg. Was der mehr oder weniger seriöse Vermieter mir alles sagt oder sogar schriftlich bestätigt ist meist im Ernstfall nicht haltbar.
Die Aussagen des Sachverständigen sind für mich bindend, denn bei einem Unfall entscheidet der vor Ort erst mal, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Weiter heißt das auch, dass er entscheidet, ob ich erst mal in den Knast gehe, bis Kohle da ist.
Ich war in meinem Fall froh, dass die Abwicklung des Schadens und auch die mittlerweile anwesenden mindestens 10 Polizisten kein Problem für mich darstellten.
An der Stelle, wo ich durch den Baumarktzaun gelogen bin, hätte auch eine Bushaltestelle mit vielen Leuten sein können.
Ich schreibe das hier für den Fall, dass sich weitere durch Willus hochinteressanten Bericht animiert fühlen, auch so eine Reise zu unternehmen. Wie jeder für sich das Risiko sieht, das bleibt jedem einzelnen überlassen.
Eins ist sicher: In Th gilt wie in D – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Gruß Sanuk
Noch mal zum Thema Gültigkeit eines Führerscheines.
Ich hasse Leute, die hier irgendwelche mehr oder weniger sinnigen Strandweisheiten als Tatsache weitergeben und somit oft Unsinn in die Welt setzen. Ich lebe die meiste Zeit des Jahres in Th und versuche so viel wie möglich über das Land die Leute und das Leben hier zu erfahren, weil es mich interessiert. Wenn ich was höre, was interessant sein könnte, dann versuche ich auch korrekte Antworten zu den Themen zu erhalten, mgl. aus fachkundiger Quelle,
Woher also meines Kenntnisse wegen Führerschein?
Ich habe im Oktober 2006 mit einem Leih-Pickup der Fa. Budget einen Totalschaden gebaut. Aquaplaning nachts, etwas zu schnell, ein unbeleuchtetes Auto schneidet mich und ich mache einen Abflug. Der andere ist natürlich abgehauen. Fahrerflucht scheint Pflicht zu sein in Th. Ich habe erst mal mit der Breitseite einen dieser dicken Kilometersteine aus Beton mit Fundament zerlegt und dann noch dafür gesorgt, dass ein Baumarkt mitten in seinem Grundstückszaun eine weitere Einfahrt auf den Parkplatz hatte. Mein Pickup war krumm wie ein Bumerang. Aber kein Personenschaden!
Der Sachverständige der Versicherung kam zur Unfallstelle. Er sprach ein ausgezeichnetes Englisch. Zuerst widmete er sich nach einem kurzen Blick auf den Mietvertrag sehr ausführlich meinem Thai-Führerschein. Das erweckte bei mir wieder das Interesse, mehr zu dem Thema noch dazu aus erster Quelle zu erfahren und ich habe ihn ausführlich nach der Gültigkeit der Führerscheine gefragt.
Klare Antwort: Der normale nationale deutsche Führerschein gilt hier überhaupt nicht! Der internationale, der ja eigentlich dafür gedacht ist, dass Reisende in fremden Ländern mobil sein können, gilt auch nur 42 Tage nach Einreise!!! War mir auch vollkommen neu!
Grundsätzlich besteht ein Versicherungsschutz bei Thai-Automobil-Versicherungen nur, wenn der Fahrer einen Thai-Führerschein hat. Einzige Ausnahme sind ordentlich zugelassene und registrierte Leihwagen.
Der Punkt ist also auch wichtig, wenn sich ein Farang mit Non-Immigrant-Visum hier ein Auto kaufen will, was ja möglich ist!
Ordentlich zugelassene und registrierte Leihwagen!?!?!? Bei internationalen Firmen wie Budget, Sixt usw. bin ich mir da sicher. Was ist aber mit den meist viel preiswerteren privaten Vermietern? Weiß ich, ob der mir den ungenutzt rumstehenden Wagen der Tante als Leihwagen gibt. Ich habe da wohl kaum eine Chance, das zu prüfen. Heißt für mich also: Finger weg. Was der mehr oder weniger seriöse Vermieter mir alles sagt oder sogar schriftlich bestätigt ist meist im Ernstfall nicht haltbar.
Die Aussagen des Sachverständigen sind für mich bindend, denn bei einem Unfall entscheidet der vor Ort erst mal, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Weiter heißt das auch, dass er entscheidet, ob ich erst mal in den Knast gehe, bis Kohle da ist.
Ich war in meinem Fall froh, dass die Abwicklung des Schadens und auch die mittlerweile anwesenden mindestens 10 Polizisten kein Problem für mich darstellten.
An der Stelle, wo ich durch den Baumarktzaun gelogen bin, hätte auch eine Bushaltestelle mit vielen Leuten sein können.
Ich schreibe das hier für den Fall, dass sich weitere durch Willus hochinteressanten Bericht animiert fühlen, auch so eine Reise zu unternehmen. Wie jeder für sich das Risiko sieht, das bleibt jedem einzelnen überlassen.
Eins ist sicher: In Th gilt wie in D – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Gruß Sanuk



bis zum nächsten Bericht