Wilu in Thailand

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        #1.481  

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Willu ist im Moment ja „On the Road“ und vielleicht kann man diese etwas nachrichtenlose Zeit für ein paar nützliche Infos zu dem Thema nutzen, auch wenn es etwas „Off Topic“ ist.

Noch mal zum Thema Gültigkeit eines Führerscheines.

Ich hasse Leute, die hier irgendwelche mehr oder weniger sinnigen Strandweisheiten als Tatsache weitergeben und somit oft Unsinn in die Welt setzen. Ich lebe die meiste Zeit des Jahres in Th und versuche so viel wie möglich über das Land die Leute und das Leben hier zu erfahren, weil es mich interessiert. Wenn ich was höre, was interessant sein könnte, dann versuche ich auch korrekte Antworten zu den Themen zu erhalten, mgl. aus fachkundiger Quelle,

Woher also meines Kenntnisse wegen Führerschein?

Ich habe im Oktober 2006 mit einem Leih-Pickup der Fa. Budget einen Totalschaden gebaut. Aquaplaning nachts, etwas zu schnell, ein unbeleuchtetes Auto schneidet mich und ich mache einen Abflug. Der andere ist natürlich abgehauen. Fahrerflucht scheint Pflicht zu sein in Th. Ich habe erst mal mit der Breitseite einen dieser dicken Kilometersteine aus Beton mit Fundament zerlegt und dann noch dafür gesorgt, dass ein Baumarkt mitten in seinem Grundstückszaun eine weitere Einfahrt auf den Parkplatz hatte. Mein Pickup war krumm wie ein Bumerang. Aber kein Personenschaden!

Der Sachverständige der Versicherung kam zur Unfallstelle. Er sprach ein ausgezeichnetes Englisch. Zuerst widmete er sich nach einem kurzen Blick auf den Mietvertrag sehr ausführlich meinem Thai-Führerschein. Das erweckte bei mir wieder das Interesse, mehr zu dem Thema noch dazu aus erster Quelle zu erfahren und ich habe ihn ausführlich nach der Gültigkeit der Führerscheine gefragt.

Klare Antwort: Der normale nationale deutsche Führerschein gilt hier überhaupt nicht! Der internationale, der ja eigentlich dafür gedacht ist, dass Reisende in fremden Ländern mobil sein können, gilt auch nur 42 Tage nach Einreise!!! War mir auch vollkommen neu!

Grundsätzlich besteht ein Versicherungsschutz bei Thai-Automobil-Versicherungen nur, wenn der Fahrer einen Thai-Führerschein hat. Einzige Ausnahme sind ordentlich zugelassene und registrierte Leihwagen.

Der Punkt ist also auch wichtig, wenn sich ein Farang mit Non-Immigrant-Visum hier ein Auto kaufen will, was ja möglich ist!

Ordentlich zugelassene und registrierte Leihwagen!?!?!? Bei internationalen Firmen wie Budget, Sixt usw. bin ich mir da sicher. Was ist aber mit den meist viel preiswerteren privaten Vermietern? Weiß ich, ob der mir den ungenutzt rumstehenden Wagen der Tante als Leihwagen gibt. Ich habe da wohl kaum eine Chance, das zu prüfen. Heißt für mich also: Finger weg. Was der mehr oder weniger seriöse Vermieter mir alles sagt oder sogar schriftlich bestätigt ist meist im Ernstfall nicht haltbar.

Die Aussagen des Sachverständigen sind für mich bindend, denn bei einem Unfall entscheidet der vor Ort erst mal, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Weiter heißt das auch, dass er entscheidet, ob ich erst mal in den Knast gehe, bis Kohle da ist.

Ich war in meinem Fall froh, dass die Abwicklung des Schadens und auch die mittlerweile anwesenden mindestens 10 Polizisten kein Problem für mich darstellten.

An der Stelle, wo ich durch den Baumarktzaun gelogen bin, hätte auch eine Bushaltestelle mit vielen Leuten sein können.

Ich schreibe das hier für den Fall, dass sich weitere durch Willus hochinteressanten Bericht animiert fühlen, auch so eine Reise zu unternehmen. Wie jeder für sich das Risiko sieht, das bleibt jedem einzelnen überlassen.

Eins ist sicher: In Th gilt wie in D – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Gruß Sanuk
 
        #1.482  

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Das Führerschein kaufen mag im Gegräusch gehen aber nicht in Patty oder BKK
Gruß Raini :D :D :D
 
        #1.483  

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Member hat gesagt:
Das Führerschein kaufen mag im Gegräusch gehen aber nicht in Patty oder BKK
Gruß Raini :D :D :D

Sicher heute nicht mehr! Aber damals 1999 war das auch hier in Pattaya noch der übliche Weg, den ich beschrieben habe.

Gruß Sanuk
 
        #1.484  

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sanuk:
war gestern bei polizei,hab gefragt mit dem roten nr.schild,dort gesagt,frueher!!!! war das so dass man nur im bezirk fahren durfte,heute gilt das nicht mehr,also fahren wohin man moechte.
bin z.zt. in kanchanaburi,war bis 3 pagodenpass.
hab ne menge pics...aber der pass lohnt net wirklich.
die grenze ist seit 1 jahr geschlossen,niemand sitzt mehr dort.
visas waren da ja noch nie moeglich,aber man konnte fuer 5 dollar rueber auf den burmamarkt.
das geht heut einfach so.
einfach rein in den markt,lohnt aber auch net wirklich.
gibt ne menge teakholzsachen dort.
spottbillig.
aber was nutzt es,wenn man das ueberhaupt net einfuehren darf??? :hehe:
viele wasserfaelle besucht,keiner hat uns wirklich ueberzeugt.
namen im mom. vergessen...uebermuedet,sind ja gestern nacht um 2.15 losgefahren.
jetzt angekommen in kanchanaburi und hotel fuer 600 b ohne amb gebucht.
net der brueller,auch wenn es luxury hotel heisst :mrgreen:
musste mal kurz ins netz rein und schauen was die diskussion so ergibt.
sanuk 11 danke fuer deine hinweise.
morgen gehts weiter hoch in den norden,will rtg. pu chi fa.
dort soll es phaenomenale sonnenuntergaenge geben...
ach ja:erawan war ich net,400b fuer wasserfaelle zahl ich net.
auch bruecke am kwai das erste mal live gesehen,nebst dem museum.
muss sagen,schoen die bruecke,aber mehr auch net.
ist ja net das original...von daher....
naja,hauptsache ich war nun auch da,das ist mir schon wichtig auf meiner to do list.... :p
weiteres folgt...
 
        #1.485  

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Hi Willy,
bin ja froh, dass das mit dem Nummernschild nicht mehr stimmt und Schnee von gestern ist, war der Meinung das es für Neuzulassungen ist.
400 B hätte ich auch nicht für wasserfälle gezahlt
Aber schön zu hören das es viel schönes zusehen gab
Weiterhin schöne Fahrt und viele schöne Sachen zum Bestaunen
Gruß Raini :D :D :D :bye: bis zum nächsten Bericht
 
        #1.486  

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Die zweite Frage, die ich selbst und natürlich auch falsch angekreuzt habe war die, ob man auf Brücken überholen darf, wenn keine durchgezogene Mittellinie da ist. Meine Antwort war natürlich: Ja! Richtig wäre: Nein! Auf Brücken, auch den ganz kleinen, gilt grundsätzlich Überholverbot. Grund: Der Standstreifen an der Seite, den normalerweise die Motorbikes benutzen, endet meist bei einer Brücke und es ist dort eine Stufe, die den Bikefahrer zwingt, auf die Fahrspur auszuweichen. Deshalb grundsätzlich Überholverbot. Kommt man so von alleine auch nicht drauf!

Gruß Sanuk

na ich weiss nicht.......... :roll: ..........aber...aber...Khun Sanuk... :shake:

ps. in thailand lässt man sich fahren......im notfall auch von der frau...... :wink0:
 
        #1.487  

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@ sabai 11

deine aussage:

Grundsätzlich besteht ein Versicherungsschutz bei Thai-Automobil-Versicherungen nur, wenn der Fahrer einen Thai-Führerschein hat. Einzige Ausnahme sind ordentlich zugelassene und registrierte Leihwagen.

stimmt so nicht, denn ich habe mit meinem malaysia registrierten PKW in thailand bei der im rahmen der einreise erworbenen thaiversicherung einen vollen versicherungsschutz wie ich ihn mir gegoennt habe.
bei meinen (mittlerweile mehrfach exekutierten) exkursionen nach thailand fuehre ich lediglich einen amerikanischen fuehrerschein mit, dieser ist nach einreise fuer exakt 30 tage ohne jede einschraenkung gueltig.

ich habe mich bei der polizei in thailand, dem malaysischen AAA (automobilclub) und den grenzbehoerden genauestens in 2008 informiert.

ciao

abstinent
 
        #1.488  

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400 B hätte ich auch nicht für wasserfälle gezahlt

Wenn ich mich recht erinnere, war der Eintritt nur noch 200 Baht. OK, ist immer noch teuer genug. :cry:

Gruß von Franki.
 
        #1.489  

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Member hat gesagt:
400 B hätte ich auch nicht für wasserfälle gezahlt

Wenn ich mich recht erinnere, war der Eintritt nur noch 200 Baht. OK, ist immer noch teuer genug. :cry:

Gruß von Franki.

Ich war schon 2 mal im Erawan.

Weiss gar nicht mehr , was es gekostet hatte, da meine " Cheffin" immer für alle bezahlt hatt.

Ich fands jedenfalls toll, sind ja mehrere verschiedenen Fälle .

Ganz oben ist wohl ne Höhle , aber das haben wir es noch nicht geschafft.

Bei Nr. 5 war letzte mal Schluss. :hehe:
Will nächstes mal , wenn ich in der Gegend bin, nochmal vorbeischaun.
 
        #1.490  

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reicht ein nationaler klasse 3 führerschein offiziell, um ein erdbeerkörbchen zu fahren ?
 
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