Allgemeine Frage Wo kauft Ihr eure Potenzmittel und Einfuhrbestimmung ?

  • Ersteller
        #1.411  

Member

gospring.de ... und ähnliche Lieferanten: die haben ja wirklich gepfefferte Preise - damit steht der Anwender autom. bei jedem Stich unter gehörigem Erfolgsdruck, furchtbar für's Seelenleben...warum kauft ein TH- Reisender überhaupt dort u. nicht in einer der genauso zuverlässigen Apotheke in BKK, Pattaya, Khorat oder sonstwo?
 
        #1.412  

Member

Hallo zusammen. Gibt es eine Ausfuhrbeschränkung in Thailand für Potenzmittel. Ich meine damit Sidegra aus der Apotheke. Bei der Ausfuhr habe ich an 30 Tabletten von 100mg gedacht. Total 3000 mg. Danke für die Antworten.
 
        #1.413  

Member

Mal ein bissl recherchieren, dann findest du hier Infos. Ob oder was aktuell ist, da würde ich dann doch lieber bei offizieller Stelle nachfragen.
Zumal man sich m.W.n. eher um die Einfuhr- statt um die Ausfuhrbeschränkung machen muss.
 
        #1.414  

Member

Member hat gesagt:
@PiWiPi kurz vor der I-Bar auf der gleichen Seite ist eine ganz kleine Apotheke. Dort habe ich vor ein paar Jahren meine gekauft.
Leider habe ich kein Bild mehr. Bzw durchsuche ich mal meine NAS.
In Naklua.... hinter dem Hirschgarten ist ne kleine Pharma in chinesischer Hand. Da werden alleredings nur 50er Pakete Jelly für 1000 THB verkauft
 
        #1.415  

Member

@Wiesn

Ich habe gesehen das du aus der Schweiz bist. Nun @OB1985 hat recht.

Einfuhr in die Schweiz ist bei dieser Menge schon verboten. Ca. 20 Stk. Maximal ist erlaubt.

Ich weiss es so genau, weil ich bei meiner letzten Einreise, am Zoll in Zürich hängen geblieben bin. Ohne wirkliche Konsequenzen, wie einer Busse. Die Menge war dafür Wert mäßig zu gering.
Die Medikamente wurden jedoch eingezogen. Und eine Anzeige erfolgte.

Die Ermahnung daraus war, sich in Zukunft doch bitte, an die Bestimmungen zu halten.

Es kommt also nicht auf die Anzahl der Pillen an!

Sondern auf die gesamt Konzentration der Wirkstoffe der Potenz Mittel. Bei meinen Apcialis 20mg, also absolutes maximum von 20 Stk.

Man darf in die Schweiz, Maximal eine Monats Ration eines Arzneimittels einführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.417  

Member

Solche Helferchen von D nach TH einführen ist einfach nur dumm. Warum Eulen nach Athen tragen? Gibts dort unten problemlos und viel billiger.

Umgekehrt von TH nach D darf man keinen Fehler machen.

Member hat gesagt:
Autsch ... erwischt



Der arme Kerl hatte einfach zuviel dabei. Erlaubt sind Medikamente zur Eigenversorgung, wenn sie einen Bedarf von 3 Monaten nicht übersteigen - also 90 Stück. Dabei ist es unerheblich, ob die Medikamente in D verschreibungspflichtig sind, sie müssen auch keine Arzneimittelzulassung besitzen. (Zuletzt recherchiert im Januar 2020, mehrere Quellen gefunden, sagen alle das Gleiche.)
 
        #1.418  

Member

Member hat gesagt:
In Naklua.... hinter dem Hirschgarten ist ne kleine Pharma in chinesischer Hand. Da werden alleredings nur 50er Pakete Jelly für 1000 THB verkauft
Solltest du Hier nicht Öffentlich posten sende es einfach alls PN.Dem Pharma tust du damit keinen gefallen.
 
        #1.419  

Member

Ich habe gerade nochmal die gültigen Bestimmungen rausgesucht.

"Sonderregelung zum Reisebedarf

Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als "üblicher persönlicher Bedarf", der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel, anzusehen."

"Bei der Einreise aus einem Drittland

  • Arzneimittel, die in einer dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge von diesem selbst bei der Einreise nach Deutschland eingebracht werden, unterliegen als Reisemitbringsel keiner Abgabenpflicht. Die Arzneimittel müssen – sofern keine weiteren anmeldepflichtigen Waren mitgeführt werden – bei der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Zollstelle nicht angemeldet werden; es kann der "grüne Ausgang (anmeldefreie Waren)" an Flug- und Seehäfen benutzt werden."

Quelle: Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland (Bundesministerium für Gesundheit)
 
        #1.420  

Member

Wat nich geith, dath geit nich. daarför bruken i keen pillen;-)
 
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