@ Onkel
Mich persönlich interessiert der "Kleinscheiss" net !
Generell zu deinen Fragen:
-Beschränkungen für Zigaretten (200 St.), Alkohol und der normale Einkauf müßte eigentlich euch als Vielreisenden bekannt sein.
-Arzneimittel fallen unter das Arzneimittelgesetz (AMG). Jeder hat natürlich das Recht, Arzneien die er regelmäßig benötigt, mitzunehmen. Blutdrucktabletten oder andere verschreibungspflichtige Arzneien am besten mit der deutschen Verpackung mitnehmen, so daß der Zöllner sieht, daß es sich um ein deutsches Produkt handelt. Dann gibt es bei der Einreise keine Probleme.
Bei den kleinen blauen Helferlein ist es etwas Problematischer. Wenn in Deutschland gekauft, am besten eine Kopie des Rezeptes mitnehmen.
Für im Ausland gekaufte Medikamente besteht ein generelles Einfuhrverbot. Ausnahme hierbei ist,wenn eine Verschreibung des Medikamentes im Ausland notwendig ist und durch einen Arzt erfolgt ist. Die Inhaltsstoffe des Medikamentes müssen dargelegt werden. Da generell für Potenzmittel keine ärztliche Notwendigkeit vorliegt (ich persönlich sehe das bei einem Thailandurlaub anders), ist die Einfuht i.d.R. nicht gestattet.
- Rolexblender und Markenbekleidung fallen unter den gewerblichen Rechtschutz und unterliegen der Grenzbeschlagnahme!!
Hierbei liegt jedoch die Vorgabe auf dem Gewerblichen. Kommt ihr aus dem Urlaub zurück und habt 2 oder 3 Rolex dabei interessiert dies keinen. Bei Anziehsachen könnt ihr sogar 10-20 T-Shirts oder Hosen für den persönlichen Gebrauch mitbringen. Jedoch wird bei mehreren Kleidungsstücken darauf geachtet, ob die Anziehsachen die gleiche Größe haben. Wenn ihr also Größe 54/56 habt und alle Klamotten sind in dieser Größe --kein Problem, da für den eigenen Gebrauch. Bei unterschiedlichen Größen besteht die Gefahr, daß euch gewerblicher Hintergrund unterstellt wird. Aber auch hier gilt die Grenze von 375€. Habt ihr mehr gekauft, muß die angemeldet werden und wird Versteuert.
- Bestrafung!!!!
Kommt natürlich auf die Ware an
-Kinderpornografie- Festnahme (kommt öfters vor als man denkt)
-Rauschgift- siehe oben
- Zigaretten und Alkohol - Hochsteuerware, wird teuer und strafrechtliche Verfolgung (je nach Menge)
-Arzneimittel- wird beschlagnahmt und kann viel Geld kosten
usw. kommt auf den Sachverhalt an.
Gruß BayMün