Pattaya Roller (125ccm) mieten für 5-7 Tage,

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        #11  

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Member hat gesagt:
Beim Auto wie auch Motorrad, kannst du eben über Deutschland bis 1 Mio. versichern in der Haftpflicht. Die restlichen Voraussetzumgen müssen aber erfüllt sein. Bei einem gewerblich. Vermieter anmieten, Führerschein etc,


Bei den jetzigen Bedingungen nicht mehr. Vorher war es nicht eindeutig.
Habe es gerade nachgelesen. Die Definition ist nicht unterschiedlich. Roller=Kraftfahrzeug. Unter anderem habe ich dazu auch eine schriftliche Bestätigung der HM. Scheint aber teurer geworden zu sein :)
 
        #12  

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Member hat gesagt:
Habe es gerade nachgelesen. Die Definition ist nicht unterschiedlich. Roller=Kraftfahrzeug. Unter anderem habe ich dazu auch eine schriftliche Bestätigung der HM. Scheint aber teurer geworden zu sein :)
Sag ich doch. In den alten Bedingungen stand noch Motorrad, soweit ich mich erinnere. Die aktuellen Bedingungen sind jetzt aus 2024, da geht's um Kraftfahrzeug. *ch glaub 7,90/ TAG aktuell oder 7,60.
 
        #13  

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Nein, die Definition war gleich!
 
        #14  

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Member hat gesagt:
Nein, die Definition war gleich!
Meine Güte. Warum hast du dir dann eine extra Bestätigung angefordert, wenn es so eindeutig war ?
Es gibt in D einen Unterschied zwischen Roller ( Leichtkrafträdern und richtigen Motorrädern. Da Hanse Merkur von versicherten Motorrädern spricht und schreibt, ist es nicht eindeutig, dass auch Roller mit 125cm3 versichert sind.
Deshalb ging ich auf Nr. Sicher mit den ab 150cm3. Auch wenn in den Bedingungen Kraftfahrzeug steht, heisst es ja noch lange nicht, dass es die Tarifierung auch zulässt einen Roller zu versichern. Insofern besteht diese Thematik nach wie vor. Hanse Merkur hatte mir auch mal bestätigt dass Roller versichert sind. In einem anderen Fall würde wieder herumgeeiert. So, jetzt sollte das Thema auch durch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #15  

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Wieder toll die Diskussion hier!

"In den Bedingungen steht dieses" <-> "Nein, dort steht jenes"

Beides ohne Link. Da ist der Informationsgehalt minimal, denn es kommt oft genug auf den genauen Wortlaut an.
 
        #16  

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Member hat gesagt:
Meine Güte. Warum hast du dir dann eine extra Bestätigung angefordert, wenn es so eindeutig war ?
Es gibt in D einen Unterschied zwischen Roller ( Leichtkrafträdern und richtigen Motorrädern. Da Hanse Merkur von versicherten Motorrädern spricht und schreibt, ist es nicht eindeutig, dass auch Roller mit 125cm3 versichert sind.
Deshalb ging ich auf Nr. Sicher mit den ab 150cm3. Auch wenn in den Bedingungen Kraftfahrzeug steht, heisst es ja noch lange nicht, dass es die Tarifierung auch zulässt einen Roller zu versichern. Insofern besteht diese Thematik nach wie vor. Hanse Merkur hatte mir auch mal bestätigt dass Roller versichert sind. In einem anderen Fall würde wieder herumgeeiert. So, jetzt sollte das Thema auch durch sein.
Offensichtlich sprechen wir von unterschiedlichen Produkten. In den Bedingungen von 2018 & 2024 wird von Kraftfahrzeugen geschrieben. Die Definition ist eindeutig. Und meine Bestätigung bezog sich auf etwas anderes, die HM hat aber weiter ausgeholt.
 
        #17  

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Member hat gesagt:
Offensichtlich sprechen wir von unterschiedlichen Produkten. In den Bedingungen von 2018 & 2024 wird von Kraftfahrzeugen geschrieben. Die Definition ist eindeutig. Und meine Bestätigung bezog sich auf etwas anderes, die HM hat aber weiter ausgeholt.
Nein reden wir nicht. Habs doch genau geschrieben. Werbetechnisch sprechen die von Motorrad und damit ist nicht automatisch ein Leichtkraftrad oder Roller gemeint.
Das ist halt nicht eindeutig von denen nach außen kommuniziert.

Member hat gesagt:
Wieder toll die Diskussion hier!

"In den Bedingungen steht dieses" <-> "Nein, dort steht jenes"

Beides ohne Link. Da ist der Informationsgehalt minimal, denn es kommt oft genug auf den genauen Wortlaut an.
Der Wortlaut "Kraftfahrzeuge" sind versichert. Das heißt aber nicht dass dann auch jedes Kraftfahrzeug versicherbar ist. Und HM schreibt nur von Motorŕädern. Auf der Seite der Hanse Merkur oder Mietwagenversichering Hansemerkur zu finden.
 
        #18  

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Member hat gesagt:
Nein reden wir nicht. Habs doch genau geschrieben. Werbetechnisch sprechen die von Motorrad und damit ist nicht automatisch ein Leichtkraftrad oder Roller gemeint.
Das ist halt nicht eindeutig von denen nach außen kommuniziert.


Der Wortlaut "Kraftfahrzeuge" sind versichert. Das heißt aber nicht dass dann auch jedes Kraftfahrzeug versicherbar ist. Und HM schreibt nur von Motorŕädern. Auf der Seite der Hanse Merkur oder Mietwagenversichering Hansemerkur zu finden.
Werbetechnisch? Werbetechnisch ist vollkommen wurscht. Es zählen die Bedingungen. Und die sind hier eindeutig. Und auch die Definition „Kraftfahrzeuge“ ist eindeutig geregelt. Aber belassen wir es dabei. Auf jeden Fall ist es die einzige Möglichkeit zur Zeit, seinen V-Schutz für das gemietete Kraftfahrzeug in Thailand signifikant zu erhöhen. Die thailändischen Summen sind vollkommen unzureichend, wie einige Schadenfälle in letzter Zeit gezeigt haben.
 
        #19  

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Member hat gesagt:
Außerdem: ist der Mieter gegen Haftpflichtschäden versichert, wahrscheinlich nicht? 🤔 Er ist auch nicht versichert bei eigenen Schäden, und eines ist sicher, der Vermieter schaut genau hin bei Rückgabe.
Wir nehmen, egal ob beim Auto oder beim Bike mieten immer eine "Type 1 Insurance".

Wenn man für das eigene Gefährt eine Type 1 Versicherung braucht, zum Beispiel AXA Thailand ( gibt`s auch in Pattaya, Suk. ) bietet sowas an.
 
        #20  

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Leute
der Guido als TS fragt nach einem Motorollerverleih HIER in Pattaya NAKLUA.
Eigentlich eine einfache und klare Frage.
Nach 20 Post weiter hat es von euch keine einzige vernünftige Antwort.
Von gesetzlichen Vorgaben in DE, über die Versicherung Hanse Merkur, AXA, über Miete von Auto, Typ 1 (was es auch heissen soll?) usw. usw.
Was hat das alles mit seiner Frage zu tun ?

Brain
 
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