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Allgemeine Frage 20.000 Baht Bargeld bei Einreise gefordert

  • Ersteller
        #1  

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Wenn man Google vertrauen darf:

thailand einreise verweigert bargeld - Recherche Google

wünscht sich so mancher für die Einreise zuständige Mitarbeiter der Immigration eine gewisse Summe Bargeldes, das der Tourist mit sich führen soll/muß.

Beim Konsulat in Essen bezeichnet man diese Berichte als "eine Sau durch's Dorf jagen" und ist der Ansicht, diese Regel werde nur bei dubiosen Einreisewilligen aus wirtschaftlich schwachen Staaten angewendet. Hingegen findet man auch Berichte von Einreisenden aus wirtschaftlich starken europäischen Staaten.

Ich habe jetzt ein Non-Immigrant-Visum O für einen Aufenthalt von knapp 10 Wochen und überlege, für die vorzeitige Beschaffung von 20.000 Bärten um die 45.- Euro Wechselgebühr zu berappen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Welche Erfahrungen bestehen bei euch und habt ihr mehr Informationen zu diesem Thema?


 
        #301  

Member

Ok hab meinen Onkel (arbeitet im Hotelgewerbe) gerade nochmal gefragt. Die Zettel werden in D ein Jahr lang gelagert und gar nicht weitergeleitet. Dies ist nur für die Polizei, wenn z.B. eine Fahndung läuft. Übermittelt wird nur eine Datei mit der Anzahl der Gäste. Das hat wohl was mit dem Datenschutz zu tun.
 
        #302  

Member

Mahlzeit,
@chriboehm

Member hat gesagt:
Deine Regelung gilt für die direkte Meldung beim Meldeamt, die ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer nötig ist.

Ich dachte, darum ging es hier.
(Vergleich zur sofortigen Immimeldung in Thailand)
Die Meldung zur touristischen Statistikerfassung ist imho
eine andere Baustelle.
 
        #303  

Member

Member hat gesagt:
Ok hab meinen Onkel (arbeitet im Hotelgewerbe) gerade nochmal gefragt. Die Zettel werden in D ein Jahr lang gelagert und gar nicht weitergeleitet. Dies ist nur für die Polizei, wenn z.B. eine Fahndung läuft. Übermittelt wird nur eine Datei mit der Anzahl der Gäste. Das hat wohl was mit dem Datenschutz zu tun.

Also in der Schweiz muss jeder Hotelgast beim Einchecken der Polizei gemeldet werden. Das geht elektronisch. Mus jeden Abend (falls neue Gäste im Hotel) gemeldet /übermittelt werden. So können die Behörden sofort eingreifen wenn etwas gegen den Gast vorliegt.

Und das tun sie auch, schon ein paar mal erlebt. Einmal wurde sogar einer verhaftet. Die Polizei kommt dan früh morgens um 5.
 
        #304  

Member

Member hat gesagt:
Ok hab meinen Onkel (arbeitet im Hotelgewerbe) gerade nochmal gefragt. Die Zettel werden in D ein Jahr lang gelagert und gar nicht weitergeleitet. Dies ist nur für die Polizei, wenn z.B. eine Fahndung läuft. Übermittelt wird nur eine Datei mit der Anzahl der Gäste. Das hat wohl was mit dem Datenschutz zu tun.

@rolrue soviel dazu,das es auf der ganzen welt so ist;)
 
        #305  

Member

Da sieht man mal wieder, dass in Deutschland das Recht an den eigenen Daten sehr hoch eingeschätzt wird.
 
        #307  

Member

Member hat gesagt:
Da sieht man mal wieder, dass in Deutschland das Recht an den eigenen Daten sehr hoch eingeschätzt wird.
Die wichtigen werden schon geschützt..das Bankgeheimnis gilt für Schweizer nach wie vor..
 
        #308  

Member

Ihr Schweizer seit ja wie die Ossis. Arbeiten bei euch jetzt ein paar ehemalige Stasi Mitarbeiter. 555
 
        #309  

Member

Member hat gesagt:
Ist das mit den Menschenrechten vereinbar?:)
In Deutschland nicht wirklich ... keine Hausdurchsuchung vor 6.00 Uhr am Morgen ;) (außer natürlich, es ist Gefahr in Verzug)
 
        #310  

Member

Auskunf des Auswärtigen Amtes (Österreich)

Sonstiges: Einreisen auf dem Landweg sind auf zwei pro Jahr limitiert. Bei unrechtmäßigem Aufenthaltes droht ein Aufenthaltsverbot. Detailinformationen finden sich auf der Homepage des thailändischen Außenministeriums und der thailändischen Immigrationsbehörde.
Ausländer unterliegen der Passpflicht. Im Allgemeinen genügt eine Kopie des Passes samt Einreisestempel und Visum.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel (mindestens 500 Euro Bargeld) für den Aufenthalt nachweisen können.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
 
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