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Bundesrichter: Kündigung von Air-Berlin-Piloten unwirksam
Die Kündigung von Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wegen eines Formfehlers unwirksam.
Die Kündigung von Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wegen eines Formfehlers unwirksam.