Thailändisch lernen

Arbeit in Thailand

        #62  

Member

Hallo Paolo1948,

wir sind da ja fast in der selben Situation.
Ich bin vor 1 Woche zurückgekommen und habe das selbe vor wie Du. Allerdings nicht mit Arbeitsaufnahme sondern mehr im Gewerblichen Bereich.

Aber wieso ich Dir schreibe ist dies:

Eine A1-Prüfung wird nur verlangt wenn Du deine Frau nach Deutschland nehmen willst!!!!!

Ich stehe ja vor der selben Situation das meine Zukünftige kein Deutsch und nur etwas Englisch kann. Wenn nun also die Trauung in Deutschland erfolgen soll so muss sie diese A1-Prüfung ablegen.

Da wir dies aber nicht brauchen ( ich lege keinen Wert auf deutsche Dokumente etc.....) und wir in Thailand heiraten möchten (legal und gesetzlich anerkannt) benötigt sie nur die entsprechenden Papiere. Natürlich brauche ich meine Papiere ebenso vollständig.

Meine Infos stammen direkt von der deutschen Botschaft in Bangkok und sind heute knapp 14 Tage alt.

Deshalb bin ich ja nun unter anderem auch wieder hier. Ich breche meine Zelte im Oktober 2014 hier ab.

Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück bei Deinem Vorhaben.

Gruss
reiwaf1999
 
        #63  

Member

@reiwaf1999: Der kann und wird dich nicht mehr hören.

Und nur mal zur Info: Wenn du in Thailand heiratest und deine Zelte im Oktober abbrichst, wirst du deine Frau ja wohl nach D mitnehmen wollen. Dafür benötigt sie ein Familienzusammenführungs-Visum. Die Voraussetzung dies überhaupt beantragen zu können ist der Nachweis des A1.
 
        #64  

Member

@KingPing
wieso kann und wird er mich nicht mehr hören?
Habe ich da was überlesen?

Bin etwas verwirrt über Deine Anmerkung:.....braucht sie (meine Frau) ein Familienzusammenführungs-Visa.......

FRAGE ERNSTHAFT: für was sollte sie oder wir dies brauchen?

Ich glaube da bist du falsch informiert worden......

Gruss
reiwaf1999
 
        #65  

Member

Paolo wurde ausfallend und ist deshalb wohl des Forums verwiesen worden.

Im Falle einer beabsichtigten Heirat hast du zwei Möglichkeiten. Heirat in D oder Heirat in TH. Die beiden Visa unterscheiden sich etwas. Das erste heißt dann Heiratsvisum und das zweite heißt Familienzusammenführungsvisum. Für beide Visa ist A1 Voraussetzung und die Visa sind erforderlich, damit sie überhaupt nach Deutschland kann. In D muss sie dann noch Integrationskurse bis zum B1 ableisten der Abschluss erfolgt dann mit Prüfung Orientierungskurs.

Meine Empfehlung: Kümmere dich darum, bevor du im Oktober mit ihr nach D willst. Die Kurse dauern etwa 3 Monate und wenn sie nicht besteht, noch einmal ca. 3 Monate. Kosten zwischen 20-30.000 Baht pro Kurs. Die Prüfung wird am Goethe-Institut abgelegt.

Solltest du Klärungsbedarf bezüglich meiner Aussagen haben, hole dir die Infos direkt bei der Botschaft oder bei Kiesow und Schottstädt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #66  

Member

@KingPing
jetzt habe ich verstanden das Du meine Nachricht falsch gelesen hast....macht aber nichts.

Es ist defntiv NICHT geplant das meine spätere Frau in Deutschland heiraten will!!!!! Sie will nur 1-2 Monate das Land bereisen (mit mir, NACH der HOCHZEIT in THAILAND).

WIR WOLLEN IN THAILAND HEIRATEN UND DORT LEBEN!!!!
IM OKTOBER 2014 SIEDLE ICH NACH THAILAND UM!!!! ( nicht nach Deutschland!!)

Und das war meine eigentliche Frage: welche Papiere ich da von hier mitnehmen muss nach Thailand.

Trotzdem aber Danke für deine Infos. Werde mir auch mal die Thaiseite von diesem Kiesow ansehen.
Gibt ja dort einen Leitfaden zum nachlesen.

Gruss
reiwaf1999
 
        #67  

Member

Kein Problem, da habe ich in er Tat was falsch verstanden.

Wünsche dir viel Erfolg.

Interessant wird es aber trotzdem, wie sich das dann mit dem Visum gestaltet. In Thailand lebendes Ehepaar (Deutsch-Thai) will in Deutschland Urlaub machen. Halte uns da bitte mal auf dem Laufenden, am besten im Thread "Schengen-Visum"
 
        #68  

Member

@KingPing

werde ich machen.

Wegen des VISUMS NACH der Heirat fü sie habe ich die Info erhalten , das dies kein Problem darstellt weil ich keinen Wohnsitz mehr habe in D und somit es auch nicht über die Ausländerbehörde des Wohnortes geht. Allerdings muss ich hier (in Bangkok) Nachweisen das ich beide Personen in D unterhalten kann.

Das war so in Kurzform die Auskunft der Botschaft hier.

Gruss
reiwaf1999
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Bei 50k Monatsverdienst sind die Steuern < 5%. Hier die aktuelle Berechnung nach den neuen Steuersätzen, falls es jemanden interessiert:

50.000 Baht * 12 Monate = 600.000 Baht Brutto im Jahr
- 7.200 Baht (staatliche Krankenversicherung 600 Baht im Monat, nur als Unternehmer kann man sich davon befreien, für Angestellte Pflicht)
– 90.000 Baht (Steuerfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag im Jahr, nennt man hier "personal expenses" 60.000 Baht und "personal allowance" 30.000 Baht)
= 502.800 Baht zu versteuerndes Einkommen


Laut Steuertabelle gilt es nun davon zu versteuern:


150.000 Baht sind generell steuerfrei = 0 (verbleiben 352.800 Baht)
die folgenden 150.000 Baht sind zu 5 % zu versteuern = 7500 Baht Steuern (verbleiben 202.800 Baht)
die folgenden 200.000 Baht sind zu 10% zu versteuern = 20.000 Baht Steuern (verbleiben 2.800 Baht)
die übrigen 2.800 Baht sind zu 15% zu versteuern = 420 Baht Steuern


Die Einkommenssteuerlast bei 50k Monatseinkommen beträgt im Jahr also aktuell 27.920 Baht, im Monat somit 2326,67 Baht = 4,65% in diesem Fall.
Zum Vergleich: die gleiche Rechnung bei 70k Monatseinkommen führt zu 7,61% Einkommenssteuer.


Der Nettolohn bei 50k Monatsbrutto ist also: 50.000 - 600 Baht KV - 2326,67 EK = 47073,33 Baht im Monat.


Die Steuern kann man am Jahresende komplett abführen oder auf eigenen Wunsch bereits monatsweise im Voraus.


Also auch für "Gutverdiener" in der 70k bis 100k Klasse ist Thailand steuerlich mehr als fair. Wenn ich zum Vergleich meinen deutschen Lohnzettel heranziehe, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Wenn man mehr als 50% seines "Arbeitgeberbruttos" an den Staat zwangsweise abzuführen hat, ist die Steuergerechtigkeit in meinen Augen nicht mehr gegeben.

Hier der Link dazu, für die, die auch andere Jahresgehälter ausrechnen wollen:
::personal Income Tax::
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Naja, wenn ich auf meinem Gebiet etwas schreibe, dann hat alles Hand und Fuß, aber in so einem Forum muss man ja nicht immer alles 100% korrekt recherchiert haben. Ich habe es halt mal gelesen und nahm an das es stimmt. Solange es mich nicht direkt betrifft, so recherchiere ich auch nicht alles auf 100%tige Korrektheit.

Und ich vermute auch das ich vielleicht das von folgender Seite etwas mit einer Thailandseite durcheinandergebracht habe: Das Paraguay Online-Magazin

Ok, diese Quelle ist nichts was ich irgendwo in Dokumenten als Quelle nennen würde, aber auch keine die jetzt total unseriös klingt. - Und ja, dort ist etwas von 3 Jahren die Rede und wohl wo anders habe ich mal was von 2 Jahren in Thailand gelesen. Also bleib einfach mal locker. Du weißt es wohl besser und somit akzeptieren wir das einfach mal.

Zumindest in Philippines gibt es eine derartige Regelung.
Finde aber auf die Schnelle nicht den Gesetzestext, da ich ihn nicht gebookmarked habe. Im Philippines-Addicts-Forum wurde vor rund 2 Jahren von einem Fall berichtet, wo das Gesetz zur Anwendung gebracht wurde.
 
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