Auf welchen Namen Flugticket buchen nach Einbürgerung?

  • Ersteller
        #11  

Member

Member hat gesagt:
also auf jeden Fall beide Pässe mitnehmen ... das Prozedere dürfte sehr ähnlich sein
Du hast aber sicher in jedem Pass den gleichen Namen. Hier ist es doch so, dass de facto im thai Pass der falsche Namen steht. Rechtlich gesehen ist er daher wohl ungültig. Wegen dem Account bei Emirates würde ich das mit denen abklären.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Du hast aber sicher in jedem Pass den gleichen Namen. Hier ist es doch so, dass de facto im thai Pass der falsche Namen steht. Rechtlich gesehen ist er daher wohl ungültig.
Das weiss ich nicht .... ich persönlich bin kein Doppelstaatler
Aber es ist richtig der Name im Pass ist der selbe ... allerdings glaube ich nicht das der ungültig wird ... ware aber sinnvoll evt eine Kopie der Einbürgerung mitzunehmen ... oder wo auch immer dieser Vorgang vermerkt ist.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
ware aber sinnvoll evt eine Kopie der Einbürgerung mitzunehmen ... oder wo auch immer dieser Vorgang vermerkt ist.
oder einfach mit dem Thai-Pass reisen. Der Pass, resp. der Name, muss ja mit den Reisedokumenten übereinstimmen, sonst wird das ja nichts..
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
im Thaipass ist ja kein Visum für D wenn sie Deutsche Staatsbürgerin ist
Dann muss man halt den Freiflug mit Emirates nehmen mit dem Thai-Pass, one way. Und den Rückflug nach Deutschland separat mit dem Deutschen Pass buchen. Oder man verzichtet halt auf den Freiflug bei Emirates. Muss man halt schauen was günstiger geht..
 
        #15  

Member

Mensch Leute, super Ideen...dachte gar nicht, dass das Thema irgendjemanden interessiert, weil zu speziell...danke, danke!!!

Member hat gesagt:
oder einfach mit dem Thai-Pass reisen

Das haben wir auch schon in Erwägung gezogen. Den deutschen Grenzern wird das ja egal sein, ob sie noch einen deutschen Pass hat, sie verlässt ja das Land.

Die Frage taucht ja nur auf beim Check In in Thailand.

Member hat gesagt:
dann wird das aber mit der Rückreise nix ... im Thaipass ist ja kein Visum für D wenn sie Deutsche Staatsbürgerin ist

Stimmt, die Aufenthaltskarte hat sie nicht mehr, aber als Deutsche ist sie doch berechtigt in Deutschland einzureisen. Diese Berechtigung kann sie mit dem Vorlegen des deutschen Passes beim Check In nachweisen...

Denkfehler?
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Dann muss man halt den Freiflug mit Emirates nehmen mit dem Thai-Pass, one way. Und den Rückflug nach Deutschland separat mit dem Deutschen Pass buchen. Oder man verzichtet halt auf den Freiflug bei Emirates. Muss man halt schauen was günstiger geht..
Wieso? Sie kann die Flüge auf ihren den deutschen Namen Buchen. Ihr Geburtsname ist im deutschen Pass hinterlegt. Damit Sie doch fein raus ... und auch der Freiflug bei Emirates sollte kein Problem sein (funktioniert ja im Prinzip wie bei einer Eheschliessung ... wenn die Frau den Namen des Mannes annimmt )
Member hat gesagt:
Stimmt, die Aufenthaltskarte hat sie nicht mehr, aber als Deutsche ist sie doch berechtigt in Deutschland einzureisen. Diese Berechtigung kann sie mit dem Vorlegen des deutschen Passes beim Check In nachweisen...
Sie muss auf jeden Fall beide Pässe mitnehmen ... sonst müsste Sie ja ein VISA etc machen für Thailand
Den deutschen Pass braucht sie auf jeden Fall zur wieder Einreise nach D
 
        #17  

Member

Member hat gesagt:
Sie muss auf jeden Fall beide Pässe mitnehmen ... sonst müsste Sie ja ein VISA etc machen für Thailand
Vielleicht..Es stehen zwei verschiedene Namen in den Pässen. Kein Mensch hat zwei verschiedene Namen. Also ist ein Pass de Facto ungültig. Das ist mein Gedankengang. Aber das mit Emirates dürfte kein Problem sein. Eigentlich gibt es hier gar kein Problem..
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Vielleicht..Es stehen zwei verschiedene Namen in den Pässen. Kein Mensch hat zwei verschiedene Namen. Also ist ein Pass de Facto ungültig

Ne ... das gilt ja nur für den Thaipass ... Ihr Geburtsname steht ja im deutschen Reisepass ... Frage ist dann wie es in Thailand gehandhabt wird ...
Der beste Weg wäre sicher vor der Reise einen neuen Thai Pass bei der Botschaft zu holen ... da hast du vollkommen Recht
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Den deutschen Grenzern wird das ja egal sein, ob sie noch einen deutschen Pass hat, sie verlässt ja das Land.
Nein, bei der Ausreise wir schon auch geschaut, dass du legal im Land warst.
Mit Thai Pass ausreisen ohne passendes Visum, das auch noch nicht abgelaufen sein darf, ist daher suboptimal.

Member hat gesagt:
ein Mensch hat zwei verschiedene Namen. Also ist ein Pass de Facto ungültig.
Das stimmt natürlich nicht... der Pass verliert seine Gültigkeit nicht durch Heirat und Namensänderung.
Welche Institution einen Pass zu welchem Zweck anerkennt oder nicht, obliegt eben genau dieser Institution (also Airline oder Immigration eines Landes, oder was auch immer, wo man halt gerade seinen Pass herzeigen muss/will).

Insgesamt muss ich schon sagen, das wird jetzt reichlich kmpliziert.
Wie gesagt: Beide Pässe mitnehmen und fertig.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Das stimmt natürlich nicht... der Pass verliert seine Gültigkeit nicht durch Heirat und Namensänderung.
Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.


Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
 
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