Thailändisch lernen

Diskussion [Ausgelagert] Touristen werden verfolgt, die Krankenhaus-Rechnungen nicht bezahlen

        #1  

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Touristen werden verfolgt, die Krankenhaus-Rechnungen nicht bezahlen

Bangkok – Ausländische Touristen haben im letzten Jahr 300 Millionen Baht an Arztrechnungen nicht gezahlt, nachdem sie in staatlichen Krankenhäusern behandelt wurden.


die thais bringen soviele unnütze gesetze auf dem markt.aber das sie mal ein gesetz rausbringen,wo jeder touri eine KV haben muss,auf sowas kommen die nicht.:ungff:

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        #2  

Member

Krass... also bei meinen - zum Glück wenigen - Krankenhausaufenthalten wurde direkt abgerechnet. Auf die Idee mich da einfach rauszuschleichen wäre ich gar nicht gekommen...
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Krass... also bei meinen - zum Glück wenigen - Krankenhausaufenthalten wurde direkt abgerechnet. Auf die Idee mich da einfach rauszuschleichen wäre ich gar nicht gekommen...
vielleicht den, wenn du keine KV gehabt hättest;);)
 
        #4  

Member

Das finde ich doch super, dann lege ich nur meine Versicherungsbestätigung vor, lasse mich behandeln und der Thai Staat darf sich mit den ausländischen Versicherungen dumm und dämlich ärgern.
Denn eine Versicherung zu haben, heißt ja noch lange nicht dass die auch die (volle) Rechnung bezahlt.
Außerdem wäre es sehr interessant zu erfahren, wie sich der Abmangel auf die Nationen verteilt.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Denn eine Versicherung zu haben, heißt ja noch lange nicht dass die auch die (volle) Rechnung bezahlt.

warum sollte die kv nicht alles bezahlen?
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Das finde ich doch super, dann lege ich nur meine Versicherungsbestätigung vor, lasse mich behandeln und der Thai Staat darf sich mit den ausländischen Versicherungen dumm und dämlich ärgern.
Denn eine Versicherung zu haben, heißt ja noch lange nicht dass die auch die (volle) Rechnung bezahlt.
Außerdem wäre es sehr interessant zu erfahren, wie sich der Abmangel auf die Nationen verteilt.

So funktioniert das aber nicht.
Der Arzt oder das Krankenhaus setzt sich meistens mit der Versicherung in Verbindung und sprechen die Behandlung und die Kosten ab.
Oder aber du musst in Vorkasse gehen und dir das Geld von deiner KV wieder zurück holen.

Meine Krankenversicherung bezahlt nach Absprache mit dem Arzt ohne in Vorkasse gehen zu müssen.
Oder ordnet einen Rücktransport an.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Oder aber du musst in Vorkasse
wie soll das gehen? kommt darauf an,was du hast,aber wenn das z.b 50000 baht kostet,kann ich doch nicht in vorkasse gehen oder steht sowas in den verträgen drinen?
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
wie soll das gehen? kommt darauf an,was du hast,aber wenn das z.b 50000 baht kostet,kann ich doch nicht in vorkasse gehen oder steht sowas in den verträgen drinen?

Ja klar steht das dort. Immer schön das Kleingedruckte lesen. Da gibt es große Unterschiede.
Manche sagen du musst bis Summe X in Vorkasse gehen usw.
 
        #9  

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Member hat gesagt:
warum sollte die kv nicht alles bezahlen?
zunächst mal , weil Versicherungen wenns ans Zahlen geht immer was zu beanstanden haben.
zum zweiten, weil im schönen Kleingedruckten steht...."erstatten wir das medizinisch Notwendige"....und das weicht halt oftmals von den tatsächlich erbrachten Leistungen etwas ab.
@Deleted member 19058, ich weiss dass du gerne meine Kommentare zerpflückst, deshalb möchte ich gar nicht weiter ins Detail gehen.
Tatsache ist, das Problem wird durch die Zwangs KV für den Thai Staat nicht vollkommen gelöst werden können.
Denn wenn einer kein Geld hat, die Behandlung Vorort zu bezahlen, wir sich das Krankenhaus nicht aus der humanitären Verpflichtung zur Behandlung davon schleichen können-oder bleibt er dann solange im Gang liegen bis jemand Kohle bringt?
Die allermeisten AuslandsKV verlangen jedoch dass der Patient in Vorleistung geht und die Rechnung dann zuhause einreicht. Diese wird dann geprüft und das eine oder andere als unnötig heraus gestrichen.

Kleiner Auszug aus Versicherungsbedingungen(Reise Auslands KV:(
"Übersteigt eine Heilbehandlung, oder sonstige Maßnahmen, für die Leistungen vereinbart sind,
das medizinisch notwendige maß, oder ist die geforderte Vergütung für die Verhältnisse des Reiselandes (Ohhhaaaa....??) nicht angemessen, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen""
(Den "angemessenen Betrag" legt wohl die Versicherung dann fest.)
und..
""Der Versicherer leistet an den Versicherungsnehmer""
oder eventuell nach 14 tägigen Verhandlungen mit entsprechender Abtretung an das Krankenhaus,
ob dann der Patient aber noch was von der Behandlung hat....schau mer mal.
 
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