Auslandskrankenversicherung

  • Ersteller
        #41  

Member

Die goldene Keditkarte der Hanseatic Bank beinhaltet eine Reisekrankenversicherung von 62 Tagen. Ist vllt kleinlich - aber damit sind das Touristenvisum 60 Tage für Thailand sowie An- und Abreise abgedeckt.
Üblicherweise erstattet die Versicherung gezahlte Auslagen. Dafür muss man den Versicherungszeitraum durch Hin- und Rückflugticket nachweisen. Ob bereits die Buchung des Rückfluges reicht, sei dahingestellt.
Bei Reisen über 62 Tagen (in meinem Fall 90 Tage) empfehle ich ein Vergleichsportal wie Check24. Da konnte ich die Versicherung bei der HanseMerkur für etwa 120 Euro statt für 170 Euro schiessen.
Für die ersten 42 Tage ist man wahrscheinlich doppelt oder dreifach abgesichert... alleine schon, weil man vergisst, die 10-Euro-Versicherung zu kündigen.
Wichtig ist dann halt der 43ste und jeder darauf folgende Tag.
Versicherungen verlängern oder zusätzlich 30 Tage dranhängen geht idR nicht.
 
        #42  

Member

Man sollte nur Risiken versichern, welche individuell versicherungswürdig sind. Ein paar hundert Euro für eine ambulante Behandlung bringen hier niemanden in finanzielle Schieflage. Bei stationären Behandlungen und Rücktransporten kann das schon anders aussehen. Daher würde ich mich bei der Auswahl der Versicherung auf die Leistungen im Worst-Case konzentrieren.

Ein Intensiv-Rücktransport, aus den im Forum bevorzugten Reiseländern, reißt leicht die 100.000 Euro Marke. Ohne Zusicherung der Kostenübernahme findet kein Transport statt. Im Notfall kann noch der Unterschied zwischen Transport medizinisch sinnvoll und notwendig wichtig sein. Medizinisch notwendig wird nur transportiert wenn keine Behandlung vor Ort möglich ist. Als medizinisch sinnvoll kann definiert werden, wenn ein besserer Behandlungserfolg im Heimatland zu erwarten ist oder die Genesung voraussichtlich noch länger als 14 Tage dauern wird.

Wichtig ist auch eine 24/7 Erreichbarkeit zur Zusicherung der Kostenübernahme. Im Notfall muss es schnell gehen. Dann kann man nicht zwei Tage auf eine Antwort warten die dann noch einen Verweis auf eine Vertragsklinik in der nächsten Stadt enthält. Selbst so bei einem Kollegen erlebt.

Empfehlenswert ist es auch Informationen für den Notfall auf einem Zettel/Kärtchen im Portemonnaie mit Kontaktdaten zu Angehörigen, der Hotline der Versicherung etc. mitzuführen. Dann kann das Krankenhaus die Kostenübernahmeerklärung selbst anfragen.

Weiter zu beachten sind noch die Themen Ausschlüsse und Entscheidungsspielraum der Versicherung durch z.B. den "leitenden Arzt" des Versicherungsgebers.

Zum Thema Standard-RKV und längerer Aufenthalt bietet die Mawista Reisecare eine Lösung. Die Anschlussversicherung kann auch abgeschlossen werden, wenn man sich bereits im Ausland aufhält. Versicherer ist die Allianz.

Anhang anzeigen 1713220543047.png

Noch ein Link zu Infos der Verbraucherzentrale zu diesem Thema:
 
        #43  

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Member hat gesagt:
Zum Thema Standard-RKV und längerer Aufenthalt bietet die Mawista Reisecare eine Lösung. Die Anschlussversicherung kann auch abgeschlossen werden, wenn man sich bereits im Ausland aufhält. Versicherer ist die Allianz.

Um Missverständnisse vorzubeugen, folgende Gedankenspiele für den Fall, dass @Gesperrter-Doppelaccount die ersten 56 Tage seiner Reise über seine handelsübliche "Kurzzeitauslandskrankenversicherung" und die restliche Zeit durch eine Anschlussversicherung der "Mawista Reisecare" abdecken möchte:

Fall 1: @Gesperrter-Doppelaccount erkrankt oder hat einen Unfall innerhalb der ersten 56 Tage, will aber seinen Urlaub fortsetzen. Er wird gemäß den handelsüblichen Versicherungsbedingungen für Kurzzeitauslandsversicherungen auf den Kosten sitzen bleiben, wenn er wie geplant seinen Urlaub nicht vor Ablauf der ersten 56 Tagen abbricht und bis zum Ende der geplanten 90 Tage fortsetzt.

Noch schlimmer Fall 2, weil er hier nicht die Wahlfreiheit hat, seinen Urlaub vor Ende der ersten 56 Tage abzubrechen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben: Gedacht der Fall, dass @Gesperrter-Doppelaccount am 54.,55. oder 56. Tag seiner Reise von einem Auto angefahren und schwer verletzt wird oder einen Herzinfakt erleidet und mit einem Intensiv-Rücktransport nach Hause geflogen werden muss.. Auf diesen Kosten in möglicherweise 6 stelliger Höhe wird er sitzen bleiben, weil er sich mit seiner Reise nachweislich nicht innerhalb der vertraglich zulässigen Reisedauer bewegt hat.

An sich bin ich auch jemand, der auch gerne mögliche "Einsparpotentiale" bei seinen Reisen nutzt. Dieses Konstrukt mit handelsüblicher Reisekurzzeitauslandsversicherung und Anschlussversicherung wäre mir aber zu heikel und die mögliche Ersparnis nicht wert.

Bei meiner Auslandskrankenversicherung ist es übrigens tatsächlich so, dass ich selbst bei kleineren Schadensfällen meinen Reisezeitraum z.B. durch Flugtickets nachweisen musste und somit die tatsächliche Reisedauer auch nicht hätte verschleiern können. Ich denke, dass auch andere Kurzzeitauslandskrankenversicherungen - insbesondere bei größeren Schadenssummen - auf solch einen Nachweis bestehen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Er wird gemäß den handelsüblichen Versicherungsbedingungen für Kurzzeitauslandsversicherungen auf den Kosten sitzen bleiben, wenn er wie geplant seinen Urlaub nicht vor Ablauf der ersten 56 Tagen abbricht und bis zum Ende der geplanten 90 Tage fortsetzt.
🔻
AGB der ADAC RKV ...

Anhang anzeigen Screenshot_2024-04-16-12-48-22-801_com.mi.globalbrowser-edit.jpg

Ich weiss nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt.
Ich könnte noch von zahlreichen RKV
die AGB posten...
Erspare ich mir aber.

Die ersten 63 Tage sind versichert.
Wie lange man wirklich bleiben will ...
Es interessiert Niemanden und ist nicht relevant.

Anhang anzeigen Screenshot_2024-04-16-12-56-57-675_com.android.chrome-edit.jpg

Anhang anzeigen Screenshot_2024-04-16-13-06-20-412_com.miui.gallery-edit.jpg

Anmerkung ...

Ich will nicht ausschliessen das es RKV gibt, die, wenn die Reise über die versicherte Zeit hinaus geht, jegliche Kostenübernahmen auch während der, eigentlich versicherten Zeit, ausschliesst.
Wenn jemand eine kennt und die AGB dazu hat, bitte posten!
Ich habe keine gefunden.
 
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        #47  

Member

Member hat gesagt:
🔻
AGB der ADAC RKV ...

Anhang anzeigen Screenshot_2024-04-16-12-48-22-801_com.mi.globalbrowser-edit.jpg

Ich weiss nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt.
Ich könnte noch von zahlreichen RKV
die AGB posten...
Erspare ich mir aber.

Die ersten 63 Tage sind versichert.
Wie lange man wirklich bleiben will ...
Es interessiert Niemanden und ist nicht relevant.

Anhang anzeigen Screenshot_2024-04-16-12-56-57-675_com.android.chrome-edit.jpg

Anhang anzeigen Screenshot_2024-04-16-13-06-20-412_com.miui.gallery-edit.jpg

Anmerkung ...

Ich will nicht ausschliessen das es RKV gibt, die, wenn die Reise über die versicherte Zeit hinaus geht, jegliche Kostenübernahmen auch während der, eigentlich versicherten Zeit, ausschliesst.
Wenn jemand eine kennt und die AGB dazu hat, bitte posten!
Ich habe keine gefunden.

Im Zweifelsfall sollte man in den Versicherungsbedingungen der eigenen Krankenversicherung nachschauen, ob die ersten x (z.B. 56) Tage auch versichert sind, wenn die Reisedauer insgesamt die x Tage überschreitet oder man grundsätzlich nur dann versichert ist, wenn die Reisedauer nicht über die x Tage hinaus geht. Meinem Kenntnisstand nach zufolge ist letzteres eher üblich.
 
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        #48  

Member

Hier wird wieder nach ne Lücke gesucht, um ein paar Euro zu sparen. :)
Die Rechnung wird am Ende präsentiert
 
        #49  

Member


Finanztipp hat sich ein paar Versicherungen angeschaut ….ich würde an @Gesperrter-Doppelaccount ‘s Stelle auch ehr von etwas „windigen“ Konstrukten wie eine Verlängerung über einen zweiten Vertrag etc. absehen … und eine Langzeitversicherung abschließen
 
        #50  

Member

Die Versicherung wird diese Lücke schon zu schließen wissen, in dem sie dem Sparkunden z.b. den Begriff Reise oder den Begriff gewöhnlicher Aufenthaltsort erklärt
Member hat gesagt:
Hier wird wieder nach ne Lücke gesucht, um ein paar Euro zu sparen. :)
Die Rechnung wird am Ende präsentiert
 
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