Member
Member hat gesagt:Das glaube ich auch nicht … aber ein mögliches Szenario wäre ja das hier aus dem Finanztest Artikel:
Verlängerter Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Falls Du schwer auf Reisen erkrankst, kann es sein, dass Du über den versicherten Zeitraum hinaus im Ausland behandelt werden musst. Deine Versicherung sollte für Deine Behandlung aufkommen, bis Du zu einer Rückreise wieder gesundheitlich in der Lage bist.
Wenn du die Versicherung bereits hattest während der Schadensfall eintritt ist das ja in dem Fall ok.
Wenn dich aber am Tag X ein medizinischer Notfall ereilt und du die Versicherung erst dann abschließen willst (bei Folgesversicherungen bzw. nicht über den ganzen Aufenthalt ist dies der Fall) dann musst eigentlich die "Vorerkrankungen" angeben. Ob dich die Versicherung dann nimmt wenn sie weiss sofort nach Abschluss können sie Kosten übernehmen darf bezweifelt werden.
Bisher hat meine private KK noch nie einen Nachweis verlangt wie lange ich schon im Ausland (aussereuropäisch) war und die Kosten brav übernommen. Waren nur Peanuts die ich auch selber bezahlen hätte können, aber ich wollte es halt wissen wie es aussieht mit Rückerstattung. Wie das aussieht wenn es grössere Summen oder Rücktransport auf sie zukommt weis ich nicht. Vll. wollen sie es dann doch genauer wissen.
Nachdem ich jetzt bald in Ruhestand gehe habe ich aber eine Anfrage gestartet wie lange ich im Höchstfall bleiben kann vor Ort…red jetzt nicht von Wohnsitzverlegung