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Außwandern...

  • Ersteller
        #43  

Member

Vor der Auswanderung sollte noch ein Trash Sender wie RTL oder ähnlich eingeladen werden um das Ganze Projekt zu dokumentieren. Das würde dann sicher eine spannende Story.
 
        #47  

Member

Ein Moderator sollte den Thread schließen
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
Ein Moderator sollte den Thread schließen

...oder zumindest den Rechtschreibfehler im Titel korrigieren; da kriegt man ja Augenkrebs:headbash:
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
Also erst mal:
Wenn man keinen Thai Pass hat (als Deutscher kriegt man nie einen) oder nicht Millionär ist, kann man als Farang nicht nach Thailand auswandern.
Deutsch/Thai erhalten unter bestimmten Umständen einen Thai-Pass neben ihrem Deutschen.

Für ein 5 Jahresvisa über Thai Elite muss man nicht zwangsläufig Millionär sein. Kostet halt 500.000 Baht.

[QUOTE)
Das "auserwählte Volk" gestattet dem Angehörigen einer minderwertigen Rasse unter bestimmten Auflagen, sich hier allerhöchstens ein Jahr aufzuhalten.
Dieses kann man nicht als "AUSWANDERN" bezeichnen![/QUOTE]

Wo soll da der Unterschied zu Deutschland sein mit jährlicher Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer.
,
 
        #50  

Member

Member hat gesagt:
1. Für ein 5 Jahresvisa über Thai Elite muss man nicht zwangsläufig Millionär sein. Kostet halt 500.000 Baht.

2. Wo soll da der Unterschied zu Deutschland sein mit jährlicher Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer.

1. OK OK - also 5 Jahre befristeter Aufenthalt! :strei:
"Millionär sein" bezog sich aber auf einen Thailändichen Reisepass für einen Farang!
Und nur wenn ich mit diesem in Thailand lebe, bin ich "AUSGEWANDERT" und kann ohne weitere Formalitäten für immer hier leben.

2. Der Unterschied zu Deutschland ist, dass in Thailand nicht jeder Angehörige irgendeiner Rasse auf relativ einfache Art und Weise eine Thai Staatsangehörigkeit kriegt. Es gibt Ausnahmen bei einigen Angehörigen der Asiatischen Rasse.
In Deutschland kann sich jeder Ausländer, der hier legal und unbescholten lebt, mit großer Erfolgsaussicht auf eine Deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.
Und hat er diese, dann braucht er eben seine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr verlängern!
 
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