Thailändisch lernen

Thailand Auswandern in welcher Reihenfolge gehe vor

        #21  

Member

Beim wechseln des Wohnsitzes ins Ausland, kann die Steuer nur durch einen Wechsel zu einer Freizügigkeitsstiftung in einen günstigeren Kanton optimiert werden, Dass liegt aber im Ermessen und an der Möglichkeit der Stiftung. Da muss man halt nachfragen. Das kann bei einem Vermögen von 500 000 Franken schon 45 000 ausmachen..
 
        #22  

Member

@gabbiano

Bei einer Summe vom CHF 500000.-- sind ca. 22500.-- Quellensteuer zu bezahlen. Dies bei einer Stiftung im Kanton SZ!
 
        #23  

Member

Visum Typ O einholen
Pensionskassengeld in den Kanton Schwyz überweisen
Abmelden in der Gemeinde
Kündigung und Kopie von Abmeldung beilegen an, Krankenkasse,Bilag, Hausratversicherung , Telefon
Mit Abmeldung das Pensionskassen Geld auf dein Bankkonto überweisen lassenAnhang anzeigen cached352327972.jpg
spezielle Holzkisten bestellen für Umzugsgut, Schiff
Auswandern
anmelden in CH Botschaft BKK
Zurückfordern der Qellensteuer in Thailand. Wo, weiss ich auch nicht, es gibt ein Spezialisierter Anwalt in Pataya
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Bei einer Summe vom CHF 500000.-- sind ca. 22500.-- Quellensteuer zu bezahlen. Dies bei einer Stiftung im Kanton SZ!
eben..in meinem Kanton (Bern) sind es schon 45 000. Aber es geht noch teurer..in Graubünden zahlst du mehr als 14 %!
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
@Brain ok, dann habe ich’s nun richtig verstanden. Du hast die Steuer entrichtet und alles ist gut.
Aber ich glaube nach wie vor nicht daran, dass die hier von Dir aufgeführte Möglichkeit diese Steuer zu hinterziehen, legal ist.
Denn wenn Du bei der Abmeldung nicht angibst, dass Du Deinen Wohnsitz in‘s Ausland verlegst, dann hast Du eine Falschangabe gemacht.
Wobei diese STeuer muss doch immer entrichtet werden. Ist doch wie eine Einkommensteuer. Egal ob man ins Ausland geht oder nicht.
Oder gibt es da einen Unterschied?
Sorry kenne mich nicht aus wie das in der Schweiz ist. Drum frage ich ja nach.

Bitte lese meine Kommentare etwas genauer. Um es nochmal zu erklaeren. Habe nicht geschrieben das diese Vorgehensweise Illegal sei und es eine Steuerhinterziehung sei. Die Tipps die ich auffuehre sind KEINE Anleitung zu einer steuerlichen Straftat. Alles ist ganz legal. Es ist nur ein Schlupfloch wenn man fuer immer im Ausland leben moechte. Ob es moralisch verwerflich ist, muesste man den Hoeness & Co. mal fragen ! 555

In der Schweiz werden die Steuern jaehrlich gerechnet und alle 2 Jahre neu berechnet (Definitive Steuern Jahr 20xx und 20xx) dann zur Zahlung per Post verschickt. Man kann je nach Gemeinde oder Kanton unterschiedlich es innert 30 Tagen oder in 3 Raten bezahlen. Erst wenn man den Brief erhalten hat, beginnen die Zahlungsfristen. Zur Zeit der Auszahlung der Pensionskassen Gelder, ist man legal in einer Gemeinde in der CH mit einem Wohnsitz angemeldet. Dieser Wohnsitz ist auch die Rechnungsadresse bei den Behoerden. Das ist auch in DE genau gleich.
Die Steuerbehoerde wird nach der Auszahlung der Gelder von der Pensionskasse informiert und wird zur naechsten Steuerabrechnung den zu zahlenden Betrag mit einer Rechnung an die Adresse das man als Wohnsitz angegeben zusenden. Das ist die sogenannte Qellensteuer. Also ein Betrag auf dem an eine Steuer zu bezahlen hat. Also man erhaelt eine Rechnung bzw. einen Brief das zu bezahlen ist. Das ist eine Steuerabrechnung. Genau so wie man einen Handwerker einen Auftrag erteilt hat und dann spaeter eine Rechnung/ Brief zur Bezahlung der Leistung erhaelt. Der Handwerker bestimmt selber wann er die Rechnung erstellt und es zuschickt. Das ist erst der Erhalt einer Rechnung und noch kein Steuerbetrug. Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, wird es als Schuld bezeichnet.
Das ist die Steuerbehoerde.

Wenn man in einer Gemeinde (auch in DE ist das so) wohnt, muss man sich beim Einwohnermeldeamt sich anmelden. Heisst mit Pass Dokument, mit Mietvertrag usw. und nachweisen, das man an dieser Wohnadresse seinen gesetzlichen Wohnsitz hat. Der Staat will wissen wo du deinen gesetzlichen staendigen Wohnsitz hast. An diesem Wohnsitz in dieser Gemeinde oder Stadt usw. bist du dann offiziell und rechtlich resident. Das dient auch dazu, das wenn eine Behoerde (Polizei, Steuern, Gericht usw.) dich sucht, weiss wo du wohnst.
Das ist das Einwohnermeldeamt.

Eine Postadresse ist wiederum was anderes. Das ist eine Adresse das du beliebig auswaehlen kannst, ohne OFFIZIELL dort zu wohnen. Es kann ein Briefkasten, ein Postfach, eine Firma usw. sein.
Das ist eine Postadresse

DIESE HABEN NICHTS MITEINANDER ZU TUN !


Nun man ist mit dem Wohnsitz legal angemeldet und man meldet sich auch wieder legal ab. Ein ganz legaler Akt, der auch in DE taeglich in allen Meldeaemter vollzogen wird. Wenn man im selben Staat wohnhaft bleibt und in eine andere Gemeinde wechselt, dann muss man die NEUE Adresse und deren Gemeinde angeben. An dieser neuen Adresse bzw. Gemeinde meldet man sich mit dem Abmeldeschein der alten Gemeinde wieder neu an.
Wenn man in der Gemeinde sich ABMELDET und nicht im gleichen Staat oder in einer anderen Gemeinde wohnhaft bleibt, ist der neue Wohnsitz im AUSLAND ! Wenn es (je nach Meldeamt) die nun NICHT nach der neuen Adresse im Ausland fragen, ist es eben nicht auf dem Abmeldeschein. Wenn die sich nur mit Ausland als Antwort begnuegen, hat man ueberhaupt nichts verschwiegen. Es wird vermerkt, das man sich per Dato in dieser Gemeinde abgemeldet hat und im Ausland leben wird. Wenn Sie fragen wo im Ausland seinen neuen Wohnort/ Adresse hat, so ist es wahrheits gemaess als Antwort "noch keinen festen Wohnsitz, erst mal im Hotel." Welche Falschangabe hat man denn nun deiner Meinung verschwiegen oder falsch beantwortet ? Man hat die Fragen wahrheitsgemaess korrekt beantwortet !
Wo hat man denn bis hier einen Rechtsbruch begangen ?


Bis nun die Rechnung vom Steueramt kommt, wird man sich in dieser Zeit legal abmelden, genau so wie es das Gesetz verlangt.
Nach einer gewissen Zeit wird eine Rechnung von Steueramt per Post an der letzten bekannten Adresse zugestellt. Man ist aber nicht mehr an dieser Adresse wohnhaft. Die Steuerbehoerde wird nun bei der Gemeinde nachfragen wo denn der gesetzlich gemeldete Wohnsitz von XY sei und wohin er sich den neuen Wohnort hat. Antwort: Herr XY hat sich am xxxx bei der Gemeinde legal abgemeldet und als neuen Wohnsitz Ausland angegeben. Wenn es notiert wurde, ist es im Hotel XXXX in XXXX!
Wo hat man denn bis hier einen Rechtsbruch begangen ?

Nun wird die Steuerbehoerde versuchen den Herrn XXXX zu suchen. Aber es konnte noch keine Rechnung zugestellt werden, weil er es nicht erhalten hat.
Nun kann die Steuerbehoerde den rechtlichen Weg begehen und ueber das Betreibungsamt den weiteren Ablauf usw. machen lassen. Nur wohin soll das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl usw. zustellen, a) wo es keine rechtlichen Kompetenzen in diesem Land hat und b) keine Adresse ausfindig kann ?
In der CH wird je nach Kantonen ein Steuerschuldner (er ist aber noch kein Schuldner, weil er die Rechnung nicht erhalten hat) im Amtsblatt gesucht. Es ist KEINE polizeiliche Amtshandlung und keine Fahndung. So werden auch Personen z.B. in Testament-, Erbschaftsangelegenheiten usw. gesucht.
Kein Richter und kein Gericht wird eine internationale Fahndung ausschreiben, fuer eine Person die Ihren Wohnsitz legal abgemeldet hat und nun entschieden hat im Ausland zu leben. Jede Person hat das Recht dort zu wohnen, wo es moechte.
Es besteht die Moeglichkeit ueber die Botschaft des Landes die Person zu finden, wenn man dort gemeldet ist um die Steuerrechnung zu uebergeben. Erst nach Erhalt der Rechnung und nach deren Ablauf der Frist, besteht eine Schuld. Ab dann ist man ein Schuldner.
Wenn man nun in die CH einreist und per Zufall vom Zoll kontrolliert, wird man darauf hingewiesen das man eine offene nicht bezahlte Steuerschuld hat. Man wird befragt und gemeldet. Inhaftiert wird (auch in DE) niemand !

@otto3
Bitte auch du, lese etwas genauer bitte! Ich habe keinerlei Probleme! Ich schreibe nur ein paar Gedanken zur Moeglichkeit wie man legal die Quellensteuer bei der Auszahlung der Pensionskasse "umgehen" koennte. Bei Betraegen (das du selber schreibst) von 25000 und 45000 Sfr., ist es sicherlich ein guter Tipp dazu!
Das habe ich bei einem Gespraech mit einem Kumpel diskutiert, der ein Treuhandoffice hat. Sein Job ist es genau solche steuerlichen Schlupfloecher fuer seine Kunden zu finden. Da geht es um weit groessere Betraege! Wenn man sich in der CH die Pensionskassengelder (Wegzug ins Ausland VOR der ordentlichen Pensionierung) auszahlen laesst.
Denke du und andere wie ich auch, haben diese Erfahrung gemacht und die Quellensteuer dafuer entrichtet. Bei mir war es ein fuenfstelliger Betrag, den ich VOR der Auszahlung erstmal entrichten musste. Man kann es (wie ich es nun in den Post geduldig und sehr ausfuehrlich erklaert habe) entrichten. Der Haken an der Sache ist, das ich bei der Abmeldung es der PENSIONSKASSE mitgeteilt habe, das ich mein Wohnsitz im Ausland verlegen werde. Die haben dann die Steuerbehoerde informiert, weil die wussten, das es diese Moeglichkeit gibt, sich abzumelden und sich ins Ausland abzusetzen.

So denke nun wurde genug darueber geschrieben.

Brain
 
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        #26  

Member

Member hat gesagt:
Ein ganz legaler Akt, der auch in DE taeglich in allen Meldeaemter vollzogen wird. Wenn man im selben Staat wohnhaft bleibt und in eine andere Gemeinde wechselt, dann muss man die NEUE Adresse und deren Gemeinde angeben.
Das ist falsch. In Deutschland muss man sich schon seit etlichen Jahren nicht mehr abmelden.
Neue Anmeldung am neuen Wohnort reicht aus.
 
        #27  

Member

@Brian!

Höre auf! Es tut weh und schmerzt in den Augen. Du bist sowas von kompliziert! Du machst aus einer ( Deiner ) Mücke einen Elefanten. Du schreibst sooo viel über ein einfaches Thema. Du hast alles selber fabriziert. Selber schuld! Sorry, aber ich muss es wieder wiederholen. Bist Du im Leben auch so? Wahrscheinlich nicht würdest Du meinen.. ( Oder Du merkst es einfach nicht). Lass es einfach gut sein mit Deinen Erklärungsversuchen und deine Schwarz und Fett herausstechenden Worten die für Dich wichtig sind. Wir oder ich freue mich, dass Du Auswandern konntest. Gruss otto
 
        #28  

Member

@Brain mag ja gut sein, dass dies ein Schlupfloch in der Steuergesetzgebung der Schweiz ist.
Was passiert jedoch, wenn Du aus welchen Gründen auch immer zurück willst / musst? Vielleicht weil Dein Geld alle ist....
Dann kommst Du zurück und meldest Dich in der Schweiz wieder an.
Dann kannst Du auch wieder über die Suche im Amtsblatt gefunden werden und Dir der Steuerbescheid zugestellt werden.
Und dann bist „am Arsch“.

Zu Deutsch, wer dieses Schlupfloch ausnützt darf zwar die Schweiz besuchen, Aber er darf nicht zurück ziehen in die Schweiz und sich dort wieder anmelden.

Wie ist es eigentlich mit Deinem Pass? Der muss ja auch alle 5 oder 10 Jahre erneuert werden. Wird dabei das Amtsblatt nicht geprüft ob da eventuell nach Dir gesucht wird?
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
@Brian!

Höre auf! Es tut weh und schmerzt in den Augen. Du bist sowas von kompliziert! Du machst aus einer ( Deiner ) Mücke einen Elefanten. Du schreibst sooo viel über ein einfaches Thema. Du hast alles selber fabriziert. Selber schuld! Sorry, aber ich muss es wieder wiederholen. Bist Du im Leben auch so? Wahrscheinlich nicht würdest Du meinen.. ( Oder Du merkst es einfach nicht). Lass es einfach gut sein mit Deinen Erklärungsversuchen und deine Schwarz und Fett herausstechenden Worten die für Dich wichtig sind. Wir oder ich freue mich, dass Du Auswandern konntest. Gruss otto

Es tut mir von Herzen sehr leid, das du im Leben so arg bestraft wurdest. Na ist doch toll, wenn du dein eigenes Leben so betrachtest, das du es in einen Bild auf andere sehen moechtest. Aber eben vielleicht kannst du das von jemanden dir vorlesen lassen.
Es ist genug geschrieben.

Brain
 
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        #30  

Member

Member hat gesagt:
Neue Anmeldung am neuen Wohnort reicht aus.
ja, wenn du innerhalb Deutschland umziehst. Wenn du ins Ausland gehst, musst du dich abmelden.
 
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