Member hat gesagt:
@Brain ok, dann habe ich’s nun richtig verstanden. Du hast die Steuer entrichtet und alles ist gut.
Aber ich glaube nach wie vor nicht daran, dass die hier von Dir aufgeführte Möglichkeit diese Steuer zu hinterziehen, legal ist.
Denn wenn Du bei der Abmeldung nicht angibst, dass Du Deinen Wohnsitz in‘s Ausland verlegst, dann hast Du eine Falschangabe gemacht.
Wobei diese STeuer muss doch immer entrichtet werden. Ist doch wie eine Einkommensteuer. Egal ob man ins Ausland geht oder nicht.
Oder gibt es da einen Unterschied?
Sorry kenne mich nicht aus wie das in der Schweiz ist. Drum frage ich ja nach.
Bitte lese meine Kommentare etwas genauer. Um es nochmal zu erklaeren. Habe nicht geschrieben das diese Vorgehensweise Illegal sei und es eine Steuerhinterziehung sei. Die Tipps die ich auffuehre sind KEINE Anleitung zu einer steuerlichen Straftat. Alles ist ganz legal. Es ist nur ein Schlupfloch wenn man fuer immer im Ausland leben moechte. Ob es moralisch verwerflich ist, muesste man den Hoeness & Co. mal fragen ! 555
In der Schweiz werden die Steuern jaehrlich gerechnet und alle 2 Jahre neu berechnet (Definitive Steuern Jahr 20xx und 20xx) dann zur Zahlung per Post verschickt. Man kann je nach Gemeinde oder Kanton unterschiedlich es innert 30 Tagen oder in 3 Raten bezahlen. Erst wenn man den Brief erhalten hat, beginnen die Zahlungsfristen. Zur Zeit der Auszahlung der Pensionskassen Gelder, ist man legal in einer Gemeinde in der CH mit einem Wohnsitz angemeldet. Dieser Wohnsitz ist auch die Rechnungsadresse bei den Behoerden. Das ist auch in DE genau gleich.
Die Steuerbehoerde wird nach der Auszahlung der Gelder von der Pensionskasse informiert und wird zur
naechsten Steuerabrechnung den zu zahlenden Betrag mit einer Rechnung an die Adresse das man als Wohnsitz angegeben zusenden. Das ist die sogenannte Qellensteuer. Also ein Betrag auf dem an eine Steuer zu bezahlen hat. Also man erhaelt eine Rechnung bzw. einen Brief das zu bezahlen ist. Das ist eine Steuerabrechnung. Genau so wie man einen Handwerker einen Auftrag erteilt hat und dann
spaeter eine Rechnung/ Brief zur Bezahlung der Leistung erhaelt. Der Handwerker bestimmt selber wann er die Rechnung erstellt und es zuschickt. Das ist erst der
Erhalt einer Rechnung und noch
kein Steuerbetrug. Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, wird es als Schuld bezeichnet.
Das ist die Steuerbehoerde.
Wenn man in einer Gemeinde (auch in DE ist das so) wohnt, muss man sich beim Einwohnermeldeamt sich anmelden. Heisst mit Pass Dokument, mit Mietvertrag usw. und nachweisen, das man an dieser Wohnadresse seinen gesetzlichen Wohnsitz hat. Der Staat will wissen wo du deinen
gesetzlichen staendigen Wohnsitz hast. An diesem Wohnsitz in dieser Gemeinde oder Stadt usw. bist du dann offiziell und rechtlich resident. Das dient auch dazu, das wenn eine Behoerde (Polizei, Steuern, Gericht usw.) dich sucht, weiss wo du wohnst.
Das ist das Einwohnermeldeamt.
Eine Postadresse ist wiederum was anderes. Das ist eine Adresse das du beliebig auswaehlen kannst, ohne OFFIZIELL dort zu wohnen. Es kann ein Briefkasten, ein Postfach, eine Firma usw. sein.
Das ist eine Postadresse
DIESE HABEN NICHTS MITEINANDER ZU TUN !
Nun man ist mit dem Wohnsitz
legal angemeldet und man meldet sich auch wieder legal ab. Ein ganz legaler Akt, der auch in DE taeglich in allen Meldeaemter vollzogen wird. Wenn man im selben Staat wohnhaft bleibt und in eine andere Gemeinde wechselt, dann muss man die NEUE Adresse und deren Gemeinde angeben. An dieser neuen Adresse bzw. Gemeinde meldet man sich mit dem Abmeldeschein der alten Gemeinde wieder neu an.
Wenn man in der Gemeinde sich ABMELDET und nicht im gleichen Staat oder in einer anderen Gemeinde wohnhaft bleibt, ist der neue Wohnsitz im
AUSLAND ! Wenn es (je nach Meldeamt) die nun
NICHT nach der
neuen Adresse im Ausland fragen, ist es eben nicht auf dem Abmeldeschein. Wenn die sich nur mit Ausland als Antwort begnuegen, hat man ueberhaupt nichts verschwiegen. Es wird vermerkt, das man sich per Dato in dieser Gemeinde abgemeldet hat und im Ausland leben wird. Wenn Sie fragen wo im Ausland seinen neuen Wohnort/ Adresse hat, so ist es
wahrheits gemaess als Antwort
"noch keinen festen Wohnsitz, erst mal im Hotel." Welche Falschangabe hat man denn nun deiner Meinung verschwiegen oder falsch beantwortet ? Man hat die Fragen
wahrheitsgemaess korrekt beantwortet !
Wo hat man denn bis hier einen Rechtsbruch begangen ?
Bis nun die Rechnung vom Steueramt kommt, wird man sich in dieser Zeit legal abmelden, genau so wie es das Gesetz verlangt.
Nach einer gewissen Zeit wird eine Rechnung von Steueramt per Post an der letzten bekannten Adresse zugestellt. Man ist aber nicht mehr an dieser Adresse wohnhaft. Die Steuerbehoerde wird nun bei der Gemeinde nachfragen wo denn der gesetzlich gemeldete Wohnsitz von XY sei und wohin er sich den neuen Wohnort hat. Antwort: Herr XY hat sich am xxxx bei der Gemeinde legal abgemeldet und als neuen Wohnsitz Ausland angegeben. Wenn es notiert wurde, ist es im Hotel XXXX in XXXX!
Wo hat man denn bis hier einen Rechtsbruch begangen ?
Nun wird die Steuerbehoerde versuchen den Herrn XXXX zu suchen. Aber es konnte noch keine Rechnung zugestellt werden, weil er es nicht erhalten hat.
Nun kann die Steuerbehoerde den rechtlichen Weg begehen und ueber das Betreibungsamt den weiteren Ablauf usw. machen lassen. Nur wohin soll das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl usw. zustellen, a) wo es keine rechtlichen Kompetenzen in diesem Land hat und b) keine Adresse ausfindig kann ?
In der CH wird je nach Kantonen ein Steuerschuldner (er ist aber noch kein Schuldner, weil er die Rechnung nicht erhalten hat) im Amtsblatt gesucht. Es ist KEINE polizeiliche Amtshandlung und keine Fahndung. So werden auch Personen z.B. in Testament-, Erbschaftsangelegenheiten usw. gesucht.
Kein Richter und kein Gericht wird eine internationale Fahndung ausschreiben, fuer eine Person die Ihren Wohnsitz legal abgemeldet hat und nun entschieden hat im Ausland zu leben. Jede Person hat das Recht dort zu wohnen, wo es moechte.
Es besteht die Moeglichkeit ueber die Botschaft des Landes die Person zu finden, wenn man dort gemeldet ist um die Steuerrechnung zu uebergeben. Erst nach Erhalt der Rechnung und nach deren Ablauf der Frist, besteht eine Schuld. Ab dann ist man ein Schuldner.
Wenn man nun in die CH einreist und per Zufall vom Zoll kontrolliert, wird man darauf hingewiesen das man eine offene nicht bezahlte Steuerschuld hat. Man wird befragt und gemeldet. Inhaftiert wird (auch in DE) niemand !
@otto3
Bitte auch du, lese etwas genauer bitte! Ich habe keinerlei Probleme! Ich schreibe nur ein paar Gedanken zur Moeglichkeit wie man
legal die Quellensteuer bei der Auszahlung der Pensionskasse "umgehen" koennte. Bei Betraegen (das du selber schreibst) von 25000 und 45000 Sfr., ist es sicherlich ein guter Tipp dazu!
Das habe ich bei einem Gespraech mit einem Kumpel diskutiert, der ein Treuhandoffice hat. Sein Job ist es genau solche steuerlichen Schlupfloecher fuer seine Kunden zu finden. Da geht es um weit groessere Betraege! Wenn man sich in der CH die Pensionskassengelder (Wegzug ins Ausland VOR der ordentlichen Pensionierung) auszahlen laesst.
Denke du und andere wie ich auch, haben diese Erfahrung gemacht und die Quellensteuer dafuer entrichtet. Bei mir war es ein fuenfstelliger Betrag, den ich VOR der Auszahlung erstmal entrichten musste. Man kann es (wie ich es nun in den Post geduldig und sehr ausfuehrlich erklaert habe) entrichten. Der Haken an der Sache ist, das ich bei der Abmeldung es der PENSIONSKASSE mitgeteilt habe, das ich mein Wohnsitz im Ausland verlegen werde. Die haben dann die Steuerbehoerde informiert, weil die wussten, das es diese Moeglichkeit gibt, sich abzumelden und sich ins Ausland abzusetzen.
So denke nun wurde genug darueber geschrieben.
Brain