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Nein, kannst auf den Namen deiner Frau/Freundin kaufen und der gehört es dann auch. In dem Zusammenhang wäre "bezahlt" wohl der bessere AusdruckMember hat gesagt:Geht das als Ausländer denn?
Nein, kannst auf den Namen deiner Frau/Freundin kaufen und der gehört es dann auch. In dem Zusammenhang wäre "bezahlt" wohl der bessere AusdruckMember hat gesagt:Geht das als Ausländer denn?
Member hat gesagt:Da wäre der Lebensmittelpunkt meines Bankkontos, aber nicht meiner.
Member hat gesagt:Und Steuern zahlst Du in Thailand gar keine, wenn Du von bereits versteuertem Vermögen lebst.
Es geht schon auch auf eine Company oder nicht? Das ist zwar etwas shady aber doch immer noch gängige Praxis?Member hat gesagt:Nein, kannst auf den Namen deiner Frau/Freundin kaufen und der gehört es dann auch. In dem Zusammenhang wäre "bezahlt" wohl der bessere AusdruckGeht uns aber allen so.
Da kann man sich halt nicht drauf verlassen. Aktuell ist vieles wieder sehr steuerfreundlich. Das kann aber übermorgen schon wieder komplett anders sein. Ich würde mir auf jeden Fall eine Steueroase suchen die beständig ist, wenn ich eine bräuchte.Member hat gesagt:Warum das?
Diese neuen Steuervorschriften in TH betreffen dann wohl nur die Renten, die für Ausgewanderte aus DE in DE steuerfrei sind?
Wenn man beispielsweise die Summe x in DE oder sonstwo auf dem Konto hat und diese Summe stammt aus versteuerten Betriebsgewinnen, dann ist es egal, auch wenn man allmonatlich eine große Summe nach TH überweist und es hier krachen läßt, weil es aus bereits versteuertem Einkommen stammt?
Oder auch nicht als Vermögen auf dem Konto sondern als Gewinn aus einer Firma in DE, die beispielsweise der Bruder oder Schwager oder sonst wer führt aber einem selber gehört und an die Gewinne versteuert, man selber aber mit Rentnervisum oer Elitevisum in TH lebt?
Habe mich da mal beraten lassen, ist den Aufwand nicht wert. Denn auch eine Firma muss zu 51% einem Thai oder mehreren Thais gehören. Dazu kommt das du dann auch eine Firma aufmachen (wohl mit der Firmenadresse des Grundstücks) und für die dann jedes Jahr die Steuer machen lassen. Da wird man am Ende sicher viel Geld für Anwälte und Steuerberater los und hat dann doch nix.Member hat gesagt:Es geht schon auch auf eine Company oder nicht? Das ist zwar etwas shady aber doch immer noch gängige Praxis?
Zwischen DE und Thailand gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Heisst, was du in DE schon versteuert hast, musst du in Thailand nicht nochmal versteuern, wenn du nachweisen kannst das du es in DE schon versteuert hast.Member hat gesagt:Diese neuen Steuervorschriften in TH betreffen dann wohl nur die Renten, die für Ausgewanderte aus DE in DE steuerfrei sind?
Member hat gesagt:Warum das?
Member hat gesagt:Wenn man beispielsweise die Summe x in DE oder sonstwo auf dem Konto hat und diese Summe stammt aus versteuerten Betriebsgewinnen, dann ist es egal, auch wenn man allmonatlich eine große Summe nach TH überweist und es hier krachen läßt, weil es aus bereits versteuertem Einkommen stammt?
Member hat gesagt:Mein Bankkonto müsste natürlich nicht unbedingt in Singapur sein. Es gibt ja noch andere sichere Orte außerhalb der EU.
Hauskauf geht auch als Privatperson auf eigenen Namen. Allerdings nur das Gebäude und nicht das Grundstück. Wenn Du Dir also ein Nutzungsrecht für ein Grundstück sicherst - meist 25 oder 30 Jahre - darfst Du darauf ein Haus auf Deinen Namen bauen oder erwerben.Member hat gesagt:Es geht schon auch auf eine Company oder nicht? Das ist zwar etwas shady aber doch immer noch gängige Praxis?
Member hat gesagt:Mein Bankkonto müsste natürlich nicht unbedingt in Singapur sein. Es gibt ja noch andere sichere Orte außerhalb der EU.


