Member
Member hat gesagt:Das scheint mir aber dennoch eine ziemlich unsichere Anlageform zu sein.
Ok. Mir gehört dann das Haus, aber nicht der Grund. Habe ich dann im Streitfall z.B. ein Geh und Fahrtrecht? oder komme ich nur noch nmit dem Helikopter in mein Haus?
Also ich meine z.B. auch nach Ablauf des Pachtvertrages? Oder bei sonstigen auftretenden Streitereien?
Und vor allem wie sicher ist sowas in Thailand? Wenn man also kein Thai ist und keine thailändische Ehefrau hat und nur als Farang hier herumgeistert?
Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis: wenn Du (privaten) Streit hast, kannst Du zwar das formale Recht haben, es wird Dir aber so verleidet (oder unzumutbar gemacht), dass Du freiwillig darauf verzichtest.
Nach Ablauf der Pachtvertrags hast Du eh schlechte Karten, da das Besitzrecht an das Landnutzungsrecht gekoppelt ist. Aber rein rechtlich bist Du mit Landpachtung + Landnutzungsrecht - beides beim Landamt registriert und im Chanot eingetragen - eigentlich auf der sicheren Seite.
Aber Recht haben und dieses auch nutzen zu können, sind eben zwei Dinge - im allgemeinen und als Ausländer im besonderen.


