Diskussion Auswandern, Überwintern oder nur Urlaub?

  • Ersteller

Für welchen Lebensweg entscheidet ihr euch?

  • Auswandern (Südostasien)

    Stimmen: 35 16,9%
  • Auswandern (Rest der Welt)

    Stimmen: 9 4,3%
  • Wohnsitz in DACH und Überwintern bzw. mehrere Monate am Stück im Ausland

    Stimmen: 140 67,6%
  • Wohnsitz in DACH und normale Urlaubsreisen

    Stimmen: 23 11,1%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    207
  • Diese Umfrage wird geschlossen: .
        #101  

Member

Member hat gesagt:
Das scheint mir aber dennoch eine ziemlich unsichere Anlageform zu sein.
Ok. Mir gehört dann das Haus, aber nicht der Grund. Habe ich dann im Streitfall z.B. ein Geh und Fahrtrecht? oder komme ich nur noch nmit dem Helikopter in mein Haus?
Also ich meine z.B. auch nach Ablauf des Pachtvertrages? Oder bei sonstigen auftretenden Streitereien?

Und vor allem wie sicher ist sowas in Thailand? Wenn man also kein Thai ist und keine thailändische Ehefrau hat und nur als Farang hier herumgeistert?

Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis: wenn Du (privaten) Streit hast, kannst Du zwar das formale Recht haben, es wird Dir aber so verleidet (oder unzumutbar gemacht), dass Du freiwillig darauf verzichtest.

Nach Ablauf der Pachtvertrags hast Du eh schlechte Karten, da das Besitzrecht an das Landnutzungsrecht gekoppelt ist. Aber rein rechtlich bist Du mit Landpachtung + Landnutzungsrecht - beides beim Landamt registriert und im Chanot eingetragen - eigentlich auf der sicheren Seite.
Aber Recht haben und dieses auch nutzen zu können, sind eben zwei Dinge - im allgemeinen und als Ausländer im besonderen.
 
        #102  

Member

Member hat gesagt:
Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis: wenn Du (privaten) Streit hast, kannst Du zwar das formale Recht haben, es wird Dir aber so verleidet (oder unzumutbar gemacht), dass Du freiwillig darauf verzichtest.

Nach Ablauf der Pachtvertrags hast Du eh schlechte Karten, da das Besitzrecht an das Landnutzungsrecht gekoppelt ist. Aber rein rechtlich bist Du mit Landpachtung + Landnutzungsrecht - beides beim Landamt registriert und im Chanot eingetragen - eigentlich auf der sicheren Seite.
Aber Recht haben und dieses auch nutzen zu können, sind eben zwei Dinge - im allgemeinen und als Ausländer im besonderen.

Nur zur Information für mich:
Wenn der Pachtvetrtrag abgelaufen ist (wir sprechen jetzt von der rein rechtlichen Seite, nicht von den "schlechten Karten", die man eh als Ausländer hat) gehört dann das Haus automatisch dem Landbesitzer?

Nicht daß ich da etwas vorhätte! :dog:

Und selbst wenn, ich wäre jetzt ja schon in einem Alter, in dem nach menschlichem Ermessen mein Pachtvertrag mit Buddha auf der Erde noch vor dem Pachtvertrag für das Land ablaufen dürfte....

Abgesehen davon wäre aber so eine "windige" Konstruktion für mich alleine schon ein Grund, so etwas nicht zu machen. Ich frage also tatsächlich nur aus Interesse.
 
        #103  

Member

Als "windig" würde ich das Konstrukt nicht bezeichnen, sondern als (einzige) rechtliche Möglichkeit, dass ein Ausländer in Thailand Eigentum und Wohnrecht - juristisch - erlangen kann. Von der privaten Seite sprechen wir mal nicht.

Zu Deiner Frage: So wie ich es verstanden habe, geht das Haus nach Ablauf des Pachtvertrags an den Landeigentümer über - es sei denn, Du hast zusätzlich ein eigenständiges Hauseigentum (such mal nach "Superficies") eingetragen und dort geregelt, was nach Ablauf geschieht. Best practise ist daher wohl, sowohl Landpacht + Hauseigentum zu vereinbaren und zu registrieren (Landamt + Chanot).

Grundsätzlich hat das mit Ausländer ja oder nein ja auch nichts zu tun. Es ist für Ausländer eben nur daher interessant und teilweise existentiell, da sie die "Kauf das Land, da ist alles mit dabei"-Option nicht haben.
 
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