Nach dem thailändischen Gesetz haben Ausländer die gleichen Eigentumsrechte wie thailändische Staatsangehörige.
Jedoch ist es unter dem Land Code Act B.E. 2497 (1954) für Ausländer verboten, Grundstücke und Landparzellen zu besitzen.
Ausländische Staatsangehörige in Thailand können eigene Immobilien wie folgt besitzen
• Eine Einheit in einem eingetragenen Condominium.
• Ein Gebäude, das sich auf einem Grundstück befindet.
• Ein eingetragener Pachtvertrag von bis zu 30 Jahren für alle Arten von bebauten Grundstücken oder Gebäuden.
Kauf eines Hauses und Pacht eines Grundstücks in Thailand
Ausländische Staatsangehörige können kein Land / Grundstück auf den eigenen Namen eintragen lassen.
Die bevorzugte Methode sind die sogenannten Lease Verträge, ähnlich dem deutschen Erbbaurecht ( alle Zahlungen für 30 Jahre sind im Kaufpreis enthalten).
Diese Rechtsform des Eigentums gibt dem Käufer das Recht, das Grundstück zu nutzen und den Vertrag für eine maximale Mietdauer von 30 Jahren beim Grundbuchamt zu registrieren.
Außerdem wird der Name des Ausländers auch auf die Rückseite der Grundstücksurkunde eingetragen.
Wichtig ist:
Das Haus und das Grundstück werden nach thailändischem Recht als zwei getrennte Vermögenswerte behandelt.
Baurechtsklausel in den Mietvertrag aufnehmen, das stellt sicher, dass Sie auf dem Grundstück legal bauen können.
Haben Sie eine Baugenehmigung auf Ihren Namen, die sichert das Eigentum am Haus.
Haus getrennt vom Grundstück registrieren, das bestätigt das rechtliche Eigentum an der Struktur.
Fügen Sie eine Klausel zur Übertragung des Mietvertrags auf Erben ein, die hilft bei der Nachlassplanung.
Diese Art und Weise, das Recht auf „Landbesitz“ zu erwerben, entspricht dem thailändischen Recht und ist der beliebteste Weg für Ausländer.
Warum ist dies der bevorzugte Weg?
Es ist einfach und unkompliziert.
Ausländer können während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags Gebäude errichten und das Grundstück nach Wahl nutzen.
Sie können den Vertrag auf Ihre Erben übertragen oder den Vertrag auf die gleiche Art und Weise verkaufen, wie Sie es mit einer Eigentumswohnung machen würden.
Die maximale Pachtdauer beträgt 30 Jahre
Member hat gesagt:
An Singapur habe ich nichts auszusetzen.
Aber in Thailand ist mehr Platz und das Preis-Leistungs-Verhältnis ist besser.
Und Steuern zahlst Du in Thailand gar keine, wenn Du von bereits versteuertem Vermögen lebst.
Was Du aber eben u.U. dem thailändischem Finanzamt nachweisen musst!