Diskussion Auswandern, Überwintern oder nur Urlaub?

  • Ersteller

Für welchen Lebensweg entscheidet ihr euch?

  • Auswandern (Südostasien)

    Stimmen: 35 16,8%
  • Auswandern (Rest der Welt)

    Stimmen: 9 4,3%
  • Wohnsitz in DACH und Überwintern bzw. mehrere Monate am Stück im Ausland

    Stimmen: 141 67,8%
  • Wohnsitz in DACH und normale Urlaubsreisen

    Stimmen: 23 11,1%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    208
  • Diese Umfrage wird geschlossen: .
        #101  

Member

Member hat gesagt:
Das scheint mir aber dennoch eine ziemlich unsichere Anlageform zu sein.
Ok. Mir gehört dann das Haus, aber nicht der Grund. Habe ich dann im Streitfall z.B. ein Geh und Fahrtrecht? oder komme ich nur noch nmit dem Helikopter in mein Haus?
Also ich meine z.B. auch nach Ablauf des Pachtvertrages? Oder bei sonstigen auftretenden Streitereien?

Und vor allem wie sicher ist sowas in Thailand? Wenn man also kein Thai ist und keine thailändische Ehefrau hat und nur als Farang hier herumgeistert?

Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis: wenn Du (privaten) Streit hast, kannst Du zwar das formale Recht haben, es wird Dir aber so verleidet (oder unzumutbar gemacht), dass Du freiwillig darauf verzichtest.

Nach Ablauf der Pachtvertrags hast Du eh schlechte Karten, da das Besitzrecht an das Landnutzungsrecht gekoppelt ist. Aber rein rechtlich bist Du mit Landpachtung + Landnutzungsrecht - beides beim Landamt registriert und im Chanot eingetragen - eigentlich auf der sicheren Seite.
Aber Recht haben und dieses auch nutzen zu können, sind eben zwei Dinge - im allgemeinen und als Ausländer im besonderen.
 
        #102  

Member

Member hat gesagt:
Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis: wenn Du (privaten) Streit hast, kannst Du zwar das formale Recht haben, es wird Dir aber so verleidet (oder unzumutbar gemacht), dass Du freiwillig darauf verzichtest.

Nach Ablauf der Pachtvertrags hast Du eh schlechte Karten, da das Besitzrecht an das Landnutzungsrecht gekoppelt ist. Aber rein rechtlich bist Du mit Landpachtung + Landnutzungsrecht - beides beim Landamt registriert und im Chanot eingetragen - eigentlich auf der sicheren Seite.
Aber Recht haben und dieses auch nutzen zu können, sind eben zwei Dinge - im allgemeinen und als Ausländer im besonderen.

Nur zur Information für mich:
Wenn der Pachtvetrtrag abgelaufen ist (wir sprechen jetzt von der rein rechtlichen Seite, nicht von den "schlechten Karten", die man eh als Ausländer hat) gehört dann das Haus automatisch dem Landbesitzer?

Nicht daß ich da etwas vorhätte! :dog:

Und selbst wenn, ich wäre jetzt ja schon in einem Alter, in dem nach menschlichem Ermessen mein Pachtvertrag mit Buddha auf der Erde noch vor dem Pachtvertrag für das Land ablaufen dürfte....

Abgesehen davon wäre aber so eine "windige" Konstruktion für mich alleine schon ein Grund, so etwas nicht zu machen. Ich frage also tatsächlich nur aus Interesse.
 
        #103  

Member

Als "windig" würde ich das Konstrukt nicht bezeichnen, sondern als (einzige) rechtliche Möglichkeit, dass ein Ausländer in Thailand Eigentum und Wohnrecht - juristisch - erlangen kann. Von der privaten Seite sprechen wir mal nicht.

Zu Deiner Frage: So wie ich es verstanden habe, geht das Haus nach Ablauf des Pachtvertrags an den Landeigentümer über - es sei denn, Du hast zusätzlich ein eigenständiges Hauseigentum (such mal nach "Superficies") eingetragen und dort geregelt, was nach Ablauf geschieht. Best practise ist daher wohl, sowohl Landpacht + Hauseigentum zu vereinbaren und zu registrieren (Landamt + Chanot).

Grundsätzlich hat das mit Ausländer ja oder nein ja auch nichts zu tun. Es ist für Ausländer eben nur daher interessant und teilweise existentiell, da sie die "Kauf das Land, da ist alles mit dabei"-Option nicht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #104  

Member

Member hat gesagt:
watt watt watt? zwei Fälle in meiner mittelbaren Nachbarschaft ! Außerdem habe ich noch nie an einem Steintisch gesessen
Da waren die 2 Ausländer eben nicht die schlauesten ..:(..

Und um "Steintischstories" zu hören, muss man nicht zwingend an einem solchen sitzen ..;-)..!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #105  

Member

Nach dem thailändischen Gesetz haben Ausländer die gleichen Eigentumsrechte wie thailändische Staatsangehörige.

Jedoch ist es unter dem Land Code Act B.E. 2497 (1954) für Ausländer verboten, Grundstücke und Landparzellen zu besitzen.

Ausländische Staatsangehörige in Thailand können eigene Immobilien wie folgt besitzen

• Eine Einheit in einem eingetragenen Condominium.

• Ein Gebäude, das sich auf einem Grundstück befindet.

• Ein eingetragener Pachtvertrag von bis zu 30 Jahren für alle Arten von bebauten Grundstücken oder Gebäuden.

Kauf eines Hauses und Pacht eines Grundstücks in Thailand

Ausländische Staatsangehörige können kein Land / Grundstück auf den eigenen Namen eintragen lassen.

Die bevorzugte Methode sind die sogenannten Lease Verträge, ähnlich dem deutschen Erbbaurecht ( alle Zahlungen für 30 Jahre sind im Kaufpreis enthalten).

Diese Rechtsform des Eigentums gibt dem Käufer das Recht, das Grundstück zu nutzen und den Vertrag für eine maximale Mietdauer von 30 Jahren beim Grundbuchamt zu registrieren.

Außerdem wird der Name des Ausländers auch auf die Rückseite der Grundstücksurkunde eingetragen.

Wichtig ist:

Das Haus und das Grundstück werden nach thailändischem Recht als zwei getrennte Vermögenswerte behandelt.

Baurechtsklausel in den Mietvertrag aufnehmen, das stellt sicher, dass Sie auf dem Grundstück legal bauen können.

Haben Sie eine Baugenehmigung auf Ihren Namen, die sichert das Eigentum am Haus.

Haus getrennt vom Grundstück registrieren, das bestätigt das rechtliche Eigentum an der Struktur.

Fügen Sie eine Klausel zur Übertragung des Mietvertrags auf Erben ein, die hilft bei der Nachlassplanung.

Diese Art und Weise, das Recht auf „Landbesitz“ zu erwerben, entspricht dem thailändischen Recht und ist der beliebteste Weg für Ausländer.


Warum ist dies der bevorzugte Weg?

Es ist einfach und unkompliziert.

Ausländer können während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags Gebäude errichten und das Grundstück nach Wahl nutzen.

Sie können den Vertrag auf Ihre Erben übertragen oder den Vertrag auf die gleiche Art und Weise verkaufen, wie Sie es mit einer Eigentumswohnung machen würden.

Die maximale Pachtdauer beträgt 30 Jahre

Member hat gesagt:
An Singapur habe ich nichts auszusetzen.
Aber in Thailand ist mehr Platz und das Preis-Leistungs-Verhältnis ist besser.
Und Steuern zahlst Du in Thailand gar keine, wenn Du von bereits versteuertem Vermögen lebst.
Was Du aber eben u.U. dem thailändischem Finanzamt nachweisen musst!
 
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