Smalltalk Baht-Wechselkurs Infos und Gelaber (sonst nichts)

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        #6.551  

Member

Member hat gesagt:
Bei der Einreise kann man bis zu 10 000 Euro mitnehmen (ohne zu deklarieren). Kontoauszüge wiederum auf einem thailändischen Konto sind beweiskräftig, sollte man das mitnehmen: mach ich nicht, denn es wird eingezahlt. Schwarzgeld habe ich keines.

Perfekte Beschreibung. Danke dafür. Wirklich Idiotensicher.

Ich habe jahrelang Geld in bar transferiert (Deutschland/Dubai und umgekehrt)
Ich würde dringend raten, 10.000 Euro beim deutschen Zoll zu deklarieren!
Sollte aus irgendeinem doofen Grund mal kontrolliert werden oder man sonst irgendwie draufkommen, wird das Geld konfisziert ud eine zusätzliche Strafzahlung ist fällig!
Beleg von der Bank mitnehmen, daß es von Deinem Konto abgehoben wurde...und das ganz ist am Flughafen D eine Sache von 5 Minuten.
Was Thailand will, weiß ich nicht, aber oben wurde ja bereits geschrieben, daß da die Grenze bei 20.000 Dollar liegen soll. Ich gehe davon aus, daß das stimmt.
 
        #6.552  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe jahrelang Geld in bar transferiert (Deutschland/Dubai und umgekehrt)
Ich würde dringend raten, 10.000 Euro beim deutschen Zoll zu deklarieren!
Sollte aus irgendeinem doofen Grund mal kontrolliert werden oder man sonst irgendwie draufkommen, wird das Geld konfisziert ud eine zusätzliche Strafzahlung ist fällig!
Beleg von der Bank mitnehmen, daß es von Deinem Konto abgehoben wurde...und das ganz ist am Flughafen D eine Sache von 5 Minuten.
Was Thailand will, weiß ich nicht, aber oben wurde ja bereits geschrieben, daß da die Grenze bei 20.000 Dollar liegen soll. Ich gehe davon aus, daß das stimmt.

Man muss AB 10 000 Euro deklarieren, nicht unter diesem Betrag. Ich habe vor 9900 Euro mitzunehmen.

Member hat gesagt:
Bei der Einreise (und Ausreise) in (aus) der EU keine Anmeldung bis 10.000.- Euro!
 
        #6.554  

Member

Member hat gesagt:
Man muss AB 10 000 Euro deklarieren, nicht unter diesem Betrag. Ich habe vor 9900 Euro mitzunehmen.
Stimmt. Dann kann unter Umständen diese Info des Deutschen Zolls auch bei 9900.- Euro interessant werden:

Anzeige nach Aufforderung

Der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU wird in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht.
Neben den Zollbediensteten sind auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt.

Werden Sie von Zollbediensteten bei einer Kontrolle zur Anzeige von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufgefordert, müssen Sie Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben sowie deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen - auch wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde.


Quelle: https://www.zoll.de
 
        #6.555  

Member

Member hat gesagt:
Stimmt. Dann kann unter Umständen diese Info des Deutschen Zolls auch bei 9900.- Euro interessant werden:

Anzeige nach Aufforderung

Der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU wird in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht.
Neben den Zollbediensteten sind auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt.

Werden Sie von Zollbediensteten bei einer Kontrolle zur Anzeige von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufgefordert, müssen Sie Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben sowie deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen - auch wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde.


Quelle: https://www.zoll.de
Nein. Werte unter 10000 Euro muss man nicht angeben. Das hast Du falsch verstanden. Du musst Auskunft geben, wenn Du gefragt wirst hast aber keine Auskunftspflicht. Ansonsten: kann man auch die meinen, die einen Euro haben. Ein Gesetz und eine Verordnung muss hinreichend bestimmt sein, um wirksam zu sein. Ich werde gar nichts angeben, weil es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt.

Es wird einfach gesagt: Das Geld wurde abgehoben - wenn gefragt wird. Dafür gibt es aber eh keinerlei Grund.
 
        #6.556  

Member

Member hat gesagt:
Das hast Du falsch verstanden. Du musst Auskunft geben, wenn Du gefragt wirst
@Musterknabe
Ich habe nichts falsch verstanden! Ich habe eine Aussage des Deutschen Zolls zitiert!
Da du aber hier viele Fragen hast und wenn man die versucht dir zu beantworten und dir zu helfen, dann zweifelst du es an bzw. weisst am Ende alles Besser! Ich bin, was deine Person betrifft, raus!
 
        #6.557  

Member

Member hat gesagt:
@Musterknabe
Ich habe nichts falsch verstanden! Ich habe eine Aussage des Deutschen Zolls zitiert!
Da du aber hier viele Fragen hast und wenn man die versucht dir zu beantworten und dir zu helfen, dann zweifelst du es an bzw. weisst am Ende alles Besser! Ich bin, was deine Person betrifft, raus!
Er sagt, daß er 9900 Euro mitnimmt,ein paar Posts vorher spricht er von 10 bis 20000 Euro.
Er ist ein Schwätzer und Besserwisser 🤷🏻
 
        #6.558  

Member

Member hat gesagt:
@Musterknabe
Ich habe nichts falsch verstanden! Ich habe eine Aussage des Deutschen Zolls zitiert!
Da du aber hier viele Fragen hast und wenn man die versucht dir zu beantworten und dir zu helfen, dann zweifelst du es an bzw. weisst am Ende alles Besser! Ich bin, was deine Person betrifft, raus!
Du hast einige richtige Informationen gegeben und verbreitest nun völlig übertriebene und offensichtlich von Dir falsch verstandene Statements. Es gibt NULL Anlass hier so zu übertreiben.

Wenn ich schreibe, dass Du etwas falsch verstanden hast ist das noch wohlwollend ausgedrückt. Nun habe ich indes den Eindruck, dass Du Dich wichtig machen willst. Überflüssig. Deine Ausführungen zum Zoll sind überzogen. Komplett

Member hat gesagt:
Er sagt, daß er 9900 Euro mitnimmt,ein paar Posts vorher spricht er von 10 bis 20000 Euro.
Er ist ein Schwätzer und Besserwisser 🤷🏻

Man kann einen Barbetrag mit nehmen und einen weiteren abheben und einzahlen. Generell kann man auch mehrfach Beträge mitnehmen und mehrfach einzahlen. Man kann auch erwägen, wie viel man einzahlt.

Man was gibt es hier für merkwürdige Leute...neben etlichen Vernünftigen
 
        #6.559  

Member

Member hat gesagt:
@Musterknabe
Ich habe nichts falsch verstanden! Ich habe eine Aussage des Deutschen Zolls zitiert!
Da du aber hier viele Fragen hast und wenn man die versucht dir zu beantworten und dir zu helfen, dann zweifelst du es an bzw. weisst am Ende alles Besser! Ich bin, was deine Person betrifft, raus!
Schwarzgeld unter 10000 Euro musst du beim Zoll melden. Um Mal für etwas mehr Unklarheit zu sorgen..
 
        #6.560  

Member

Member hat gesagt:
Schwarzgeld unter 10000 Euro musst du beim Zoll melden. Um Mal für etwas mehr Unklarheit zu sorgen..

Wenigstens etwas Humor. Frei nach dem Motto (wenn ich falsch verstanden überzogen das hier dann weiter interpretiere, komme ich auf sowas: "jeder Euro der nicht erwiesenermaßen nicht schwarz erworben wurde, ist schwarz erworben und muss in vorauseilendem Gehorsam demütig bei Zoll abgegeben werden").

Ich für mich habe schlicht keine Lust proaktiv in eine Rechtfertigungshaltung zu gehen. Zudem fahre ich eh mindestens 2x jährlich und bin gerade erst dabei ein Konto dort zu eröffnen um es als Möglichkeit zu etablieren eben zukünftig keine großen Beträge mehr zu transportieren.

Bin ja mal gespannt, ob es als Tourist wirklich geht ein Konto zu eröffnen da. Mal sehen
 
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