Thailändisch lernen

Thailand-Frage Besteuerung Betriebsrente, Rente abgemeldet aus Deutschland oder nicht?

        #1  

Member

Hätte mal ein paar Fragen zur Rentenbesteuerung:

Wenn man in Thailand lebt und in D abgemeldet ist, ist die gesetzliche Rente in D steuerfrei und wäre in Thailand zu versteuern (wenn TH sie besteuern würde). Eine Betriebsrente wäre, soviel ich weiß, auf jeden Fall in D zu versteuern, auch wenn man in TH lebt.

Nehmen wir mal an, der zu versteuernde Betrag der Betriebsrente wäre 6.000 Euro pro Jahr. Frage ist jetzt, mit welchem Steuersatz wird das versteuert? Die Steuertabelle für Einkommenssteuer geht erst bei über 10.000 Euro los. Wie würde in diesem Fall der persönliche Steuersatz, der auf die Betriebsrente angewandt wird, ermittelt werden? Steuerfrei wird diese Rente wohl nicht sein, da sie in der Einzahlungsphase bereits steuerfrei gestellt war.

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Wenn du dich in DE abmeldest und in TH lebst, bist du "beschränkt steuerpflichtig", was dazu führt, dass der Steuergrundfreibetrag (2022 = 10.347) weg fällt. Dein zu versteuerndes Einkommen wäre dann 6.000 EUR ohne GFB. Gib in die Tabelle 10.347+6.000=16.347 ein, dann siehst du die fällige Steuer.
        #20  

Member

Member hat gesagt:
dass Bezieher einer Betriebsrente meist auch Bezieher einer gesetzlichen Rente sind.

Davon kann man ausgehen.
Es gibt vielleicht Ausnahmen.
Mir fällt kein Szenario ein.
Member hat gesagt:
Mir geht es nur darum, FK, die sich hier informieren, vor unliebsamen Ueberraschungen zu bewahren.
👍
Dazu ist diese Diskussion doch äusserst hilfreich.
Gerade den Aspekt der Möglichkeit des steuerfreien Bezuges der GR in Thailand und einer möglichen Progression in Zusammenhang mit anderen Einkünften, zeigt wie Vielschichtig und Individuell die Problematik ist.

Ich war bisher nur zur Rentenberatung.
Der Kollege dort hat mir geraten,
alle anderen Einkünfte ausser der GR
und von Kapitalerträgen in Deutschland, nach Möglichkeit vor der Auswanderung zu beenden.

Steuerberater werde ich dazu in nächster Zeit konsultieren.
Bisschen Zeit bleibt noch bis zum Ruhestand.
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Bei den Betriebsrenten kenne ich mich, wie gesagt, nicht aus.

Ich mich auch nicht.
Für mich auch kein Thema, weil es keine gibt.

Sicher hast du Recht, man könnte das alles berechnen auf Heller und Pfennig und dann
eine entsprechende Entscheidung treffen.

Was mir dabei zu kurz kommt, ist Abseits von Geld hin oder her...
Ich möchte von meinem Alterssitz in Thailand aus, keine Belastungen durch jährliche Steuererklärungen und eventuellen Streitigkeiten mit der deutschen Finanzbehörde.
Ich denke das geht vielen so und von daher sind Überlegungen wie man sich generell frei von solchen "Belastungen" stellen kann, wichtig.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Was mir dabei zu kurz kommt, ist Abseits von Geld hin oder her...
Ich möchte von meinem Alterssitz in Thailand aus, keine Belastungen durch jährliche Steuererklärungen und eventuellen Streitigkeiten mit der deutschen Finanzbehörde.
Ich denke das geht vielen so und von daher sind Überlegungen wie man sich generell frei von solchen "Belastungen" stellen kann, wichtig.
Ist schon richtig, aber die Option haben Bezieher von monatlichen deutschen Betriebsrenten nicht! Die kommen um die jaehrliche Steuererklaerung nicht herum.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Was mir dabei zu kurz kommt, ist Abseits von Geld hin oder her...
Ich möchte von meinem Alterssitz in Thailand aus, keine Belastungen durch jährliche Steuererklärungen und eventuellen Streitigkeiten mit der deutschen Finanzbehörde.
Ich denke das geht vielen so und von daher sind Überlegungen wie man sich generell frei von solchen "Belastungen" stellen kann, wichtig.
Das wäre mir auch am liebsten. Leider werde ich um das Thema Steuererklärung vermutlich nicht herumkommen.

Andererseits ist die zu erwartende Betriebsrente, die, neben anderen finanziellen Aspekten, ein weiterer Baustein der finanziellen Absicherung ist, wodurch der frühere Ausstieg aus dem Berufsleben und somit eine vorzeitige Auswanderung ermöglicht werden kann.
 
        #26  

Member

Wenn das FA Neubrandenburg fuer die Steuererklaerung zustaendig ist, dann hat man damit kaum Probleme. Die sind sehr gut organisiert! Die fertigen den Steuerbescheid automatisch und ohne Steuererklaerung deinerseits auf der Grundlage ihrer Daten ueber die deutschen Einkuenfte aus. Wenn man beschraenkt steuerpflichtig ist, liegen die mit ihrem Steuerbescheid meist richtig. Man muss also nur den automatischen Bescheid pruefen und fristgerecht die Steuer abfuehren. Einfacher geht es nicht.

Nur wenn man Einspruch einlegt, z.B. weil man fuer das Steuerjahr die unbeschraenkte Steuerpflicht beantragt, dann muss man zusaetzliche Unterlagen beibringen. Welche das sind erklaert ein versierter und gut erreichbarer Sachbearbeiter. Sobald der alle angeforderten Unterlagen hat, fertigt das FA einen neuen Steuerbescheid aus, wieder ohne Vorliegen einer formalen Steuererklaerung. Das laeuft bei mir jetzt schon im dritten Jahr so und ich bin mit dem Service rundum zufrieden!
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
...
alle anderen Einkünfte ausser der GR
und von Kapitalerträgen in Deutschland, nach Möglichkeit vor der Auswanderung zu beenden...
Da hab ich etwas andere Informationen, insbesondere was Aktien & Co. anbetrifft.
Ich stecke allerdings gerade mitten in den Reisevorbereitungen - in ein paar Tagen geht´s wieder los.

Trotzdem halte ich das für recht wichtig...
Bitte erinnert mich Anfang April an dieses Thema "Als Expat seine Aktien/-fonds in DACH belassen?"
Da hab ich ein paar Fragen bzw. sehe ich bei günstiger Gesetzeslage (in Thailand) evt. auch wieder einiges an Einsparpotential.

LG
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Da hab ich etwas andere Informationen,

Es ging nicht um die Besteuerung von Kapitalerträgen an sich, sondern um die Auswirkung von Kapitalerträgen auf nicht/unbeschränkt/beschränkt Steuerpflichtig beim Wegzug nach Thailand.

Member hat gesagt:
sehe ich bei günstiger Gesetzeslage (in Thailand) evt. auch wieder einiges an Einsparpotential.
👍
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Na, wenn du in DE "unbeschränkt steuerpflichtig" bist, versteuerst du alle Einkünfte, also auch die gesetzliche Rente, ganz normal, und der Grundfreibetrag findet dann Anwendung.
Im ersten Reflex hatte ich das fuer richtig gehalten. Inzwischen aber habe ich Bedenken. Ich denke das Besteuerungsrecht an der gesetzlichen Rente haengt ausschliesslich vom gewoehnlichen Aufenthalt ab. Das ist bei der Unterscheidung zwischen beschraenkter und unbeschraenkter Steuerpflicht aber nicht so, denn man kann ich mit einem Wohnsitz im Ausland auf Antrag als unbeschraenkt steuerpflichtig eingestuft werden.

@jamesbe 's Frage zielt ja auf einen solchen Fall ab:
Member hat gesagt:
Wie würde es aussehen, wenn ich in D die Voraussetzungen für "unbeschränkt steuerpflichtig" erfüllen würden (mehr als 90 % des Welteinkommens werden aus D bezogen). Ändert sich dann etwas an der Besteuerung der gesetzlichen und/oder betrieblichen Rente?
In diesem Fall wuerden meiner Meinung nach alle Welteinkuenfte in die Bestimmung des Steuersatzes einfliessen, aber nur die deutschen Einkuenfte, fuer die Deutschland das Besteuerungsrecht hat (also bei Wohnsitz in Thailand nicht die deutsche Rente!), wuerden mit diesem Steuersatz veranlagt. Allerdings wird dieser Fall praktisch nie eintreffen, denn die 90% des Welteinkommens, das aus D bezogen wird, darf nicht die gesetzliche Rente enthalten! Siehe hier:

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht


Dort heisst es zur unbeschraenkten Steuerpflicht auf Antrag:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Einkünfte ganz oder zumindest überwiegend aus Deutschland bezogen werden und in Deutschland zu versteuern sind.
 
        #30  

Member

Guter Einwand. Genau diesen Fall hatten wir vor ca. zwei Jahren mal im Freundeskreis diskutiert, weil einer folgende Vorausetzungen hatte (ungefähr) :

Gesetzl. Rente 20.000
Zuschuss der DRV zur PKV: 1.500
Kapitaleinkünfte 25.000
Pensionskasse 1.500
Private RV 1.500

Und wir konnten es drehen und wenden wie wir wollten. Wir hatten keine Idee, wie er in Thailand leben und unbeschränkt steuerpflichtig werden könnte.
 
        #31  

Member

Member hat gesagt:
Gesetzl. Rente 20.000

Und wir konnten es drehen und wenden wie wir wollten. Wir hatten keine Idee, wie er in Thailand leben und unbeschränkt steuerpflichtig werden könnte.
Ich habe mal den wesentlichen Punkt kopiert. Bei 20000 EUR gesetzlicher Rente mit Wohnsitz in Thailand muesste man mindestens 180000 EUR versteuerbares Einkommen in Deutschland haben, um die 90 % Regel zu erfuellen, denn die 20000 EUR zaehlen bei den 10 % mit. Das bedeutet praktisch, dass ein normaler Rentenbezieher mit Wohnsitz in Thailand nicht freiwillig unbeschraenkt steuerpflichtig sein kann.
 
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