Ist ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant, wird von der Botschaft zum Zeitpunkt der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland (Heiratsvisum) bzw. der Familienzusammenführung nach Heirat in Thailand (Ehegattennachzug) überdies ein Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache gefordert. Dieser ist erbracht bei Vorlage eines so genannten „Start Deutsch 1“ bzw. „A1“-Zeugnisses; ein Hochschulabschluss befreit laut Gesetzgeber hiervon, doch kommt diese Ausnahme erfahrungsgemäß nur bei Master-Abschlüssen zur Geltung.