Member hat gesagt:
Das ist unzweckmäßig. Das system wird nun dem Piloten “gehorchen“ und sich seinen anweisungen fügen,anstatt selbst zu entscheiden,mit klaren hinweisen im Handbuch, wie zu verfahren ist.
Deine Worte in Gottes Ohr
@Banderas
Ich gehe mal davon aus, dass du einige der verlinkten Artikel gelesen hast und dir nicht entgangen ist, dass neben:
- ungenügenden Informationen im Piloten-Handbuch, dass Stabilisierungs-System von Boing bis zum ersten Absturz weitgehend verschwiegen wurde.
- es wurde mittlerweile eingeräumt, dass es überhaupt keine Trainingsmöglichkeiten an einem Flugsymulator für das Stabilisierungssystem gibt.
- der zusätzliche Schwachpunkt ist, dass das "Absturz-System" nur über einen Sensor die Luftströmungen analysiert und es zur nächsten vorprogrammierten Katastrophe kommen kann, wenn dieser Sensor ausfällt!
Der Pilot muss die Möglichkeit haben, manuell einzugreifen! Ein technischer Ausfall muss immer durch Piloten zu korrigieren sein, sonst kann man sein "letztes Hemd" mitnehmen, wenn man in diesen Flieger einsteigt.
Bei Boing haben Verkaufsmanager massiven Druck auf die Entwickler ausgeübt, um den zeitlichen Rückstand in der Entwicklung und Erprobung zur Konkurrenzmaschine von Airbus zu beeinflussen. Das Stabilisierungssystem wurde im Hauruckverfahren konzepiert. Es konnte sicherlich nicht ausreichend zum Abschluss der Entwicklungphase bei Boing getestet werden. Boing hat zusätzlich massiv Einfluss auf das Zulassungsverfahren in den USA genommen.
Flugzulassungsbehörden in anderen Ländern haben auf die US-amerikanische Kontrolle durch deren Flugzulassungsbehörde vertraut und selbst nicht ausreichend kontrolliert.
Es ist sicherlich nicht damit getan, die Software zu aktualisieren. Das ist der Wunsch von Boing.
Warten wir ab, was die US-Regierung in Verbindung mit Justiz und Ermittlungsbehörden an das Tageslicht bringen wird. Es werden nicht nur bei Boing einige Köpfe rollen. Das Spagat ist der wirtschaftliche Schaden von Boing zu einem dritten Flugzeugabsturz, aufgrund einer übereilten Wiederzulassung der Maschinen zum Flugbetrieb.