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FTI Drive - dicke Pleite 
Der Veranstalter ist Insolvent. Wer keine Pauschalreise buchte, geht leer aus - die sind versichert aber wer bucht bitte heute noch Pauschalreisen: ich kenne NIEMANDEN.
Ich habe einen Mietwagen für längere Zeit in Thailand gebucht. Mein Vorteil: ich habe per Visa - Karte gezahlt. Charge-back ist prinzipiell möglich. Ich rief da heute an. Sie wollten wissen, ob FTI Zahlungen ablehnt und ob ich was schriftlich habe. Ich erklärte ihnen was ein Insolvenzantrag bedeutet und das keinerlei Leistungen zu erwarten seien und verwies auf die Webseite. Wurde als Argument akzeptiert: ich bekomme mein Geld zurück.
Wer aber überwies, geht LEER aus. Man kann den Anspruch natürlich titulieren und hoffen: ich würde da jede Hoffnung begraben. Rechtlich liegt der Grund darin, dass man mit der Kreditkarte eigentlich die eigene Leistungspflicht noch nicht an den Erfüllungsort verbrachte und somit auch nichts "entnommen" wird.
Wie geht es euch? Noch jemand betroffen? Es nervt irgendwie schon...
Ich erkläre aber einmal das Verfahren, damit man begreift was gemeint ist (ich habe es bereits zu Covid Zeiten bei einer Fluglinie angewandt, die nicht erstatten wollte).
Das Chargeback-Verfahren ist ein Schutzmechanismus für Kreditkarteninhaber, der ermöglicht, unberechtigte oder fehlerhafte Abbuchungen rückgängig zu machen. Es basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und den Vertragsbedingungen der Kreditkartenunternehmen.
Rechtsgrundlage für das Chargeback-Verfahren bildet in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), konkret die Regelungen zu ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) sowie die Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
International sind die Kreditkartenunternehmen, wie Visa und MasterCard, verpflichtet, ihren Kunden entsprechende Mechanismen anzubieten, die in ihren Vertragsbedingungen festgelegt sind.
Ein erfolgreicher Chargeback führt zur Rückerstattung an den Karteninhaber und zum Verlust des Betrags für den Händler. Händler sollten daher alle Transaktionsunterlagen sorgfältig aufbewahren. Uns Verbraucher kann das aber Schnuppe sein - dessen Problem.
Das Chargeback-Verfahren ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucherinteressen im Zahlungsverkehr und erfordert präzise Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Vorgaben. Zusammenfassend ist das Chargeback-Verfahren ein wesentliches rechtliches Mittel zur Sicherung der Interessen von Kreditkarteninhabern. Gut so.
Ich werde es nun abermals anwenden.
Der Veranstalter ist Insolvent. Wer keine Pauschalreise buchte, geht leer aus - die sind versichert aber wer bucht bitte heute noch Pauschalreisen: ich kenne NIEMANDEN.
Ich habe einen Mietwagen für längere Zeit in Thailand gebucht. Mein Vorteil: ich habe per Visa - Karte gezahlt. Charge-back ist prinzipiell möglich. Ich rief da heute an. Sie wollten wissen, ob FTI Zahlungen ablehnt und ob ich was schriftlich habe. Ich erklärte ihnen was ein Insolvenzantrag bedeutet und das keinerlei Leistungen zu erwarten seien und verwies auf die Webseite. Wurde als Argument akzeptiert: ich bekomme mein Geld zurück.
Wer aber überwies, geht LEER aus. Man kann den Anspruch natürlich titulieren und hoffen: ich würde da jede Hoffnung begraben. Rechtlich liegt der Grund darin, dass man mit der Kreditkarte eigentlich die eigene Leistungspflicht noch nicht an den Erfüllungsort verbrachte und somit auch nichts "entnommen" wird.
Wie geht es euch? Noch jemand betroffen? Es nervt irgendwie schon...
Ich erkläre aber einmal das Verfahren, damit man begreift was gemeint ist (ich habe es bereits zu Covid Zeiten bei einer Fluglinie angewandt, die nicht erstatten wollte).
Das Chargeback-Verfahren ist ein Schutzmechanismus für Kreditkarteninhaber, der ermöglicht, unberechtigte oder fehlerhafte Abbuchungen rückgängig zu machen. Es basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und den Vertragsbedingungen der Kreditkartenunternehmen.
Rechtsgrundlage für das Chargeback-Verfahren bildet in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), konkret die Regelungen zu ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) sowie die Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
International sind die Kreditkartenunternehmen, wie Visa und MasterCard, verpflichtet, ihren Kunden entsprechende Mechanismen anzubieten, die in ihren Vertragsbedingungen festgelegt sind.
Ablauf des Chargeback-Verfahrens
- Antragstellung: Der Karteninhaber meldet die fragliche Transaktion seiner Bank (Issuer) und legt erforderliche Belege vor.
- Prüfung: Die Bank prüft den Antrag und kontaktiert gegebenenfalls den Händler (Acquirer).
- Vorläufige Gutschrift: Während der Prüfung kann die Bank dem Karteninhaber eine provisorische Gutschrift gewähren.
- Rückbuchung: Bei Anerkennung der Beschwerde wird der Betrag endgültig rückgebucht. Bei Ablehnung kann der Karteninhaber weitere Rechtsmittel einlegen.
Ein erfolgreicher Chargeback führt zur Rückerstattung an den Karteninhaber und zum Verlust des Betrags für den Händler. Händler sollten daher alle Transaktionsunterlagen sorgfältig aufbewahren. Uns Verbraucher kann das aber Schnuppe sein - dessen Problem.
Das Chargeback-Verfahren ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucherinteressen im Zahlungsverkehr und erfordert präzise Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Vorgaben. Zusammenfassend ist das Chargeback-Verfahren ein wesentliches rechtliches Mittel zur Sicherung der Interessen von Kreditkarteninhabern. Gut so.
Ich werde es nun abermals anwenden.
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