Thailand CHARGEBACK / FTI Drive PLEITE, Mietwagen in Thailand: möglichst JEDE Buchung immer nur per Kreditkarte zahlen! NIE überweisen.

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FTI Drive - dicke Pleite ;-)


Der Veranstalter ist Insolvent. Wer keine Pauschalreise buchte, geht leer aus - die sind versichert aber wer bucht bitte heute noch Pauschalreisen: ich kenne NIEMANDEN.

Ich habe einen Mietwagen für längere Zeit in Thailand gebucht. Mein Vorteil: ich habe per Visa - Karte gezahlt. Charge-back ist prinzipiell möglich. Ich rief da heute an. Sie wollten wissen, ob FTI Zahlungen ablehnt und ob ich was schriftlich habe. Ich erklärte ihnen was ein Insolvenzantrag bedeutet und das keinerlei Leistungen zu erwarten seien und verwies auf die Webseite. Wurde als Argument akzeptiert: ich bekomme mein Geld zurück.

Wer aber überwies, geht LEER aus. Man kann den Anspruch natürlich titulieren und hoffen: ich würde da jede Hoffnung begraben. Rechtlich liegt der Grund darin, dass man mit der Kreditkarte eigentlich die eigene Leistungspflicht noch nicht an den Erfüllungsort verbrachte und somit auch nichts "entnommen" wird.

Wie geht es euch? Noch jemand betroffen? Es nervt irgendwie schon...

Ich erkläre aber einmal das Verfahren, damit man begreift was gemeint ist (ich habe es bereits zu Covid Zeiten bei einer Fluglinie angewandt, die nicht erstatten wollte).

Das Chargeback-Verfahren ist ein Schutzmechanismus für Kreditkarteninhaber, der ermöglicht, unberechtigte oder fehlerhafte Abbuchungen rückgängig zu machen. Es basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und den Vertragsbedingungen der Kreditkartenunternehmen.

Rechtsgrundlage für das Chargeback-Verfahren bildet in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), konkret die Regelungen zu ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) sowie die Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).

International sind die Kreditkartenunternehmen, wie Visa und MasterCard, verpflichtet, ihren Kunden entsprechende Mechanismen anzubieten, die in ihren Vertragsbedingungen festgelegt sind.


Ablauf des Chargeback-Verfahrens​

  1. Antragstellung: Der Karteninhaber meldet die fragliche Transaktion seiner Bank (Issuer) und legt erforderliche Belege vor.
  2. Prüfung: Die Bank prüft den Antrag und kontaktiert gegebenenfalls den Händler (Acquirer).
  3. Vorläufige Gutschrift: Während der Prüfung kann die Bank dem Karteninhaber eine provisorische Gutschrift gewähren.
  4. Rückbuchung: Bei Anerkennung der Beschwerde wird der Betrag endgültig rückgebucht. Bei Ablehnung kann der Karteninhaber weitere Rechtsmittel einlegen.
Rechtsfolgen

Ein erfolgreicher Chargeback führt zur Rückerstattung an den Karteninhaber und zum Verlust des Betrags für den Händler. Händler sollten daher alle Transaktionsunterlagen sorgfältig aufbewahren. Uns Verbraucher kann das aber Schnuppe sein - dessen Problem.

Das Chargeback-Verfahren ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucherinteressen im Zahlungsverkehr und erfordert präzise Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Vorgaben. Zusammenfassend ist das Chargeback-Verfahren ein wesentliches rechtliches Mittel zur Sicherung der Interessen von Kreditkarteninhabern. Gut so.

Ich werde es nun abermals anwenden.
 
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        #2  

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Chargeback hatte ich damals bei der Pleite von Thai Airways versucht .
Formulare ausgefüllt Beweise versendet alles dokumentiert.
Zeitverschwendung, Barclays hatte das nicht annerkannt und abgelehnt.

Im Nachhinein ist alles gut ausgegangen, Gutschein erhalten und benutzt.
Einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich mit Paypal.

In vielen Fällen ist oft schwer das, Geld einfach zurück zu bekommen.
Weil die Fälle nicht eindeutig sind, das ist aber nur meine Erfahrung.

Versuche es im jeden Fall , vieleicht geht es ja... Ich bin gespannt wie es weitergeht.
 
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        #4  

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Member hat gesagt:
Dann bin ich mal gespannt, was der Insolvenzverwalter dazu sagt. Google mal den Begriff Insolvenzanfechtung…
Die Grundlagen der Insolvenzanfechtung – eine Einführung


Du hast das nicht verstanden nehme ich an. Er wird nichts sagen können. Die Leistung ist noch meinerseits nicht am Erfüllungsort sondern nur bei meiner Bank. Visa kennt das Verfahren und wird es umsetzen. Ich kenne das Insolvenzrecht einigermaßen.

Member hat gesagt:
Chargeback hatte ich damals bei der Pleite von Thai Airways versucht .
Formulare ausgefüllt Beweise versendet alles dokumentiert.
Zeitverschwendung, Barclays hatte das nicht annerkannt und abgelehnt.

Im Nachhinein ist alles gut ausgegangen, Gutschein erhalten und benutzt.
Einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich mit Paypal.

In vielen Fällen ist oft schwer das, Geld einfach zurück zu bekommen.
Weil die Fälle nicht eindeutig sind, das ist aber nur meine Erfahrung.

Versuche es im jeden Fall , vieleicht geht es ja... Ich bin gespannt wie es weitergeht.

Ich habe es seinerzeit bei Rynair gemacht. Die haben mir angedroht auf eine "schwarze Liste" zu kommen - keine Ahnung was geschah. Ich bekam mein Geld zurück und zwar nach 3 Wochen - andere bekamen Gutscheine, die mich nicht interessierten. Ich hab die Karte bei Visa.
 
        #5  

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Member hat gesagt:
Visa kennt das Verfahren und wird es umsetzen
Das habe ich auch nicht in Frage gestellt. Nur, ob der Insolvenzverwalter tatenlos hinnimmt, das Vermögen, das zur Insolvenzmasse gehört, abfließt. Aber mach wie du meinst…
 
        #6  

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Member hat gesagt:
Das habe ich auch nicht in Frage gestellt. Nur, ob der Insolvenzverwalter tatenlos hinnimmt, das Vermögen, das zur Insolvenzmasse gehört, abfließt. Aber mach wie du meinst…

Das gehört nicht zur Insolvenzmasse. Somit bleibt er aussen vor. Man muss rechtzeitig reagieren. Ich habe sofort reagiert.

Erfüllungsort meiner Leistung ist die Bank der anderen Seite. Wurde alles gestoppt, ist es nicht in der Insolvenzmasse
 
        #8  

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Hier mal ein Artikel, der sich ausführlich mit dem Thema "Chargeback bei Insolvenz" beschäftigt:


Der Artikel bestätigt die Ausführungen von @Musterknabe

Ich selbst buche aus demselben Grund auch alles mit Kreditkarte. Habe das Chargeback Verfahren auch schon mal selbst erfolgreich wegen eines in der Coronazeit annulierten innerkenianischen Flugs angewendet.
 
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        #9  

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Member hat gesagt:
In meiner Miles and More Kreditkarten App bekam ich heute sogar einen Hinweis der hier hin führt: Insolvenz der FTI Touristik GmbH | Miles & More Kreditkarte


Unverschämt bei FTI finde ich, dass die eiskalt wenige Tage vor der Insolvenz (drohende Zahlungsunfähigkeit nach 18 InsO bestand mit Sicherheit bereits) noch weiter munter Geschäfte tätigten.

Dafür gehören die, die das nicht rechtzeitig stoppten "gekreuzigt".

Member hat gesagt:
Hier mal ein Artikel von der Website Travel-dealz.de, der sich ausführlich mit dem Thema Chargeback bei Insolvenz beschäftigt:


Der Artikel bestätigt die Ausführungen von @Musterknabe

Ich selbst buche aus demselben Grund auch alles mit Kreditkarte. Habe das Chargeback Verfahren auch schon mal selbst wegen eines wegen Corona annulierten innerkenianischen Flugs angewendet.


Problematisch wird es, wenn man sich zu lange Zeit NACH Fälligkeit der zu erbringenden Leistung (Anmietung) nimmt und Fristen verstreichen läßt.

SCHNELL AGIEREN!

In meinem Fall liegt aber die Fälligkeit in der Zukunft und zugleich ist evident, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden wird.

Diese Fälle werden analog zu Fällen betrachtet, bei denen die Leistung erbracht wurde. In BEIDEN Fällen aber (sage ich den Mitgliedern sehr deutlich:( NICHT ZÖGERN! Geschwindigkeit ist wichtig. FIT hat nun keine Telefonfreischaltungen, die funktionieren (momentan). Mail ist möglicherweise als Hinweis zur Bitte der Stellungnahme nicht hinreichend. Anwaltliche Zustellung, Fax mit Protokoll oder wenigstens Einschreiben / Rückschein die Frage nach einer Stellungnahme ("werdet ihr doch noch zahlen?") versenden. Das ist meine Art des Herangehens.

Die Bank versendet ein Formular - 2-3 Wochen Später kann man mit der Rückbuchung rechnen.
 
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        #10  

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Zum Thema Chargeback kann ich auch eine negative Erfahrungen beisteuern. Während der COVID Zeit hatte ich einen Flug mit OmanAir gebucht über meine Santander Visa. Diese hat es strikt abgelehnt den über KK gezahlten Betrag trotz schriftlichen Antrag zurück zu erstatten.
 
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