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Der Finanzen-/Börsen-/ Wirtschafts-Laberfred....

  • Ersteller
        #81  

Member

@Bremer79

@GRO hat dir alles relevante mitgeteilt.
Der Fehler war ...
Deine Einzahlung von 15.000€.
Die Bank muss, bei solch einer Summe, einen Nachweis einfordern.
Das nächste Mal ...
Unter 12.500€ und den Rest ein paar Tage später. 👍💪🙃
 
        #82  

Member

Auch ein guter Punkt, leider zu spät. Den Betrag hätte er locker aufteilen können. Grenze liegt aber bei 10.000, nicht bei 12.500. 12.500 ist die AWV-Meldepflicht.

@Bremer79 Wie hast du denn das Geld überhaupt einbezahlt? Die ING ist doch eine Onlinebank ohne Filialen. Und an Automaten ist die Einzahlungsmöglichkeit eigentlich auf 9.999€ begrenzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #83  

Member

Danke @GRO und @tamoi, da bin ich ja schon mal beruhigt.

Ich habe tatsächlich erst 2x 5000 am Automaten einbezahlt, da ist 5000 EUR das Einzahlungslimit pro Tag. Anfang des Jahres hatte ich auch schonmal 2400 EUR einbezahlt. Für Diese Gesamtsumme (12.400) verlangt die DIBA nun einen Nachweis.
 
        #84  

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Member hat gesagt:
Danke @GRO und @tamoi, da bin ich ja schon mal beruhigt.

Ich habe tatsächlich erst 2x 5000 am Automaten einbezahlt, da ist 5000 EUR das Einzahlungslimit pro Tag. Anfang des Jahres hatte ich auch schonmal 2400 EUR einbezahlt. Für Diese Gesamtsumme (12.400) verlangt die DIBA nun einen Nachweis.
Gibt es zu der Nachweisforderung eine gesetzliche Grundlage oder kann jede Bank nach eigenem Ermessen Nachweise fordern?
... und noch interessanter:
Kann eine Bank bei nicht erfolgtem Nachweis ohne gesetzliche Grundlage Sanktionen verhaengen?
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
Gibt es zu der Nachweisforderung eine gesetzliche Grundlage oder kann jede Bank nach eigenem Ermessen Nachweise fordern?
... und noch interessanter:
Kann eine Bank bei nicht erfolgtem Nachweis ohne gesetzliche Grundlage Sanktionen verhaengen?
Anhang anzeigen IMG_1545.jpeg
Die Bank kann ohne Begründung die Geschäftsverbindung kündigen. Wird sie aber in diesem Fall nicht tun, solange der Kontoinhaber auf deren Linie ist.
 
        #86  

Member

@Bremer79
Der richtige Weg wäre gewesen das Finanzamt von der Schenkung innerhalb von drei Monaten zu informieren… hätte keine steuerlichen Auswirkungen wegen der Freibeträge bei dieser relativ kleinen Summe … dieses würde dann auch gegenüber der Bank als Nachweis ausreichen…
Dieses kannst du bis zu drei Monaten nach der Schenkung nachholen
 
        #87  

Member

Im hier diskutierten Fall von @Bremer79 hat er scheinbar innerhalb von 8 Monaten 12400 EUR in bar eingezahlt, dabei taeglich nie mehr als 5000 EUR. In so einer Situation, die vom Umfang her weit von moeglicher Geldwaesche entfernt ist, Nachweise zu fordern halte ich fuer total ueberzogen. Sollte sich die Bank dann auf ihr jederzeitiges Kuendigungsrecht berufen wollen, dann hielte ich das fuer ein potentielles PR Disaster. Bei zwei 5000 EUR Einzahlungen innerhalb von 2 Tagen einen Nachweis zu erbitten, koennte ich mir noch erklaeren, aber die Monate vorherige Einzahlung von 2400 EUR mit einzubeziehen? "Uebereifrig" ist da noch geschmeichelt.
 
        #88  

Member

@dimbak das sind BaFin Vorschriften… da kann die Bank nix machen auch nicht wenn du das stückelst … Schenkung anzeigen beim Finanzamt und die Sache ist erledigt… dient gleichzeitig als Nachweis

Der Freibetrag liegt bei 200k alle 10 Jahre … . Bei Schenkungen von Großeltern an das Enkelkind
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
@dimbak das sind BaFin Vorschriften… da kann die Bank nix machen auch nicht wenn du das stückelst … Schenkung anzeigen beim Finanzamt und die Sache ist erledigt… dient gleichzeitig als Nachweis

Der Freibetrag liegt bei 200k alle 10 Jahre … . Bei Schenkungen von Großeltern an das Enkelkind
Darauf zielte doch meine Frage nach der gesetzlichen Grundlage ab. Was sagen denn die BaFin Vorschriften konkret? Nachweis ab 10000 EUR im Jahr?
 
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