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Er bleibt vorerst auf freiem Fuß, weil seine Verteidiger unmittelbar nach dem Urteil vor Gericht Revision eingelegt haben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils haben sie dann vier Wochen Zeit für eine Revisionsbegründung. Vermutlich werden sie auf Verfahrensfehler plädieren. Im Idealfall für Hoeneß kommt es zu einem neuen Prozess an einer anderen Strafkammer. In diesem Verfahren darf das Urteil nicht höher ausfallen. Wird die Revision abgelehnt, könnte Hoeneß noch vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Verliert er auch dort, muss die Haftstrafe angetreten werden. Gewinnt er, wird das Urteil aufgehoben und neu verhandelt.
Bei guter Führung und einer guten Sozialprognose kann die Strafe bereits nach der Hälfte (21 Monate) zur Bewährung ausgesetzt werden. Schon lange vorher könnte Hoeneß aber als Freigänger in den offenen Vollzug kommen. Das heißt: Bereits nach wenigen Monaten könnte er das Gefängnis tagsüber verlassen, muss nur nachts in seine Zelle.
Bei guter Führung und einer guten Sozialprognose kann die Strafe bereits nach der Hälfte (21 Monate) zur Bewährung ausgesetzt werden. Schon lange vorher könnte Hoeneß aber als Freigänger in den offenen Vollzug kommen. Das heißt: Bereits nach wenigen Monaten könnte er das Gefängnis tagsüber verlassen, muss nur nachts in seine Zelle.