Thailändisch lernen

Der "ultimative" FC Bayern-Thread

        #1.251  

Member

Member hat gesagt:

Ich habe den Artikel seinerzeit auch gelesen, und die Eile, mit der der Prozess dann mit täglich neuen "Millionenansagen" durchgezogen wurde, hat mich auch, nun ja, etwas verwundert.

Die veröffentlichten Urteilsgründe habe ich mir dann interessehalber einmal durchgelesen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat das Gericht einigen Aufwand getrieben, um die strafmildernden Umstände zu begründen (z. B. die sog "Fallhöhe"). Hauptpunkt war der Umstand, dass Hoeneß sich - wie es das Gericht so schön ausdrückte - selbst "ans Messer geliefert" hatte. Ob dies einer Revision beim BGH standgehalten hätte, habe ich meine Zweifel. In den letzten Jahren hat der BGH einige Steuersachen bei der Revision zu Lasten der Angeklagten "gekippt" und wieder an die Landgerichte zurück verwiesen. So wäre es hier vermutlich auch gekommen. Aber die Beteiligten (inkl. der StA) wollten die Sache schnell "über die Bühne bringen". Das ist zumindest der Eindruck, den ich während des Prozessverlaufes gewonnen habe.

Was das Strafmaß angeht, so haben die Gerichte in den vergangenen Jahren in Steuersachen ordentlich "zugelangt". So ist z. B. der Waffenlobbyist Schreiber wegen "nur" ca. 10 Millionen Hinterziehung zu 6,5 Jahren verurteilt worden. Nun kann man die Fälle natürlich nicht 1:1 vergleichen, es kommt immer auf die individuellen Umstände beim Täter an. Schreiber war ein nicht geständiger "Unsympath", der auch der Bestechung verdächtigt wurde. Da hatte Hoeneß ungleich bessere Karten. Allerdings hat der BGH mehrmals in seinen Urteilen klar gestellt, dass die Strafzumessung vor allem von der Höhe der hinterzogen Steuerschuld abhängt. Da wäre es für Hoeneß bei einer Revision "brenzlig" geworden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der BGH dann wieder eine neues Grundsatzurteil erlassen hätte, nach dem Motto, ab 10 Millionen € Steuerschuld beträgt die Mindeststrafe 5 (?) Jahre. An diese Gefahr haben natürlich auch die Hoeneß-Anwälte gedacht, also hieß die Devise "Minimalverteidigung" mit schnellem Prozessverlauf, mildem Urteil und "ab in die Rechtskraft".

Als "Fake" bezeichne ich den Prozess nicht, es ist ja immerhin zur Anklageerhebung und Verurteilung gekommen. Richter handeln oftmals "prozessökonomisch", in Strafsachen heißt das dann "Beschränkung auf das Wesentliche", in Zivilsachen werden die Parteien dann möglichst zu einem Vergleich "genötigt". Ob hier mehr dahintersteckt, wird man wohl nicht erfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.252  

Member

Eben cavigliano..nur Hoeness war nicht Geständig. Seine "Selbstanzeige" belief sich auf 3 Mio. Während des Prozesses wurden es dann 18 und am Schluss einigte man sich auf 30.

Es ist einfach merkwürdig wenn ein Prozess dermassen durchgepeitscht wird, bevor überhaupt klar ist von welcher Deliktsumme man ausgehen muss.
 
        #1.253  

Member

Member hat gesagt:
Ach die ganze Welt hat begriffen, dass dieser Prozess ein Fake war, nur Sukhumvit nicht.

Fake = Fälschung

Wer ist deiner Meinung nach die "ganze Welt"? Allgemein wird davon ausgegangen das wir in Deutschland ein funktionierendes Rechtssystem haben, mal von den üblichen Verschwörungs-Fuzzis abgesehen.
 
        #1.254  

Member

Selbstverständlich hat Deutschland ein funktionierendes Rechtssystem. Das schliesst aber Seilschaften nicht aus. Und meiner Meinung nach beweist das der Fall Hoeness. Alleine die Tatsache dass man immer noch nicht weiss wieviel Herr Hoeness hinterzogen hat, sollte doch zu denken geben.
 
        #1.255  

Member

Ich freue mich das Uli Hoeneß Freigänger ist und in der Jugendarbeit des FC Bayern beschäftigt wird.
Was soll denn der ganze Schmarrn den ihr hier schreibt, alles angehende Juristen oder Verschwörungstheoretiker ?
Es ist halt so das Verurteilte auch wieder frei kommen, und dafür haben wir in der BRD Gesetzte.
Den ganzen Sch.. mit Promibonus und mehr Geld das kann man ja nicht mehr hören. ER hat es sich in den letzten 30 - 40 Jahren selbst verdient.
Wenn Ihr die Kohle hättet würdet ihr auch nichts anderes machen.
Ist halt die dumme deutsche Angewohnheit. NEID.

Auf den kommenden deutschen Meister.
 
        #1.256  

Member

Member hat gesagt:
Ich glaube er hat wie oben schon erwähnt schlicht die Voraussetzungen erfüllt.
...
Eben nicht.
Eine Grundvoraussetzung für den Freigang ist, dass nur noch maximal 18 Monate Reststrafe ausstehen und das ist hier einfach nicht gegeben. Normalerweise guckt sich gar kein Richter solch einen verfrühten Antrag an, geschweige denn, dass dieser auch noch positiv entschieden wird.
Hinzu kommt, dass Vollzugserleichterungen gar nicht dazu gedacht sind ein Strafmaß abzumildern, sondern deren eigentlicher Zweck ist primär als Hilfe unter Resozialisierungs- und Wiedereingliederungsaspekten zu sehen. Streng genommen würden Vollzugslockerungen also für Hoeneß überhaupt nicht in Frage kommen, da er dabei gar keine Hilfe benötigt, bzw. beides ohnehin sichergestellt ist. Aber das nur am Rande.

Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Vollzugslockerungen, oder gar einen Kriterienkatalog, den man erfüllen könnte, um einen Anspruch darauf zu erwerben.

Die übliche Praxis für Herrn X und Frau Y, die zu 3,5 Jahren (42 Monaten) verurteilt wurden, sieht im Groben so aus:
Die ersten 2 Jahre passiert im Hinblick auf Vollzugslockerungen erstmal wenig bis gar nichts. Dann kann man Anträge auf Urlaub, Freigang usw. stellen, die evtl. gewährt werden, oder auch nicht. Da kommen dann die "Voraussetzungen" ins Spiel, die für eine positive Entscheidung gegeben sein sollten. Aber selbst wenn die gängigen Kriterien, wie gute Führung, Arbeitsstelle, usw. gegeben sind, ist das noch kein Selbstgänger. Es muss z.B. die Staatsanwaltschaft zustimmen. Hat man die z.B. im Laufe des Verfahrens genervt, reicht ein Wort von denen und man sitzt bis zum letzten Tag.

Nun sind aber diese 2 Jahre (bzw. Strafmaß minus 18 Monate) nicht in Stein gemeißelt. Gerade für Ersttäter, mit guter Sozialprognose usw. bei denen von einer vorzeitigen Haftentlassung nach 2/3 oder gar der Hälfte auszugehen ist, kann man da auch mal ein paar Monate früher Urlaub und Freigang beantragen.
So könnte Herr X z.B. nach etwa 1,5 Jahren eine Entlassung nach der Hälfte (21 Monate) beantragen und würde, sofern diesem Antrag zugestimmt wird, evtl. schon ein paar Monate vor seiner Entlassung Urlaub und Freigang genehmigt bekommen. Herr X könnte also z.B. ab dem 18. Monat Freigänger werden und dann nach 21 Monaten vorzeitig auf Bewährung entlassen werden.
Das ist aber schon eher die Ausnahme als die Regel und nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich. Das könnte (und würde) Herr X bereits als Glücksfall ansehen, denn das ist alles Andere als selbstverständlich, erfüllte Voraussetzungen hin oder her.
Ein ähnliches Prozedere basierend auf einer vorzeitigen Entlassung nach 2/3 der Zeit ist da schon eher wahrscheinlich und bei Ersttätern fast üblich.

Aber selbst der seltene "Glücksfall" eines Herrn X ist immer noch weit von Urlaub und Freigang nach 7 Monaten entfernt. Letzteres als "völlig normal" hinzustellen, wie im Fokus geschehen, grenzt an Verarschung.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.257  

Member

Member hat gesagt:
... ER hat es sich in den letzten 30 - 40 Jahren selbst verdient.
...
Ist halt die dumme deutsche Angewohnheit. NEID.
Was hat er sich verdient und worauf sollte man neidisch sein?

Member hat gesagt:
Ich freue mich das Uli Hoeneß Freigänger ist und in der Jugendarbeit des FC Bayern beschäftigt wird.
...
Du glaubst ernsthaft, dass der Uli sich beim FC Bayern nun primär der Jugendarbeit widmen wird? :lach:
 
        #1.258  

Member

Warum denn nicht, auch Jugendfußballer benötigen einen versierten Kapitalanlageberater.:ironie:

Ich denke schon, dass er dort auch tatsächlich eingesetzt wird. Die Jugendabteilung der Bayern soll ja in den letzten Jahren nicht sonderlich erfolgreich gewesen sein. Seinen Einfluss auf andere Vereinsbelange wird er bestimmt auch ausüben - so wie jetzt auch, nehme ich einfach mal an .....
 
        #1.259  

Member

Member hat gesagt:
Eben nicht.
Eine Grundvoraussetzung für den Freigang ist, dass nur noch maximal 18 Monate Reststrafe ausstehen und das ist hier einfach nicht gegeben.

Ich denke du verwechselst da etwas. Die von dir angesprochenen 18 Monate sind doch wohl für Gewaltverbrecher, Personen mit Fluchtgefahr, uä gedacht und besonders für solche die sich im geschlossenem Vollzug befinden. War der Hoeneß nicht im offenem Vollzug?
Die Voraussetzungen bei Hoeneß waren erfüllt, theoretisch hätte er wohl noch eher Freigänger werden können.
Aber wie du selbst sagst, nichts ist in Stein gemeißelt. Gute Beurteilung ist notwendig, Sozialprognose usw ist in diesem Fall wohl obligatorisch.
 
        #1.260  

Member

Member hat gesagt:
... Allgemein wird davon ausgegangen das wir in Deutschland ein funktionierendes Rechtssystem haben ...
Allgemein wird wohl eher davon ausgegangen, dass wir in D ein gerechtes Rechtssystem haben.
Aber "funktionierend" ist das zutreffende Adjektiv, zumal das ist auch der eigentliche Anspruch an das Rechtssystem ist.
 
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