Ich war ab 1985 6 3/4 Jahre mit einer Thai verheiratet. und hatte einen Ehevertrag (Gütertrennung, Versorgungsausgleich ausgeschloseen) hatte sogar Unterhaltszahlungen ausschliessen wollen, war aber nicht erlaubt.
Sie war bereits schon vorher ca. 2 Jahre verheiratet gewesen.
Die ersten Jahre hatte soweit mit uns alles geklappt, danach fing sie langsam für alles mögliche keine Lust mehr zu haben.
Sie hatte als Kochgehilfin in einer Kurklinik gearbeitet, verliebte sich später in einen Koch.
Dann kam die glücklichste Scheidung 1991 in Deutschland. Keiner wollte mehr, Kinder waren anfangs geplant, aber als ich erkannte, daß die Ehe nicht mehr richtig funktionierte, habe ich da sehr aufgepaßt.
Da ich circa Mitte der Ehe selbstaändig wurde und nur den Mindestsatz in die rente einzahlte, hätte ich sogar für meinen Rentenbeitrag von ihr was haben können, was aber der Ehevertrag ausschloß.