Member
Hallo zusammen,
da ich mit Hilfe der Suche keine befriedigende Antwort auf meine – zugegebenermaßen etwas exotische – Frage gefunden habe, versuche ich es jetzt mal so. Vielleicht kann mir ja ein Profi aus der Visafraktion helfen:
Anfang Februar habe ich meine langjährige Thaifreundin nach Absolvierung des ganzen Papierkrams in Deutschland geheiratet. Sie hat also ein Nationales Visum (D), 3 Monate Laufzeit, Multiple Entry. Nach Stellung des fristgerechten Antrages für die Aufenthaltserlaubnis erhielten wir von der Ausländerbehörde einen Termin für Ende Juni, also nach Ablauf der Visumsgültigkeit. Dies stellt ja erstmal kein Problem dar, weil mit dem fristgerechten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ihr Aufenthalt in Deutschland bis zu diesem Termin trotz Ablauf des Visums rechtmäßig ist.
Jetzt muss sie aber kurzfristig in einer wichtigen Familienangelegenheit nach Thailand. Die Ausländerbehörde hat ihr dafür eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt (Fortbestandsfiktion, drittes Kästchen ist angekreuzt), welche ihr Visum zu gleichen Bedingungen bis Ende Juli fortbestehen lässt. Also rein rechtlich alles gut, damit kann sie wie mit dem Nationalen Visum wieder in Deutschland einreisen.
Ich sehe jetzt aber ein Problem auf uns zukommen: Wenn sie bei der Rückreise am Check In (Emirates) ihren Pass vorlegt, ist darin ja das abgelaufene Visum und die Fiktionsbescheinigung ist ein Extrapapier nur auf Deutsch. Ich befürchte, dass die am Schalter das nicht akzeptieren, weil sie die Fiktionsbescheinigung vielleicht nicht kennen und die Kleine nicht ins Flugzeug kommt.
Sehe ich da unnötig schwarz? Ist einer von Euch bzw. die Ehefrau schon einmal mit so einer Fiktionsbescheinigung fürs abgelaufene Visum gereist und kann von Erfahrungen berichten? Läuft das problemlos in BKK? Kennen die beim Check In dieses Papier?
Erschwerend kommt wohl noch hinzu, dass sie an einem frühen Sonntagmorgen zurück fliegt, wo aufgrund der Zeitverschiebung wohl keine Rückfrage in D möglich ist. Bei Emirates habe ich schon nachgefragt. Die lapidare Auskunft: „Das müsste wohl gehen, aber was die in BKK entscheiden, können wir auch nicht sagen.“
Ich bin für jede Info dankbar!
HV
da ich mit Hilfe der Suche keine befriedigende Antwort auf meine – zugegebenermaßen etwas exotische – Frage gefunden habe, versuche ich es jetzt mal so. Vielleicht kann mir ja ein Profi aus der Visafraktion helfen:
Anfang Februar habe ich meine langjährige Thaifreundin nach Absolvierung des ganzen Papierkrams in Deutschland geheiratet. Sie hat also ein Nationales Visum (D), 3 Monate Laufzeit, Multiple Entry. Nach Stellung des fristgerechten Antrages für die Aufenthaltserlaubnis erhielten wir von der Ausländerbehörde einen Termin für Ende Juni, also nach Ablauf der Visumsgültigkeit. Dies stellt ja erstmal kein Problem dar, weil mit dem fristgerechten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ihr Aufenthalt in Deutschland bis zu diesem Termin trotz Ablauf des Visums rechtmäßig ist.
Jetzt muss sie aber kurzfristig in einer wichtigen Familienangelegenheit nach Thailand. Die Ausländerbehörde hat ihr dafür eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt (Fortbestandsfiktion, drittes Kästchen ist angekreuzt), welche ihr Visum zu gleichen Bedingungen bis Ende Juli fortbestehen lässt. Also rein rechtlich alles gut, damit kann sie wie mit dem Nationalen Visum wieder in Deutschland einreisen.
Ich sehe jetzt aber ein Problem auf uns zukommen: Wenn sie bei der Rückreise am Check In (Emirates) ihren Pass vorlegt, ist darin ja das abgelaufene Visum und die Fiktionsbescheinigung ist ein Extrapapier nur auf Deutsch. Ich befürchte, dass die am Schalter das nicht akzeptieren, weil sie die Fiktionsbescheinigung vielleicht nicht kennen und die Kleine nicht ins Flugzeug kommt.
Sehe ich da unnötig schwarz? Ist einer von Euch bzw. die Ehefrau schon einmal mit so einer Fiktionsbescheinigung fürs abgelaufene Visum gereist und kann von Erfahrungen berichten? Läuft das problemlos in BKK? Kennen die beim Check In dieses Papier?
Erschwerend kommt wohl noch hinzu, dass sie an einem frühen Sonntagmorgen zurück fliegt, wo aufgrund der Zeitverschiebung wohl keine Rückfrage in D möglich ist. Bei Emirates habe ich schon nachgefragt. Die lapidare Auskunft: „Das müsste wohl gehen, aber was die in BKK entscheiden, können wir auch nicht sagen.“
Ich bin für jede Info dankbar!
HV