Flugverspätungen

  • Ersteller
        #81  

Member

Die 600€ pro Nase werde ich aber jetzt doch noch geltend machen…
 
        #83  

Member

Sie werden sich sicher auf außergewöhnliche Umstände berufen. Die Frage wird dann sein, ob
Member hat gesagt:
Es interessiert nur was in DUS passierte
Mal sehen, ob ich das erstmal selbst probiere oder direkt an Flightrigt o.ä. Abgebe.
 
        #84  

Member

Member hat gesagt:
Mal sehen, ob ich das erstmal selbst probiere oder direkt an Flightrigt o.ä. Abgebe.
Ich würde das auch von allgemeinen Erfahrungen mit Emirates und Fluggastrechte machen. Ich weiß nicht ob es dazu schon etwas im TAF gibt. Explizit zu LH und Fluggastrechten gibt es einen nützlichen Thread.

Persönlich mag ich Juristen noch weniger als die Kundenserice-Abwimmel-Abteilungen der Airlines. Von daher versuche ich es lieber immer selbst. Wenn is keine 08/15 Fälle sind, dann sind diese Fluggastrechte-Portale auch selten erfolgreich.
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
Wenn is keine 08/15 Fälle sind, dann sind diese Fluggastrechte-Portale auch selten erfolgreich
Es gibt wohl auch welche, die kaufen nach Prüfung die Forderungen auch ab und zahlen ca. 60% sofort aus und übernehmen das Risiko der Durchsetzung.

Ich hatte vor Jahren mal einen Rückflug mit Emirates von Dubai der überbucht war. Beim Check Inn wurden freiwillige gesucht, die bereit waren, auf den Flug, der 6 Stunden später ging, umzubuchen. Angeboten wurde ein Roundtrip für die Strecke des gebuchten Fluges for free und Aufenthalt in der Lounge bis zum Abflug trotz Eco. Habe ich natürlich dankend angenommen….
 
        #86  

Member

Ich hatte kurz nach Corona einen ähnlichen Fall mit Qatar Airways. Flug von BKK nach Doha um 7 Stunden verspätet, daher Anschlußflug nach Berlin verpasst. Ich konnte keine Entschädigung einfordern, da es ein Flug mit einer nichteuropäischen Fluggesellschaft aus einem nichteuropäischen Land betraf. Für solche Fälle gibt es lt. EU Fluggastverordnung keine Entschädigung. Wiederum der Flug in umgekehrter Richtung wäre entschädigungsberechtigt
 
        #87  

Member

Im Unwetterfall ist es eher unwahrscheinlich das Emirates die 600 € zahlt ,hatte 2019 das gleiche mit Emirates in Hamburg ,durch schwere Gewitter /Sturm ist der Flieger nicht gelandet der dann nach Dubai weiterfliegen sollte ,dann griff das Nachtflugverbot und der nächste Flieger ging erst nächsten Tag 15.00 ,Emirates hat die Taxikosten ,Hotel in Hamburg ,Hotel in Dubai bezahlt in Phuket war ich dann 28 h später als geplant . Hab das ganze über Flightright laufen lassen ,die haben den Vorgang dann wegen mangelnder Erfolgsaussichten (höhere Gewalt ) eingestellt .
 
        #88  

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Member hat gesagt:
Hier ist mal ganz anschaulich erklärt, welche Flugverspätungen nach EU Fluggastrechteverordnung kompensiert werden können.
Sehe ich das richtig das zb. bei einem Flug von BBK nach EU über Dubai mit Emirates bei Verpätung keinerlei Entschädigung zu erwarten ist ,da zwar zusammen gebucht aber Emirates keine EU-Airline ist ??
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
Sehe ich das richtig das zb. bei einem Flug von BBK nach EU über Dubai mit Emirates bei Verpätung keinerlei Entschädigung zu erwarten ist ,da zwar zusammen gebucht aber Emirates keine EU-Airline ist ??
Zumindest nicht nach EU Recht.
 
        #90  

Member

Member hat gesagt:
Im Unwetterfall ist es eher unwahrscheinlich das Emirates die 600 € zahlt ,hatte 2019 das gleiche mit Emirates in Hamburg ,durch schwere Gewitter /Sturm ist der Flieger nicht gelandet
👍
Das Unwetter war bei dir in HH, deinem Abflugort.
In DUS, dem Abflugort von @Hombre49 war aber alles im grünen Bereich.
Was davor, an irgend einen Flughafen auch immer stattgefunden hat, spielt für die Entschädigungsansprüche keine Rolle.
 
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