Mal sehen, ob ich das erstmal selbst probiere oder direkt an Flightrigt o.ä. Abgebe.Member hat gesagt:Es interessiert nur was in DUS passierte
Ich würde das auch von allgemeinen Erfahrungen mit Emirates und Fluggastrechte machen. Ich weiß nicht ob es dazu schon etwas im TAF gibt. Explizit zu LH und Fluggastrechten gibt es einen nützlichen Thread.Member hat gesagt:Mal sehen, ob ich das erstmal selbst probiere oder direkt an Flightrigt o.ä. Abgebe.
Es gibt wohl auch welche, die kaufen nach Prüfung die Forderungen auch ab und zahlen ca. 60% sofort aus und übernehmen das Risiko der Durchsetzung.Member hat gesagt:Wenn is keine 08/15 Fälle sind, dann sind diese Fluggastrechte-Portale auch selten erfolgreich
Sehe ich das richtig das zb. bei einem Flug von BBK nach EU über Dubai mit Emirates bei Verpätung keinerlei Entschädigung zu erwarten ist ,da zwar zusammen gebucht aber Emirates keine EU-Airline ist ??Member hat gesagt:Hier ist mal ganz anschaulich erklärt, welche Flugverspätungen nach EU Fluggastrechteverordnung kompensiert werden können.
Zumindest nicht nach EU Recht.Member hat gesagt:Sehe ich das richtig das zb. bei einem Flug von BBK nach EU über Dubai mit Emirates bei Verpätung keinerlei Entschädigung zu erwarten ist ,da zwar zusammen gebucht aber Emirates keine EU-Airline ist ??
Member hat gesagt:Im Unwetterfall ist es eher unwahrscheinlich das Emirates die 600 € zahlt ,hatte 2019 das gleiche mit Emirates in Hamburg ,durch schwere Gewitter /Sturm ist der Flieger nicht gelandet